Raten für PKW absetzen?

  • Hallo,


    ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich habe mich mit meinem Freund zusammen Selbstständig gemacht im Nebenverdienst (Kleinunternehmer), also wir bekommen beide Hartz4 und die 100 Euro Freibetrag vom Nebenverdienst, da wir kein PKW hatten aber für die Selbstständigkeit einen brauchen haben wir uns einen auf Finanzierung gekauft.


    Können wir ein Teil der monatlichen Rate bei der ARGE als Ausgabe geltend machen da ja das Auto Privat als auch Geschäftlich genutzt wird?


    LG
    Jenny

  • Jenny22
    Ich hatte doch geschrieben, dass du das in deiner Abrechnung, die du selbst oder der Steuerberater für dich fertigt, angeben, also anrechnen lassen kannst und auch, dass ich das selbst so handhabe. Von "nur" km-Geld hatte ich nichs geschrieben; ich gebe die kompletten "Raten" an, in meinem Fall Leasinggebühren.


    Kitty
    Das hat nichts damit zu tun, dass der "Staat" das Auto finanziert, sondern ist bei Selbständigkeit normal, egal, ob man nu aufstockendes H IV erhält oder andere selbständige tätige Menschen das jahrelang und immerzu so handhaben können und dadurch ihre Steuern künstlich senken; die haben nicht nur die Pkw-Kosten sondern rechnen auch ihre "Geschäfts"-Essen ab, und was das im Einzelfall bedeutet, kannst du dir vielleicht vorstellen. War lange mit so jemandem zusammen, da wurde alles über "Firma" abgerechnet: Geburtstagsfeier war Firmenjubiläum, Kaffee, sonstige Geträke, Büromaterial, Computer, Drucker - alles, bis hin zum Gärtner. Also lass der Jenny mal ihr Auto, das sie wirklich braucht, um auf die Füße zu kommen.

  • Ich hätte noch eine Frage, das Auto hat mehr als 7500€ gekostet, kann es da Probleme mit der ARGE geben?
    Das Auto wurde nicht Bar bezahlt sondern finanziert, der Fahrzeugbrief liegt bei der Bank.

  • Ein finanziertes Auto wird oftmals unter Eigentumsvorbehalt an den Besitzer herausgegeben. Mit einfachen Worten bedeutet dies, dass der Käufer juristisch gesehen das Eigentum an dem Auto also nur unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der Finanzierungsraten und der Zinsen erwirbt. Daher ist in der Regel die finanzierende Bank Eigentümer des zur Besicherung des Kredits unter Eigentumsvorbehalt verkauften Fahrzeugs.


    In diesem Fall scheitert eine Vermögensanrechnung meiner Meinung nach schon daran, dass der Leistungsbezieher garnicht Eigentümer des Fahrzeugs ist. Insofern dürfte auch die 7500 Euro-Grenze unerheblich sein.


    Die Finanzierungsraten und die sonstigen Kosten des Autos (Benzin, Steuer, usw.) können je nach Rechtsform des Gewerbes zu den geltenden Bedigungen steuerlich als Betriebskosten geltend gemacht werden. Das Auto muss allerdings angemessen sein, ein 100.000 Euro Porsche für einen Betrieb mit 2.000 Euro Monatsgewinn dürfte dem Finanzamt sauer aufstoßen ;)


    Darüber hinaus werden Betriebskosten von der ARGE nur insoweit anerkannt, wie sie notwendig sind.


    Kitty121 : Hier finanziert nicht die ARGE das Auto, sondern die Raten können gegen die Betriebseinnahmen aufgerechnet werden.


    Gruß


    Philipp

  • Danke für die Info, ein 100.000 Euro Wagen ist es nicht, der PKW hat 10.000 gekostet, mit dem Finanzamt haben wir nicht sonderlich viel zu schaffen da wir Kleinunternehmer sind.


    Uns geht es nur darum ein Teil der Kosten bei der ARGE als Ausgaben geltend zu machen.


    Gibt es da vielleicht eine Liste was man alles als Ausgabe angeben kann wenn man den PKW Privat sowie Geschäftlich nutzt?


    LG
    Jenny

  • Hall Jenny,


    der PKW bei Kleinunternehmern ist - insb. bei gemischter Nutzung (betrieblich / privat) - ein nicht ganz einfaches Thema ;)


    Wenn ihr einen Steuerberater habt, solltet ihr euch dort im Vorfeld beraten lassen. Ansonsten hab ich noch folgenden Link für Dich:


    Fahrtenbuch oder Ein-Prozent-Methode?: http://www.rhein-neckar.ihk24.de/produktmarken/recht/steuerrecht/lohnsteuer/PKWKostenFahrtenbuchEinProzentMethode.jsp


    Gruß


    Philipp