Schüler mit eigener wohnung mit alg 2 +400 euro job

  • Hallo,ich (19) mache grad mein Abitur und wohne schon allein.Ich beziehe alg2 und habe gestern einen minijob auf 400€ basis angenommen.ich weiß das ich einen freibetrag von 100 euro dazuverdienen darf und von dem was drüber is immer 20%.Meine ganze Leistung geht eigentlich für meine Miete drauf.(325€ warm+30€ monatliche abrechnung für dargelegte wohnungskaution:rolleyes:)


    Ich lebe eigentlich nur von meiner Halbwaisenrente und meinem Kindergeld.würde es sich für mich überhaupt lohnen einen 400€ job anzunehmen?da ja 240€ abgezogen werden würden(was ich ganz schön viel finde:eek:)


    Ich mein es sollte ja schließlich eine positive resonanz zu erkennen sein wenn man arbeitet.ich will mich nich tot rackern für genau dasselbe geld als wenn ich nichts tun würde:rolleyes:
    man will sich ja schließlich auch mal was gönnen von seinem erarbeitetem geld nich?:D


    Was sind eure erfahrungen zu diesem Thema?und kennt ihr vielleicht ähnliche Fälle?Steht mir vielleicht Wohngeld zu?oder wird es mir noch zustehen wenn ich diesen 400€ job weiter mache?


    Fragen über Fragen....

  • Also mal abgesehen von den gerade noch geltenden Grenzen dessen, was man vom Zuverdienst behalten darf, denn die sollen ja in Kürze erhöht werden, kannst du neben deinemm 400 Euro-Job, dem Kindergeld und der Halbwaisenrente Wohngeld beantragen. Ich denke, dass du nicht einmal H IV bekämst. Gut zu wissen wäre, wie hoch deine Halbwaisenrente ist; ich kenne mich darin nicht aus, aber mit dem 400-Euro-Job und den 164 Euro Kindergeld zzgl. dieser Rente liegst du - denke ich, mit nahezu an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eh` über dem H IV-Satz. Du kannst ja entweder die Rentenhöhe mal mitteilen, oder aber errechnest dir das selbst via Internet mit dem H IV-Rechner und auch parallel dazu mit dem Wohngeldrechner.


    Übrigens ist Krankenversicherung wichtig; erkundige dich mal, wie du versichert bist, auch da weiß ich nicht, ob die Rente eine Rolle spielt, ansonsten solltest du versuchen, einen 401-Euro-Job zu kriegen, weil du ab dem Betrag definitiv darüber krankenversichert bist. Dies würdest du u.a. auch durch einen kurzen Anruf bei der Bundesknappschaft erfahren und/oder bestätigt bekommen.


    Eine kurze Rückmeldung wäre toll, damit man weiß wie es weitergeht und ggf. auch weiteren Forenteilnehmern mit dem Ergebnis helfen kann. Alles Gute für dich.


    LiRaFe

  • moinsen,
    er wird mit sicherheit kein alg2 mehr bekommen.
    mein sohn viel mit einer rente i.H.v. ca. 170€ und einem 400€-job aus der BG, also wird es bei ihm nicht viel anders sein..was die KV anbelangt habe ich damals einfach bei der KK angerufen und er wurde umgestuft, wieder auf Rentenversichert..was für ihn wichtig ist, er muß auf sein einkommen achten, sonst kommt entweder die kindergeldkasse oder die RV auf ihn zu und sagt es wird was verringert oder wegfallen..er könnte schonmal wohngeld beantragen..
    am besten wohngeld beantragen und an die arge den AV mit veränderungsmitteilung schicken, so ist er auf der sicheren seite und bekommt evtl. wohngeld ohne eine pause dazwischen..
    uns hat man das mit wohngeld und kg-zuschlag zu spät gesagt, wir haben es nicht gewußt und nichts dazu bekommen..


    lg
    BineNRW

  • danke schonmal^^
    war heute beim jobcenter und hab mir die veränderungsmitteilung abgeholt...
    also ich bekomme halbwaisenrente in höhe von 170€ und kindergeld is genauso hoch,also insgesamt so um die 340€...
    nur hab ich erhebliche fahrtkosten um zur schule zu kommen und zu meiner arbeitsstelle,war deswegen heute auch beim jobcenter und die meinten ich soll nen fahrtkostenzuschlag beantragen...
    ich hab auch in meiner 1 raumwohnung extrem hohe stromkosten und muss erstmal ne anpassung der stromkosten starten,sprich zähler ablesen und dann zum anbieter schicken....
    hab noch ne menge vor mir,aber das mit dem wohngeld issn super tipp!danke
    ich werde mich gleich mal beim jobcenter erkundigen wieviel mir da eventuell zustehen würde.
    LiRaFe hoffe du kannst jetzt mehr mit den infos anfangen...ach und krankenversichert bin ich glaub ich noch mit bei meiner mom oder so...weiß ich leider nich genau =(
    lg und danke rotek

  • rotek
    Gut - also mit deinen definitiv (inkl. Job) 734 Euro und dem dir dazu noch zustehenden Wohngeld, das dem Grunde nach einen erheblichen Teil deiner Miete decken wird, liegst du über dem H-IV-Bezug und mußt dich diesen vielen quälenden Fragen etc., die die Bentragung von H IV oder Aufstockung H IV mit sich bringt, nicht aussetzen. Kläre das mit der Krankenversicherung ganz konkret, damit das nicht so imaginär und irgendwie unausgesprochen im Raum steht. Von all deinen Informationen, also denen, die durch Telefonate erhälst, mach`dir bitte Gesprächsnotizen, in denen explizit steht, welches Amt du an welchem Tag zu welcher Zeit angerufen hast, mit welchem Sachbearbeiter du gesprochen hast, wie die Auskunft war etc.


    Nebenher kannst du bzw. solltest du noch beantragen die Zuzahlungsbefreiung krankenversicherungstechnisch (hinsichtlich der 10 € Praxisgebühr, der Zuzahlung zu Medikamenten, Krankenhaustagegeldzuzahlung etc.) Alles läppert sich.


    Gruß. Lirafe