sofort zahlung der Miete auf das Konto des Vermieters

  • guten Morgen.
    Ich habe einen Mieter für eine Wohnung.
    von der Arge ist alles genemigt.:cool:
    Sie erklären sich aber nicht breit die Miete auf mein Konto (Vermieter) zu überweisen
    obwohl der Mieter sein Einverständnis gegeben hat.:confused:
    was können wir machen.?
    gruß Ludwig.

  • Wenn du dem Mieter nicht "traust", dass er die Miete zahlt, also "weiterleitet" an dich auf das genannte Konto, stellt sich die Frage, warum du ihn dann überhaupt als Mieter akzeptieren willst. Finde ich völlig abwegig und daneben.

  • Zur Zeit ist eine direkte Mietzahlung an die Vermieter grundsätzlich nur in begründeten (!) Einzelfällen, z.b. bei zweckfremder Verwendung der Miete, vorgesehen. Dies macht auch Sinn, da die Teilung der Leistungen auf mehrer Empfänger einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Eine grundsätzliche Direktzahlung ist mE auch nicht von Nöten, da evtl. anfallende Meitrückstände über die in der Regel hinterlegte Mietsicherheit besichert sind.


    Darüber hinaus ist der Mietvertrag ein zivilrechtliches Konstrukt, in das der Handlungsbereich der zuständigen Träger jedenfalls zur Zeit noch nicht eingreift. Entsprechende Änderungen sind jedoch in Planung und werden wohl in der kommenden Legislaturperiode umgesetzt.


    Natürlich kann man versuchen, die ARGE davon zu überzeugen, direkt an den Vermieter zu zahlen - ein Pflicht hierzu lässt sich mE jedoch aus den gesetzlichen Regelungen zur Zeit nicht ableiten.


    Gruß


    Philipp

  • Also die ARGE welche für mich zuständig ist bewilligt generell nur Mietkosten wenn zum Mietvertrag eine Abtretungserklärung vorliegt. Warum die sich bei euch so querstellen weiß ich leider nicht. Und ein Anspruch darauf ist mir auch nicht bekannt . Ich finds jedenfalls bequemer so!