Trennung (ganz "frisch")

  • Hallo,


    ich schildere kurz meinen Fall.


    Mein Mann hat mich bereits mehrere Male betrogen, ich habe immer wieder auf Rücksicht auf die 2
    Kinder eingelenkt. Nun habe ich wieder ein Kondom in seiner Hose entdeckt und ihn gebeten
    zu gehen.


    Ich verdiene z.Zt. 400 eur und erhalte 330 eur Kindergeld. Wir wohnen zur Miete in einem kleinen
    Häuschen mit ca. 90 m" Wohnfläche für 440 eur mtl. kalt. ZZgl. Kosten für Strom, Wasser, Heizöl, Müll.


    Außer meinem Gehalt und Kindergeld habe ich keine Einkünfte.


    Ob mein Mann Unterhalt zahlt, steht noch nicht fest. Er hat desöftern angedeutet, dann nicht
    mehr arbeiten zu gehen oder nach Frankreich zu ziehen.


    Welche finanzielle Unterstützung erhalte ich denn. Hartz IV oder Wohngeld.??? Ich habe leider
    überhaupt keine Ahnung.
    Aus dem Häuschen werden wir wohl aufgrund der Wohnfläche ausziehen müssen?
    Obwohl selbst diese strittig ist, haben keinen Mietvertrag und die Kinderzimmer sind eigentlich
    umgebaute Kellerräume.


    Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort

  • ich würde auf jeden fall anraten, auf deinem zuständigen amt anzurufen und dort die daten für angemessenen wohnraum bei 3 perosnen zu erfragen..somit hast du schon einmal anhaltspunkte in richtung miete..
    achja, einen mietvertrag wirst du wohl benötigen, da der bei antragsabgabe mit dazu gehört..

  • Die Größe der Wohnung spielt keine so große Rolle, solange der Preis pro Quadratmeter niedrig ist. Also informiere dich vorher wie teuer deine Wohnung sein darf. Vielleicht fällt sie in dein Budget.
    Aber für 2 Personen rate ich dennoch eine kleinere Wohnung zu nehmen, da andere Kosten entstehen. Kopf HOCH ! Wir Männer sind halt Schwanz gesteuert !

  • Zum Thema Unterhalt: Die von Dir dargestellte Auffassung deines Mannes dürfte ihn nicht zum gewünschten Ziel führen. Wer sein Einkommen schuldhaft mindert um nicht leistungsfähig zu sein wird hiermit wenig Chancen haben. Ebensowenig hängt der Unterhaltsanspruch von Aufenthaltsort ab.


    Darüber hinaus könnte das angedrohte Handeln auch strafbar sein, § 170 StGB.


    Sofern Dein Mann keinen Unterhalt zahlt bietet es sich an, (fach)anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sofern keine Rechtschutzversicherung vorhanden ist, ist dies auf dem Wege der Beratungshilfe möglich.


    Gruß,


    Philipp