kündigung bei feuchtigkeit?

  • hallo nochmal
    wer kennt sich auch mit kündigung aus?in meiner 2-r-whg ist im kinder-u-schlafzimmer eine ecke nass/die ganze auslegware und tapete schimmelt,natürlich zieht die feuchtigkeit auch ans spielzeug/kuscheltiere,wenn das mit der whg klappt will ich so schnell wie möglich kündigen,seit 4 monaten habe ich schon mietminderung,die whg wird feucht bleiben da im ganzen haus feuchtigkeit ist auch wenn es der vermieter abstreitet(sind alle mieter daran schuld),mit der feuchten jahreszeit beginnend wird es nicht besser und ich will nur noch weg,das baby fängt an alles zu erkunden,auch die schimmelecke-trotz das ich immer etwas davorstelle,der vermieter verlangt das die ecke alles offenbleibt zum trocknen und ich eben den raum jetzt nicht nutzen kann,aber ich habe keine ausweichmöglichkeit/platz,gibt es eine möglichkeit-ein gesetz das ich augrund des schimmels und der kinder eine sonderkündigungsfrist in anspruch nehmen kann,vielen dank schonmal für eure hilfe

  • Bei solchen Sachen mußt du dem Vermieter immer erst die Möglichkeit geben die Mängel zu beseitigen.Da du ja schon die Miete gemindert hast sollte es schon möglich sein einen Umzug durchzusetzen.Am besten wäre es wenn du dich an den Mieterverein wendest.Dort hast du Leute die sich mit derartigen Sachen auskennen und dir helfen können.

  • :(danke,der mangel wurde schon 2mal versucht zu beseitigen,aber das ganze haus ist `baupfusch`das ist das problem,gibt aber niemand gern zu,sind schon etliche ausgezogen wegen schimmel,mieterverein habe ich angerufen aber da muss man erstmal ordentlich bezahlen und das ist mir einfach zu teuer

  • Du kannst innerhalb von 3 Monaten nach Kündigung ausziehen. Wo liegt das Problem ?


    Kündigungsfrist: Mieter können unbefristete Mietverträge generell und unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses immer mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Eine gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist für Mieter ist seit September 2001 abgeschafft worden.


    Für Vermieter gilt weiterhin eine leicht geänderte gestaffelte Kündigungsfrist. Die anfängliche Kündigungsfrist von 3 Monaten verlängert sich nach einer Mietzeit von mehr als 5 Jahren auf 6 Monate und nach einer Mietzeit von mehr als 8 Jahren auf 9 Monate. Entfallen ist die Verlängerung der Kündigungsfrist auf 12 Monate für Mietverträge, die mehr als 10 Jahre dauern.



    Diese REGELUNG gilt auch wenn dein Vertrag etwas anderes aussagt. Du könntest sogar sofort umziehen, wenn du nachweisen kannst, dass es gesundheitsgefährdend sein kann weiter in der Wohnung zu bleiben. Für die Mehrkosten des sofortigen Umzugs müsste der Vermieter aufkommen.


    Also 3 Monate.

  • ich hab zwar nur 3 monate kündigung,wollte aber vor der kündigung eine passende whg finden um dann nicht ohne dazustehen und das nächste feuchte nehmen zu müssen,denn auch hier sind gute whg nicht einfach zu bekommen,
    durch das feuchte kinderzimmer hoffe ich schneller kündigen zu können,aber nun höre ich ständig das der grund nicht ausreichend sei,
    für 2 mieten habe ich kein geld,ich denke der neue vermieter wird auch keine lust haben 3monate zu warten(wie gesagt gute whg sind schnell weg)
    um keinen fehler zu machen,hoffe ich halt hier einen guten rat zu bekommen