Sperre

  • Zu meiner geschicht.


    Vor gut einem Jahr habe ich einen kurs für Lager und Logistik mit Staplerschein gemacht. Leider bekam ich trotz ständiger bemühung keinen Job.
    Im Juili diesen Jahres erklärte ich der Dame vom Amt das ich gerne ein Bewerbungstraining machen würde um meine Unterlagen auf den neusten stand bringen zu können. Sie bot mir einen Kurs für Lager und Logistik an wo in den ersten 2 Wochen dieses Training statt fand.
    Es wurde vereinbart (auch mit dem Kursleiter) das ich nur die ersten 2 Wochen teilnehmen muss da ich den rest ja schon habe.
    Nun haben sie mir das Geld gestrichen und ich bekomme Lebensmittelgutscheine (45 euro für den ganzen Monat).
    Ich habe mal Wiederspruch eingelegt. Aber was soll ich nur tun? mit 45 euro im Monat kommt kein Mensch klar.


    mfg dj

  • Man sollte sich wirklich alles, aber auch alles schriftlich geben lassen, eben auch diese von dir genannte "Sondervereinbarung". Da du aber schreibst, dass das abgesprochen war - auch mit dem Kursleiter -, hast du ja an sich einen Beweis (dessen Aussage). Ich an deiner Stelle würde sofort Widerspruch einlegen, in dem du die Absprache explizit darlegst in der Begründung und natürlich auch, dass diese zustande kam, weil du ja eben "den Rest" bereits hattest.

  • Hallo,


    wurde dies in einer Eingliederungsvereinbarung vereinbart?
    Für was hast du die Sanktion bekommen und in welcher Höhe?
    Wurdest du vor der Sanktion angehört?

    45 EUR Lebensmittelgutschein für den vollen Monat erscheint mir etwas wenig, wobei dies sich ja auch nach der Höhe der Sanktion richtet. Wenn du weniger als 100% Sanktion hast erhältst du ja eigentlich noch Geld von der ARGE.
    Wenn du vor dem Sanktionsbescheid nicht angehört worden bist liegt ein Verfahrensfehler durch das Amt vor.


    Schönen Tag noch!

  • Normalerweise wird bevor du mit einer Maßnahme beginnst diese genau festgelegt.Also wenn du nur an einem Teil teilnimmst steht das eigentlich in den Formularen die du ja bei diesem Kurs abgeben mußt denn die Firmen die diese Kurse anbieten müssen ja auch wissen was welcher Teilnehmer genau macht.Es gibt ja welche die noch nebenbei einen Job haben und dann z.B. nur teilzeitmäßig teilnehmen.Insofern müßten deine Angaben eigentlich zumindest in der Firma verzeichnet sein.Da du nur 45 Euro im Monat bekommst und dies dann auch noch anhand von Gutscheinen erfolgt kann ich nicht nachvollziehen denn keiner kann von 45 Euro im Monat leben.Eventuell hattest du schon Sanktionen das dir in dieser Weise jetzt das Geld gestrichen wird?

  • so da habe ich schon vor langem den wiederspruch ein gelegt. habe da auch eine bestätigung bekommen. nun sagt die dame vom amt zu mir sie hätte mich zu einer stellungnahme geladen. ich habe meine unterlagen und sämtliche einladungen in einem ordner zusammen (selbst von 1997noch). ich habe aber keine einladung bekommen und sie meint nun das es mein problem wäre da ich in der beweispflicht bin...
    gibts da hilfe???

  • Wenn du ein Schreiben (Bescheid, Einladung, etc.) nicht erhalten hast, ist das Amt in der Nachweispflicht nicht du.
    Du musst allerdings dafür sorgen das Schreiben dir zugestellt werden können (z. B. Briefkastenbeschriftung).
    Wenn es natürlich mit Einwurfeinschreiben geschickt wurde hast du das nachsehen.