Bildungskredit 

Bildungskredit

Der Bildungskredit ist ein verzinsliches Darlehen, welches von der KFW-Förderbank vergeben wird. Er soll Studenten helfen, ihr Studium finanziell abzusichern, auch wenn sie keinen Anspruch auf BAföG haben. Darüber hinaus kann der Bildungskredit auch über die Förderhöchstdauer hinaus vergeben werden, wenn man gewisse Voraussetzungen erfüllt. Da es sich allerdings nicht um ein staatliches Darlehen handelt, sondern der Staat lediglich eine Bundesgarantie beisteuert, gibt es auch keine Möglichkeiten für Erlasse der Rückzahlung.

Voraussetzungen für einen Bildungskredit

Der Bildungskredit wird vollkommen ohne Berücksichtigung des eigenen Einkommens oder Vermögens bewilligt. Auch der Verdienst der Eltern spielt beim Genehmigungsverfahren für den Bildungskredit keine Rolle. Der Kredit wird jedoch nur an Studenten vergeben, die noch unter 36 Jahre alt sind und das 12. Hochschulsemester noch nicht überschritten haben. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist die bestandene Zwischenprüfung oder eine Bescheinigung darüber, dass in dem Studiengang keine Zwischenprüfung verlangt wird, jedoch die üblichen Leistungen der ersten beiden Studienjahre vorliegen.

Auch Aufbau- oder Zusatzstudiengänge werden durch den Bildungskredit gefördert, wobei ein entsprechender Nachweis über das grundlegende Studium erbracht werden muss. Wer eine Förderung über das 12. Hochschulsemester hinaus beantragen möchte, muss bereits zur Abschlussprüfung zugelassen sein und nachweisen, dass er in der maximalen Laufzeit des Kredites das Studium beenden kann.

Höhe der Raten und der Gesamtauszahlung beim Bildungskredit

Die maximale Kreditsumme beim Bildungskredit beträgt 7.200 Euro, die in 24 Monatsraten zu je 300 Euro ausgezahlt werden. Auf eigenen Wunsch hin kann man die Zahl der Raten verringern, um später weniger Schulden abzahlen zu müssen. Das Minimum liegt jedoch bei 3 Monatsraten. Wenn man eine größere Summe Geld auf einen Schlag benötigt, besteht die Möglichkeit, eine Einmalzahlung von maximal 6 Monatsraten am Stück zu beantragen. Hierfür ist jedoch ein entsprechender Bedarf nachzuweisen.

Rückzahlung des Bildungskredites

Die Rückzahlung des Bildungskredites beginnt genau 4 Jahre nach dem Monat, für den die erste Rate bewilligt wurde. Innerhalb dieser Karenzzeit fallen natürlich Zinsen an, die jedoch bis zur Auszahlungsphase gestundet werden. Die vorgeschriebene Mindestrückzahlungsrate beträgt 120 Euro, wobei man selbstverständlich auch höhere Raten oder sogar Sondertilgungen leisten darf. Sollte die finanzielle Lage zu Beginn der Rückzahlungsphase es nicht zulassen, dass man mit der Zahlung beginnt, besteht die Möglichkeit, bei der KFW-Bankengruppe eine Stundung zu beantragen.

Mitteilungspflichten

Während der Auszahlphase und natürlich auch während der Rückzahlphase muss der KFW-Bank jeder Wechsel der Anschrift oder des Namens schnell mitgeteilt werden. Sollte man dies versäumen und die Bank muss aufgrund dessen eine Aufenthaltsortssuche anstrengen, werden einem 30 Euro dafür in Rechnung gestellt. Darüber hinaus sind natürlich auch signifikante Änderungen beim Studium sofort zu melden. Dazu gehören selbstverständlich der Abschluss des Studiums, der Abbruch oder die Unterbrechung, aber auch ein Wechsel der Fachrichtung oder der Universität.