ungerechtfertigte Anhörung. was nun?

  • Hallo,


    uns ist heute eine Anhörung nach § 24 ins Haus geflattert, wir hätten zu Unrecht Leistung erhalten.
    Die Sachbearbeiterin hat sich ganz augenscheinlich nicht mit unserem Antrag auseinandergesetzt und uns daher zu Unrecht beschuldigt und nun um Stellungnahme gebeten, um dann "eine abschließende Entscheidung" zu treffen.


    Wir hätten nun gern gewusst, ob man sich irgendwo beschweren kann, da das Ganze eine ungeheuerliche Frechheit ist!


    "Kurzer" Faktenabriss: bin Studentin, mein Mann hat bis Mitte August gearbeitet, nun bezieht er Elterngeld. Ich habe für April Hartz IV beantragt, da ich ein Urlaubssemester wegen Geburt und Erziehung unserer am 23.4. geborenen Tochter genommen habe. Der vorläufige Bescheid für April und Mai bis August kam am 19.5. ( ich hatte den Antrag im Februar abgegeben...) Wir sollten noch Geburtsurkunde, Elterngeld und Kindergeldbescheide nachreichen, die allesamt Anfang Juni bei uns eintrafen und die ich sofort an die Arge weiterleitete. Anfang Juni kam ein Brief dass sich zum 1. Juli etwas in der Berechnung ändert und Anfang Juli kam noch ein Schriebs, dass noch etwas fehlte. Dann nichts mehr... Bis Ende August, ich solle einen Folgeantrag stellen!!! Obwohl ich nicht mal wusste ob wir noch Leistungen beziehen oder eventuell etwas zurückzahlen sollten... Da mein Studium erst ab Oktober weitergeht, hab ich brav für September wieder alles ausgefüllt. Und nun diese Anhörung, dass wir nun 400 Euro zurückzahlen müssen.. Jeder 200 und ein Brief an mich in dem steht wir bekommen für September über 500 Euro nachgezahlt... Häh?


    Sie hätte uns lediglich eine Verrechnung schicken müssen, dann wäre alles in Ordnung. Nein da schickt sie uns eine Anhörung, verweist auf die Bescheide von Mai und juni (die sie sich anscheinend überhaupt nicht zu Gemüte geführt hat und will rechtliche Schritte einleiten. Ich darf mich nun auch noch damit beschäftigen und bin völlig entnervt.


    Danke wer bis hierhin gelesen hat ;-) aber ich würde mich gern wehren in und wüsste gern ob man eine Beschwerde oder ähnliches einleiten kann. Und wäre es zu gewagt eine Entschuldigung zu verlangen? Seit Juni warten wir auf eine Berechnung und nun wird man beschuldigt etwas Unrechtes getan zu haben!
    Immer wieder schön... wir haben nur Pflichten und die Arge nur Rechte? Das kann doch nicht gerecht sein!
    Es wird einem wirklich nicht leicht gemacht in diesem Staate während der Ausbildung Kinder zu kriegen!!! Brauchen se sich nicht wundern, wenn es so viele alte Eltern gibt...



    es dankt im Voraus
    Eine empörte Nelou

  • mh... ja mit vollem magen ist wohl besser!! :)


    ich werd ne höfliche email schreiben, dass se wohl nicht richtig geguckt hat... mal sehen...


    es ist nun schon das zweite mal, dass die ihre arbeit nicht richtig machen und mir die schuld dafür geben wollen... beim anderen vorfall ham se mir n bussgeld aufgebrummt gegen das ich widerspruch eingelegt habe... (hatte algI und II bekommen und mich "nur" bei der arge abgemeldet... und dann hat das arbeitsamt noch 2 monate länger gezahlt...die arge 1 monat... dass die nicht die schnellsten sind, zählt wohl nicht und dass ich unter der gleichen kundennummer laufe wohl ebenfalls nicht und nun soll ich 620 euro bezahlen als strafe... wenn mein bearbeiter das nicht oder verspätet weiterleitet, ist doch nicht meine schuld... aber so kann man ja auch seine haushaltskasse aufbessern!


    und der größte quatsch ist die eingliederungsvereinbarung für meinen freund... er hat arbeit und sollte nun jedesmal wenn er wegfährt dort bescheid sagen oder um erlaubnis bitten, und sich darum bemühen einen besseren job zu bekommen, damit wir nicht mehr bedürftig sind, wir haben ca. 150 dazubekommen... frechheit! eigentlich wollte ich ein jahr zu hause bleiben und mich um mein kind kümmern, nun geh ich morgen wieder studieren, weil ich mich nicht finanziell unterstützt sondern in meinen rechten beschnitten und unter einer nicht funktionierenden, noch ausgereiften bürokratie leiden muss... (wie es mir dabei geht mein kind zurück zu lassen, kann sich wohl jeder vorstellen)


    aber wenn ich mir hier die anderen beiträge so ansehe, ist meine anhörung ja nur eine lappalie... ich denke es ist viel willkür dabei, und wir sitzen oft am kürzeren hebel...


    lieben gruß
    nele


    ach ja... warum gibts keine ombudsmänner für solche fälle? oder gibts das doch?

  • Klar müssen Kinder gehegt und Gepflegt werden, aber dafür gibt es ja glücklicherweise mittlerweile anlaufstellen (und so manch einer wird sich die 'Anschaffung' von Kindern hoffentlich vorher überlegen!).


    Das Ziel von Hartz IV ist nunmal dafür zu sorgen dass Ihr nicht lange bedürftig seid. Es ist nicht das Ziel denen, die ein wenig haben, noch etwas draufzugeben. Von daher kann ich die Aufforderung, sich eventuell einen Besseren Job zu suchen, gut nachvollziehen.

  • natürlich gibts "anlaufstellen" für kinder... ich wär nur gern länger zu haus geblieben... siehst ja dass wir keine schmarotzer sind... und wenn man anständig für einen job bezahlt werden würde, gäbe es viel weniger hartz IV empfänger, meinste nicht dass man da was mache sollte??? ich find ein halbes jahr ist nun nicht gerade eine lange zeit und für so einen fall hab ich ja schließlich auch eingezahlt... ich persönlich finde es halt eine schande für einen sozialstaat, dass man zum sozialfall wird nur weil man ein kind in der Ausbildung bekommt... darüber solltest du mal nachdenken lieber stylewolf!

  • Aber moment - wieso bekommt man ein Kind in der Ausbildung wenn man doch weiss, dass man es nicht finanzieren können wird? Mutmaßlich zumindest? Die gesetze gibt es nicht seit gestern und da so zu handeln finde ich etwas verantwortungslos.

  • Stylewolf
    Vielleicht solltest du dich hier oder da einmal etws zurücknehmen hinsichtlich deiner Äusserungen. Es gibt etliche Gründe, Kinder zu auch ungünstigen Zeitpunkten zu bekommen - manchmal halt ungewollt, trotz unserer "modernen" Verhütungsmittel, denn das passiert immer wieder -, und manchmal auch, weil es im Übrigen sonst keine andere Möglichkeit mehr gibt. Nicht alles paßt immer nach Vorgabe. Ich selbst bzw. meine beiden Kinder sind gute Beispiele dafür; und ganz wirklich: Die Zwei sind absolut "Top". Vielleicht mußt du noch etwas älter/reifer werden, also ein wenig Lebenserfahrung dazugewinnen, damit das auch bei dir ankommt. Deine durch Unerfahrung bedingten Vorurteile und Vorwürfe helfen hier nicht wirklich irgendwem weiter.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von lirafe () aus folgendem Grund: Korrektur/Ergänzung


  • Hallo, du kannst Antrag auf Überprüfung stellen, Klage wegen "Untätgkeit" einreichen, weil da ja ewig lange nichts kam. Ansonsten würde ich das alles gelassen sehen, wenn ihr Euch nichts zu schulden lassen kommen habt, kann Euch gar nichts passieren.

  • Hallo,


    zu dem Bußgeld wegen der längern Alg I-Zahlung ist zu sagen, dass die ARGE und die Agentur für Arbeit 2 "verschiedene Behörden" sind.
    Das heißt, wenn du z. B. bei beiden Leistungen beziehst und nun Arbeit aufnimmst, musst du es auch bei beiden Stellen mitteilen.
    Das die beiden Stellen sich das gegenseitig mitteilen ist deren guter Wille und nicht ihre Pflicht...


    Verpflichtet zur Mitwirkung ist der Leistungsbezieher gem. §§ 60 ff SGB I.