Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Zuverdienst / Nebenverdienst

- Anzeige -

Nebenverdienst

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 15.08.2011, 00:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.08.2011
Beiträge: 4
Unglücklich Nebenverdienst

Hallo,
habe leider keine passende Antwort zu meiner Frage gefunden.

Hatte im März eine ehrenamtliche Tätgkeit (mit dementsprechenden Nachweis) ausgeübt und dafür im April 338,- Euro erhalten.
Hier meine Rechnung:
Freibetrag 175,- Euro (wegen Ehrenamt im sozialen Bereich, ansonsten 100,- € ich weiß)
von den restlichen 163,- Euro bleiben mir 20 %, d.h. nochmal 32,60 Eur
macht zusammen 207,60 Euro für mich und eine Zahlung in Höhe von 130,40 Eur für das JC

Falls diese Berechnung stimmt,bräuchte ich dafür einen Quellennachweis (habe im Netz nichts brauchbares gefunden), ansonsten bitte ich um Korrektur

das JC hat jetzt mindestens 3x das Geld falsch berechnet (nach meiner Rechnung), ich habe dabei leicht den Überblick verloren.
Nachdem ich in 2 Schreiben auf die falsche Berechnung hinwies,kam jedesmal eine andere Berechnung.
Daraufhin dacht ich mir, "laß sie machen,hat keinen Sinn,ich warte auf den Bescheid und geh in Widerspruch"
Jetzt kam ein Schreiben mit dem Titel: Änderung zum Aufhebungs- Erstattungsbescheid vom 22.06.
mit zahllosen Paragraphen (wenn es wichtig ist bringe ich die noch) aus denen ich durch Recherchen im I-net nicht schlau wurde.
UND es wurde wieder "neu" berechnet, ich meine schon wieder falsch.
Ich soll 156,- Euro zahlen
Begründung:
Freibetrag von 182,- Euro ( seit wann DAAS denn ? )
eine Absetzung von 20 % kann nicht erfolgen da ich in dieser Zeit kein weiteres Einkommen erziehlt habe.
(das wurde schonmal als Begründung angegeben, allerdings mit einem anderen Rechenergebnis)
? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ?
ich weiß gerade nicht weiter und wäre für hilfreiche Antworten sehr dankbar
MfG
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 15.08.2011, 11:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Meiner Meinung nach hast du einen Freibetrag von 100 Euro und vom Rest 20%.Bei dem was du bekommen hast wären das 147,60 Euro und der Rest würde auf deine Leistungen angerechnet.Wie kommst du auf einen höheren Freibetrag?
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 15.08.2011, 13:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 2.291
Standard

scheint wohl diesbezüglich eine neue reglung zu geben.

http://www.sozin.de/kategorien/hartz...entschaedigung
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 15.08.2011, 16:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Ach so das wußte ich nicht.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 15.08.2011, 17:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 1.285
Standard

Schaust du in die fachlichen Hinweise der BA zu § 11:

http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html

Randziffer 11.166

Turtle
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 15.08.2011, 22:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.08.2011
Beiträge: 4
Standard

vielen Dank für die Beiträge,
ich bin gerade auf dem besten Weg krank zu werden und völlig matschig in der Birne
kann mich erstmal nich darum kümmern
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 24.08.2011, 17:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.08.2011
Beiträge: 4
Standard

wieder da

nochmal "Danke" für die bisherigen Beiträge
hilft mir leider (noch) nicht wirklich weiter
- der Link von Turtle bietet sehr viele Infos, habe leider keine für mich brauchbare gefunden (besser gesagt, ich habe keinen Durchblick bekommen wegen der vielen §§ und weiß nicht wie sich das auf meine Situation auswirkt)

- der Link von Lacki kommt der Sache auch nahe, dort wird der höhere Freibetrag erwähnt als Ehrenamtlicher


hier meine im Moment wichtigste Frage :

gilt die 20%-Regelung ab dem Grundfreibetrag auch für Ehrenamtliche die einen höheren Freibetrag haben (also wie bei mir, 175,- €) ?


Inzwischen habe ich einen "neuen" Bescheid bekommen mit 1000 §§.
Darin wurde erklärt, dass ich nur Anspruch auf einen Freibetrag von 182,- Euro habe (k.A. wie dieser Betrag zustande kommt) und ich keinen Anspruch auf weitere 20 % habe, weil keine weitere Tätigkeit ausgeübt wurde.
????????????
diese Begründung habe ich schon zum 2.Mal bekommen.
1 Tag später erhielt ich die Ablehnung meines Widerspruchs mit der Begründung des geänderten Bescheids vom Vortag, wieder mit zig §§

näxten Mittwoch hab ich schonmal nen Termin bei ner kostenlosen Sozialberatung bekommen, weiß aber nicht wie weit die mir wirklich helfen können, deshalb frage ich hier erstmal weiter.
Danke schonmal für Mühe und Beiträge.

schöne Grüße

Geändert von Harlekin (24.08.2011 um 17:58 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 25.08.2011, 20:20
dms dms ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 13.02.2011
Beiträge: 322
Standard

Zitat:
Zitat von Harlekin Beitrag anzeigen
...
hilft mir leider (noch) nicht wirklich weiter
- der Link von Turtle bietet sehr viele Infos, habe leider keine für mich brauchbare gefunden (besser gesagt, ich habe keinen Durchblick bekommen wegen der vielen §§ und weiß nicht wie sich das auf meine Situation auswirkt)
......


hier meine im Moment wichtigste Frage :

gilt die 20%-Regelung ab dem Grundfreibetrag auch für Ehrenamtliche die einen höheren Freibetrag haben (also wie bei mir, 175,- €) ?


Inzwischen habe ich einen "neuen" Bescheid bekommen mit 1000 §§.
Darin wurde erklärt, dass ich nur Anspruch auf einen Freibetrag von 182,- Euro habe (k.A. wie dieser Betrag zustande kommt) und ich keinen Anspruch auf weitere 20 % habe, weil keine weitere Tätigkeit ausgeübt wurde.
.....
schöne Grüße
Turtle hat doch schon auf das richtige Beispiel verwiesen

Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Schaust du in die fachlichen Hinweise der BA zu § 11:

http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html

Randziffer 11.166

Turtle
Beispiel 1:
Eine leistungsberechtigte Person erhält eine steuerfreie Ein-
nahme aus einer Tätigkeit bei einer Einrichtung zur Förderung
gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke in Höhe von
einmalig 500 Euro (§ 3 Nummer 26 a EStG).

Der Anrechnungsbetrag errechnet sich wie folgt:

500,- EUR
./. Freibetrag nach § 11b Abs. 2 Satz 3 175,- EUR
./. Freibetrag nach§ 11b Abs. 3 Nr. 1
(20 % von 100,01 bis 500,- EUR) 80,- EUR
= Anrechnungsbetrag 245,- EUR


338
-175 (nach den Beispielen werden zwar die 175 abgezogen, im weiteren jedoch ab 100 gerechnet)
(20% von 100,01 bis 338) -47,60
115,40 anzurechnen
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 26.08.2011, 01:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.08.2011
Beiträge: 4
Lächeln

Danke, Danke und nochmal "Danke"

ich hatte es einfach nicht gecheckt
war mit dem Lesen gar nicht so weit gekommen, da mir nach 3 oder 4 Seiten schon der Kopf gequalmt hatte

sogar jetzt noch mit der ausführlichen Hilfe von dms fiel es mir sehr schwer dir richtige Stelle zu finden

ja, und es ist genau DIE Info, die ich suchte
nachdem steht mir sogar mehr Geld zu als ich dachte


werde also meinen Widerspruch neu formulieren

muß ich jetzt nen Widerspruch gegen die Ablehnung meines Widerspruchs einreichen,
oder gegen den letzten Bescheid ( der die falsche Berechnung innehatte ) ?

schöne Grüße
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
[Alleinstehend] ALG 2 und Nebenverdienst AGAS Zuverdienst / Nebenverdienst 5 10.03.2011 19:48
Nebenverdienst VerrückteWelt Zuverdienst / Nebenverdienst 3 20.06.2009 13:24
Nebenverdienst Wolfi07 Minijob / 400 Euro Job 1 17.07.2008 02:51
Nebenverdienst und EEj Dolly Minijob / 400 Euro Job 10 27.01.2007 09:06
Nebenverdienst Ronny Minijob / 400 Euro Job 1 30.06.2006 03:06