Unterschied zwischen Verschuldung und Überschuldung

Als Folge der anhaltenden Wirtschaftskrise und der zu ihrer Eindämmung aufgelegten Stützungsprogramme hat der Schuldenstand der öffentlichen Hand Rekordhöchststände erreicht. Nicht viel besser stellt sich die Situation vieler privater Haushalte in Deutschland dar, und längst gilt Armut in unserer Gesellschaft nicht mehr nur als ein Randphänomen.

Ab wann aber gilt jemand überhaupt als überschuldet, und gibt es typische Risiken auf dem Weg in die Schulden? Was droht Menschen in finanzieller Notlage von Seiten ihrer Gläubiger und Vertragspartner, und wie können sie sich dagegen schützen? Und wie finden Menschen in wirtschaftlicher Bedrängnis den Weg zurück in ein schuldenfreies und normales Leben?

Wann gelte ich als verschuldet, wann als überschuldet?

Eine Verschuldung ist schon dann anzunehmen, wenn nur ein geringfügiger Geldbetrag an jemanden zurückzuzahlen ist. Verschuldung an sich ist ein wertfreier Begriff, der lediglich die Tatsache als solche bezeichnet, dass eine bestimmte Schuld besteht. Damit ist allerdings keine Aussage darüber getroffen, dass diese Schuld nicht auch wieder zurückgeführt werden kann.

Dagegen liegt eine Überschuldung vor, wenn eine Person aus den laufenden Einnahmen, die sie erzielt, die Ausgaben und bestehenden Verbindlichkeiten über einen bestimmten Zeitraum oder auf Dauer nicht mehr decken kann. Eine solche Situation ist zum Beispiel dann gegeben, wenn die aufzubringenden monatlichen Lebenshaltungskosten (inklusive Miete und Strom) und der regelmäßige Ausgleich möglicherweise darüber hinaus bestehender Verbindlichkeiten (etwa aus einem Ratenkredit) aus den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht mehr möglich sind. Die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit ist unter solchen Bedingungen völlig aufgehoben, die Bedarfsdeckung mangels eigener Leistungsfähigkeit nur noch unter Inanspruchnahme von fremder oder staatlicher Unterstützung möglich.

Personen in finanzieller Not sind also regelmäßig überschuldet, während eine Verschuldung nicht unbedingt bedeuten muss, dass keine geregelte Lebensbedarfsdeckung mehr möglich ist.