Nebenverdienst

  • Hallo,
    habe leider keine passende Antwort zu meiner Frage gefunden.


    Hatte im März eine ehrenamtliche Tätgkeit (mit dementsprechenden Nachweis) ausgeübt und dafür im April 338,- Euro erhalten.
    Hier meine Rechnung:
    Freibetrag 175,- Euro (wegen Ehrenamt im sozialen Bereich, ansonsten 100,- € ich weiß)
    von den restlichen 163,- Euro bleiben mir 20 %, d.h. nochmal 32,60 Eur
    macht zusammen 207,60 Euro für mich und eine Zahlung in Höhe von 130,40 Eur für das JC


    Falls diese Berechnung stimmt,bräuchte ich dafür einen Quellennachweis (habe im Netz nichts brauchbares gefunden), ansonsten bitte ich um Korrektur


    das JC hat jetzt mindestens 3x das Geld falsch berechnet (nach meiner Rechnung), ich habe dabei leicht den Überblick verloren.
    Nachdem ich in 2 Schreiben auf die falsche Berechnung hinwies,kam jedesmal eine andere Berechnung.
    Daraufhin dacht ich mir, "laß sie machen,hat keinen Sinn,ich warte auf den Bescheid und geh in Widerspruch"
    Jetzt kam ein Schreiben mit dem Titel: Änderung zum Aufhebungs- Erstattungsbescheid vom 22.06.
    mit zahllosen Paragraphen (wenn es wichtig ist bringe ich die noch) aus denen ich durch Recherchen im I-net nicht schlau wurde.
    UND es wurde wieder "neu" berechnet, ich meine schon wieder falsch.
    Ich soll 156,- Euro zahlen
    Begründung:
    Freibetrag von 182,- Euro ( seit wann DAAS denn ? )
    eine Absetzung von 20 % kann nicht erfolgen da ich in dieser Zeit kein weiteres Einkommen erziehlt habe.
    (das wurde schonmal als Begründung angegeben, allerdings mit einem anderen Rechenergebnis)
    ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ?
    ich weiß gerade nicht weiter und wäre für hilfreiche Antworten sehr dankbar
    MfG

  • wieder da :)


    nochmal "Danke" für die bisherigen Beiträge
    hilft mir leider (noch) nicht wirklich weiter
    - der Link von Turtle bietet sehr viele Infos, habe leider keine für mich brauchbare gefunden (besser gesagt, ich habe keinen Durchblick bekommen wegen der vielen §§ und weiß nicht wie sich das auf meine Situation auswirkt)


    - der Link von Lacki kommt der Sache auch nahe, dort wird der höhere Freibetrag erwähnt als Ehrenamtlicher



    hier meine im Moment wichtigste Frage :


    gilt die 20%-Regelung ab dem Grundfreibetrag auch für Ehrenamtliche die einen höheren Freibetrag haben (also wie bei mir, 175,- €) ?



    Inzwischen habe ich einen "neuen" Bescheid bekommen mit 1000 §§.
    Darin wurde erklärt, dass ich nur Anspruch auf einen Freibetrag von 182,- Euro habe (k.A. wie dieser Betrag zustande kommt) und ich keinen Anspruch auf weitere 20 % habe, weil keine weitere Tätigkeit ausgeübt wurde.
    ????????????
    diese Begründung habe ich schon zum 2.Mal bekommen.
    1 Tag später erhielt ich die Ablehnung meines Widerspruchs mit der Begründung des geänderten Bescheids vom Vortag, wieder mit zig §§


    näxten Mittwoch hab ich schonmal nen Termin bei ner kostenlosen Sozialberatung bekommen, weiß aber nicht wie weit die mir wirklich helfen können, deshalb frage ich hier erstmal weiter.
    Danke schonmal für Mühe und Beiträge.


    schöne Grüße


  • Turtle hat doch schon auf das richtige Beispiel verwiesen



    Beispiel 1:
    Eine leistungsberechtigte Person erhält eine steuerfreie Ein-
    nahme aus einer Tätigkeit bei einer Einrichtung zur Förderung
    gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke in Höhe von
    einmalig 500 Euro (§ 3 Nummer 26 a EStG).

    Der Anrechnungsbetrag errechnet sich wie folgt:

    500,- EUR
    ./. Freibetrag nach § 11b Abs. 2 Satz 3 175,- EUR
    ./. Freibetrag nach§ 11b Abs. 3 Nr. 1
    (20 % von 100,01 bis 500,- EUR) 80,- EUR
    = Anrechnungsbetrag 245,- EUR



    338
    -175 (nach den Beispielen werden zwar die 175 abgezogen, im weiteren jedoch ab 100 gerechnet)
    (20% von 100,01 bis 338) -47,60
    115,40 anzurechnen

  • Danke, Danke und nochmal "Danke"


    ich hatte es einfach nicht gecheckt
    war mit dem Lesen gar nicht so weit gekommen, da mir nach 3 oder 4 Seiten schon der Kopf gequalmt hatte


    sogar jetzt noch mit der ausführlichen Hilfe von dms fiel es mir sehr schwer dir richtige Stelle zu finden


    ja, und es ist genau DIE Info, die ich suchte
    nachdem steht mir sogar mehr Geld zu als ich dachte



    werde also meinen Widerspruch neu formulieren


    muß ich jetzt nen Widerspruch gegen die Ablehnung meines Widerspruchs einreichen,
    oder gegen den letzten Bescheid ( der die falsche Berechnung innehatte ) ?


    schöne Grüße