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Ich soll ans amt zurückzahlen wegen lehrstelle

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  #1  
Alt 10.01.2010, 18:19
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Registriert seit: 11.03.2009
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Standard Ich soll ans amt zurückzahlen wegen lehrstelle

Guten tag leute ich habe ein problem.

ich wurde im jahr 2009 im mai arbeitslos und bekam dann erstmal alg2 dann musste ich eine maßnahme machen und anschliessend habe ich am 15.09.09 eine ausbildungsstelle bekommen übers arbeitsamt. jedoch erhielt ich gestern folgenden brief.

Leistungen zur sicherung des lebensunterhalts nach dem zweiten buch sozialgesetzbuch (SGB II)
hier: Aufhebungsbescheid

Sehr geehrter herr XXX

die entscheidung über die bewilligung der leistungen zur sicherung des lebensunterhalts wird mit wirkung vom 15.09.2009 aufgehoben.

Ihnen wurde berufsausbildungsvergütung zuerkannt. die vorrausetzzungen für den bezug von leistungen zur sicherung des lebensunterhalts nach dem SGB II sind damit entfallen.

Diese entscheidung beruht auf § 7 Abs.5 SGB II. Wegen überzahlung ergeht noch ein anhörungsschreiben.

Rechtsbelehrung:
Gegen diesen bescheid kann jeder betroffene innerhalb eines monats nach bekanntgabe wiederspruch erheben. Der wiederpspruch ist schriftlich oder zur niederschrift bei der im briefkopf genannten stelle einzulegen.

Für minderjährige oder nicht geschäftsfähige personen handelt deren gesetzlicher vertreter. der wiederspruch kann auch durch ein mitglied der bedarfsgemeinschaft im namen des betroffenen eingelegt werden, soweit es hierzu bevollmächtigt ist. Der wiederspruch kann auch durch einen sonstigen hierzu bevollmächtigten dritten eingelegt werden.


was soll ich jetzt tuhn? inwiefern muss ich etwas zurückzahlen oder garnichts zurückzahlen?
mein einkommen beträgt monatlich 310 euro aber daovn geht jedenmonat noch die versicherung des autos ab und die ratenzahlung meines kredittes somit bleiben mir noch 100€ für mich über im monat.

danke im vorraus
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  #2  
Alt 11.01.2010, 13:27
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Tatsächlich ist es so, dass H IV / ALG II nur "erwerbsfähige", das heißt, dem zu der Zeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehende, Personen erhalten (können). Normalerweise hätten die dir das gleichzeitig mitteilen sollen, damit diese Situation jetzt so gar nicht erst entstehen hätte können. Das ist das Eine. Na ja, das Kredite und Auto etc. nicht wirklich relevant sind, weißt du sicher, dazu also erst einmal kein Kommentar. Das Einzige, was du tun kannst, ist sofort - unverzüglich - einen Wohngeldantrag zu stellen und auch die Befreiung von der Zuzahlung für Krankenkassenbeiträge, also Praxisgebühr, Rezeptgebühr und so weiter. Dies hier ist echt ein richtig blöder "Fall". Dieses Amt, das "vergessen" hat, dich auf die neue Situation und munter weiterzahlte, solltest du aber zumindest um Zahlung "klitzekleiner" Raten bitten unter Hinweis ja auch deren Versäumnis. Richtig "vorwerfen" kannst du ihnen leider nichts, weil alles, was jetzt folgte, irgendwo im Bescheid im "Kleingedruckten "steht und jeder verpflichtet ist, etwaige Änderung sofort mitzuteilen, auch wenn er davon ausgeht, dass die das wissen sollten.
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  #3  
Alt 11.01.2010, 22:13
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klar aber ich habe ja diese lehrstelle von denen bekommen... um welches geld dreht es sich denn darin? um das arbeitslosengeld oder um das geld das miene mutter für mich mitbekommt? ich werde denke ich das ganze an den anwalt weiterleiten... weil so gehts nicht!!
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  #4  
Alt 11.01.2010, 22:30
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Na dann "Glück"; das wirst du brauchen. Aber mal was anderes; du hast hier zwei ähnliche Fragen gestellt? Hatte mich eben mit deiner anderen beschäftigen wollen.
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  #5  
Alt 11.01.2010, 22:54
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welche frage meinst du denn?
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  #6  
Alt 13.01.2010, 00:46
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habe heute den bescheid erhalten ich solle doch tatsächlich knappe 1900€ zurückzahlen und es ist nichtmals meine schuld.. ich werde wohl die lehrstelle kündigen.... sowas geht nicht ich kann das garnicht bezahlen
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  #7  
Alt 13.01.2010, 14:20
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Zitat:
Zitat von benny89 Beitrag anzeigen
klar aber ich habe ja diese lehrstelle von denen bekommen... um welches geld dreht es sich denn darin? um das arbeitslosengeld oder um das geld das miene mutter für mich mitbekommt? ich werde denke ich das ganze an den anwalt weiterleiten... weil so gehts nicht!!
Hast du außer dem Arbeitslosengeld II, dass du mit deiner Mutter (aufgrund der Bedarfsgemeinschaft) bezogen hast, noch Arbeitslosengeld I erhalten?
Ist der Aufhebungsbescheid den du bekommen hast von der ARGE/JobCenter oder von der Agentur für Arbeit?
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  #8  
Alt 13.01.2010, 20:06
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ich habe bisher nur arbeitslosengeld 2 erhalten. alg1 nicht... der aufhebungsbescheid ist von der arge
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