Zwei Hartz4-Empfänger - Wohngemeinschaft wie groß?

  • Hallo zusammen!


    Seid einigen Tagen lese ich schon in diesem Forum und muss mal ein "Lob" an die fleißigen Bienchen aussprechen, die schnell und sachlich auf Fragen eingehen. LOB!


    Nun hätte ich auch eine Frage, auf die ich im Internet keine Antwort gefunden habe.


    Wenn zwei Hartz4-Empfänger in eine WG ziehen möchten, wie groß darf die Wohnung dann sein?
    Soweit ich das sehe, werde WG´s gar nicht in den Gesetzten mit einbezogen - entweder ist man Single oder ein Pärchen oder ein Paar. Aber was ist mit WG´s`?
    Ich war heute beim Amt und dort habe ich gesagt, dass ich in eine WG mi einem anderen Hartz4-Empfänger gründen möchte. Mir wurde gesagt, das uns dann insgesamt 60 qm zustehen. Ich möchte gerne wissen, wo ich nachlesen kann, das uns 60 qm zustehen und nicht vielleicht etwas mehr.
    Im Internet habe ich dazu keine Information gefunden, sondern nur Urteile, in denen gesagt wird, dass eine WG zwischen 60 und 90 qm groß sein dürfen. Gibt es seriöse Quellen, in denen ich etwas zu WGs nachlesen kann?




    Ich bendake mich und wünsche noch einen schönen Abend!

  • Hallo,


    so richtig verstehe ich deinen Zusatz am Ende nicht: Eine 60 qm große Wohnung mit zwei separaten Zimmern ist zu den vorgeschriebenen Mieten schwer zu finden???


    Meinst du denn eine größere Wohnung kostet weniger, weil ich meine, du bist nicht gezwungen in 60 qm einzuziehen, die Wohnung kann auch kleiner sein. (???)


    Sorry, aber ich versteh nicht recht, was du wissen möchtest.


    LG, Jalale.

  • Hallo,


    nein, ich meinte damit, dass die meisten 60 qm für Paare ausgelegt sind. Es sind meistens Wohnungen, bei den es ein Schlafzimmer gibt und ein Wohnzimmer, dass aber keine seperate Tür hat. Bei einer WG sollten es schon zwei seperate Zimmer sein, damit jeder hinter sich auch mal die Tür zumachen kann und seine Privatsphäre hat.


    Meine Frage war, wo ich nachlesen kann, wie groß eine WG für zwei Hartz4-Empfänger sein darf.



    Gruß

  • Hallo Nophretete, ich hatte vor ca. 3 jahren mit meiner Schwester eine WG gegründet. Wir hatten damals eine 100 m² Wohnung genehmigt bekommen.
    Die SB sagte mir die Zimmeranzahl ist nicht ausschlaggebend auch nicht die m² wenn es ein paar mehr sind, die KM muss passen und die sind Unterschiedlich je nach Region.
    Als Einzelperson geht man von 45-50m² aus, in eurem Fall als WG dann 90-100. Aber erkundige dich vorher bei deiner SB weil jeder wieder was anders erzählt.