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#1
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hi,
ich besuche noch die fachoberschule (und bekomme noch Bafög, bald aber nicht mehr!) und habe danach vor zu studieren, in der ferienzeit möchte ich allerdings ein wenig jobben! dies wird allerdings dadurch verhindert, dass ich eine eigene wohnung habe und mein hartz4 gestrichen werden würde! ich müsste mehr als 650 euro verdienen, da 364 € + 300 Euro ca die Miete ist, damit sich das jobben lohnt! will sagen: es gibt seit juni 2010 ja die möglichkeit für schüler, einen ferienjob anzunehmen! ich bin 23 und ich frage mich nun, kann ich ca.1200 euro verdienen in 4 wochen ohne dass das hartz 4 gekürzt wird? ich bin ja nach den ferien sozusagen ja kein schüler mehr oder doch? und wie ist das mit den schülern, die von der realschule zum beispiel kommen und auf die BBS gehen? Wie soll der Beweis erfolgen, dass jemand Schüler ist? Muss eine Anmeldung vorliegen etc? Oder nicht? |
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#2
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Nein, da du in den Ferien kein Schüler mehr bist, gilt für dich auch nicht 1.200 Euro-Regelung. Bei dir wird der Ferienjob voll angerechnet. Im Übrigen möchte ich dich warnen, irgendein dummes Ding zu drehen, damit die Arge denkt, du bist noch Schüler. Die bekommen das raus und dann gibt es richtigen Ärger. Denn das Jobcenter kann 2 und 2 zusammenrechnen. Man bekommt nicht mal von jetzt auf gleich einen Studienplatz.
Geändert von Birgit63 (14.06.2011 um 13:08 Uhr) |
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#3
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In den Ferien wärst du noch Schüler wenn du auch danach noch zur Schule gehen würdest.Sobald du diese aber abgeschlossen hast also in keiner Schule mehr gemeldet bist bist du auch kein Schüler mehr.
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#4
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aber wenn ich mich jetzt z. B. bei der Berufsschule noch für eine schulische Ausbildung anmelde und angenommen werde und dies dem Jobcenter vorlege, müsste es doch gehen oder nicht?
Ich mache dann in den Ferien den Ferienjob und entscheide mich nach den Ferien doch für ein Studium. Ist dies möglich oder müsste ich die entsprechende Summe zurückbezahlen? |
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#5
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Das ist Betrug, pfui. Ich denke und hoffe doch, dass dir das Jobcenter dann auf die Schliche kommt und die 1. die Summe zurückzahlen darfst und 2. evtl. noch ein Bußgeldverfahren auf dich zukommt.
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#6
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Außerdem ist man trotzdem in den fast 2 Monaten Ferien kein Schüler. Und anderen den Ausbildungsplatz wegnehmen: das ist zum ko.... Muss ja wirklich entsetzlich sein, wenn man sein Geld für seinen eigenen Lebensunterhalt einsetzen soll. Hab ich noch gar nicht gemerkt. Sollte vielleicht mal umdenken.
Turtle |
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#7
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Da das JC immer wieder Datenabgleiche durchführt kann es durchaus sein das sie merken das du eben kein Schüler mehr warst und dann müßtest du zurückzahlen.
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