|
|||||||
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#11
|
|||
|
|||
|
Ich glaube innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Bescheides hat man Zeit Widerspruch einzulegen.
|
|
#12
|
|||
|
|||
|
Widerspruchsfrist beträgt ein Monat (siehe Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Bescheid; sollte diese fehlen hast du sogar 1 Jahr Zeit Widerspruch einzulegen)
sollte die Widerspruchsfrist bereits verstrichen sein, hast du die Möglichkeit einen Antrag auf Überprüfung zu stellen. |
|
#13
|
|||
|
|||
|
Ich muß meine Tochter mal fragen.Aber sowie ich weiß hat sie nie einen Bescheid bekommen.Es wurde ihr einfach am anderen Monat abgezogen.
|
|
#14
|
|||
|
|||
|
Du mußtest einen Bescheid anfordern wenn du keinen bekommen hast denn dieser steht dir zu.Wenn die Frist abgelaufen ist dann stell einen Überprüfungsantrag.
|
|
#15
|
|||
|
|||
|
Bei denen muß ich 20mal anrufen bis da mal was gemacht wird.Es ist schlimm und andauernd hat man neue Sachbearbeiter.
|
|
#16
|
|||
|
|||
|
Wenn du das tust bis du selber schuld wen dir die ARGE Geld streichen tut!
1. Die ARGE Mitarbeiter sind keine hellseher oder haben solche Fähigkeiten! 2. Du kannst deine Wohnung nach und nach verscheuern, wie es dir beliebt und keiner kann was dagegen tun! 3.Erzähle niemals das du (Geschäfte) bei Ebay tätigst, die sind nicht Nachweißbar den Ebay ist nicht berechtigt deine Daten raus zu rücken! 4. versuche dir nen Konto über nen Kumpel oder ähnliches zu besorgen blos nicht auf deinen Namen darf es stehen, und er oder Sie sollte mit der ARGE nichts zu tun haben oder von den was bekommen! Wenn das alles geklappt hat dan Frohes Geschäfte treiben und so, das gilt auch wenn du Privatinsolvenz am laufen hast! ich hoffe ich habe dir geholfen! mfg. robbo |
|
#17
|
|||
|
|||
|
@robbo
sanni 612 war schon seit mehr als einem Monat nicht im Forum, vermutlich wird er deine Eingabe nicht mehr lesen können. Das ist das Eine. Zum anderen ist es nicht ratsam, hier im Forum, in dem man "legal" zu helfen versucht, öffentlich Tipps zu geben, wie man Einkünfte unter Umgehung der Arge oder sonstiger öffentlicher Behörden nicht nachweisbar haben kann; dies ist auch nicht Sinn und Zweck dieses Forums. |
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| [Alleinstehend] Hartz IV und Ebay-Verkauf | sasz71 | Zuverdienst / Nebenverdienst | 13 | 16.05.2009 16:36 |
| ebay?? | zadi | Anspruch und Leistungen | 1 | 27.01.2009 11:14 |
| [Alleinstehend] Einkommen durch privaten Verkauf/Veräußerung | Barney | Einkommensanrechnung | 6 | 05.01.2009 23:04 |
| Wird eBay Verdienst angerechnet ? | beckerline | Einkommensanrechnung | 4 | 15.07.2008 10:09 |
| Ebay-Einnahmen | user0815 | Einkommensanrechnung | 2 | 13.03.2008 21:57 |