was steht mir zu/muss mutter aufkommen?

  • Hallo liebe Solzialgemeinde,


    ich bin 20 Jahre alt, wohne bei meiner Mutter und meinem kleinen Bruder. Habe letztes Jahr mein Fachabi gemacht. Von Februar bis Ende Juni war ich als Fabrikarbeiter festangestellt. Danach hab ich bis Ende August als Badeaufsicht auf 400 Euro-Basis gearbeitet. Bin nun seit September arbeitslos.


    Heute war ich beim Arbeitsamt und wurde zur Arge geschickt. Dort meinte man dann, nach kurzer Schilderung meines Falles, dass meine Mutter für mich bis 25 unterhaltspflichtig ist und sie für mich den Antrag stellen müsste (wenn ICH mich arbeitslos melde und in Erfahrung bringen will, was mir zusteht?!). Ich soll also morgen Vormittag nochmals mit meiner Mutter dort auftauchen. Ich muss dazu sagen, dass ich voraussichtlich im laufe 2010 von der Bundeswehr übernommen werde - als Soldat auf Zeit. Es wäre also nur als Überbrückung gedacht, da ich ja in der Zwischenzeit von etwas leben muss und meine Mutter nur als Bedienung angestellt ist, also selbst nicht viel verdient. Wie soll meine Mutter denn bitte da noch für mich aufkommen?


    Ich muss dazu sagen, dass meine Mutter schon ein Auto und eine Lebensversicherung besitzt. Aber man wird doch wohl nicht wirklich verlangen können, dass sie diese auflöst und für mich als Unterhalt hernimmt? Wie wäre es denn, wenn ich nicht mehr Zuhause wohnen würde, weil mich meine Mutter z.B. rausschmeißt oder ich nicht mehr Zuhause wohnen will?


    Ich selber besitze nichts. Habe nur ein Fachabi und ein halbes Jahr gearbeitet. Was steht mir denn nun zu? Stempeln kann ich nicht, wie bereits erwähnt. Bekäme ich denn etwas, wenn ich irgendwo allein wohnen würde? Wie sähe es dann mit Mietzuschuss aus?


    Ich will und kann meiner Mutter nicht auf der Tasche liegen. Mein Vater ist bereits verstorben. Sonst wäre niemand unterhaltspflichtig, wenn ich recht informiert bin. Was kann ich hier erwarten?


    MfG


    alex

  • Da du noch keine 25 bist ist es tatsächlich so das du keine Leistungen bekommst sondern noch von deiner Mutter unterhalten werden mußt.Einen Auszug wirst du ebenfalls nicht genehmigt bekommen.Wenn deine Mutter nicht soviel verdient dann kann sie einen ALG2 Antrag stellen.Bekommst du denn keine Halbwaisenrente wenn dein vater nicht mehr lebt?

  • Hallo kitty,


    also Halbwaisenrente wurde mir damals gestrichen, da ich nicht mehr zur Schule ging. Warum genau, weiß ich nicht. Wäre aber ohnehin nicht ausreichend.


    Meine Mutter müsste also ALG2 beantragen? Was meinst du mit Auszug? Meine Mutter kann definitiv mit ihrem Gehalt nicht uns 3 versoregen und Miete zahlen zugleich.


    Macht es einen Unterschied ob ich Zuhause wohne - bzgl einer BG?

  • hallo,


    niemand kann mir verbieten, dass ich ausziehe.. was wäre, wenn wir uns nicht mehr verstehen würden? sie kann kein alg2 beantragen, da sie eine lebensversicherung besitzt - die müsste sie erst aufbrauchen. zumindest nach meinem informationsstand.

  • stiegy
    Zitat: "niemand kann mir verbieten, dass ich ausziehe.. was wäre, wenn wir uns nicht mehr verstehen würden? sie kann kein alg2 beantragen, da sie eine lebensversicherung besitzt - die müsste sie erst aufbrauchen. zumindest nach meinem informationsstand."


    Nu sei mal nicht so bockig.Natürlich kann dir niemand verbieten, auszuziehen, genausowenig aber kannst du dann öffentliche Mittel beanspruchen. Wie hoch sind die bisher eingezahlten Beträge (Lebensersicherung) deiner Mutter. Vielleicht fallen die ja gar nicht ins Gewicht?! Immer eines nach dem anderen.

  • soweit ich weiß, ist der betrag inzwischen erheblich. und der rückkaufswert würde nicht über die 10% weniger fallen.


    das hat nichts mit bockig zu tun. gesetzt der fall meine mutter schmeißt mich raus? bzw ich will nicht mehr dort wohnen, aus welchen gründen auch immer? der staat kann wohl kaum über meine sozialen beziehungen bestimmen

  • Du hast schon recht das der Staat nicht darüber bestimmt wo du wohnst aber der Staat kommt auch nicht für deinen Unterhalt auf.Sicher kannst du wann auch immer ausziehen aber du mußt dich selbst versorgen können und dir auch die Miete leisten können.Deine Mutter kann dich auch nicht einfach so rausschmeißen da sie eben bis 25 für dich unterhaltspflichtig ist wenn du nicht selbst dazu in der Lage bist.

  • Eben - man kann das Eine nicht wollen, ohne das andere zu mögen. Verstehst du das? Und könntest du, wenn du konkrete Antworten möchtest, vielleicht dieses - Zitat -: "und der rückkaufswert würde nicht über die 10% weniger fallen." mal in konkrete "Zahlen" fassen?, damit man dir ggf. überhaupt eine halbwegs richtige Auskunft geben kann?!

  • hallo,


    ich versteh schon was ihr meint.. aber ist es denn nicht so: egal ob sie mich rauswerfen will oder nicht. wenn man sich nicht mehr versteht will man nicht in einer gemeinschaft wohnen, und man sollte auch nicht dazu gezwungen werden. zu dieser lebensversicherung: der betrag ist in dem sinne egal, weil ja schon feststeht, dass es nicht zu unwirtschaftlich wäre, sich diese ausbezahlen zu lassen. konkret heißt das also: wenn ich ausziehe muss meine mutter für mich aufkommen, auch wenn sie dabei die lebensversicherung auflösen müsste, weil sie sich das ansonsten finanziell nicht leisten könnte?! sie kann wegen ihrer lebensversicherung kein alg beantragen...


    mfg

  • Leider ist es nun mal so, dass aufgrund der Unterhaltsverpflichtung deine Mutter für die bis zum 25 Lebensjahr aufkommen muss. Auch wenn sie dich "rausschmeißt".


    Natürlich kann dir niemand "verbieten" auszuziehen, so wie es Lirafe auch schon festgestellt hat. Jedoch sieht das Gesetz dann vor, dass du bei einem Auszug denen Unterhalt alleine sichern kannst.
    Könnte ja jeder daherkommen und die Hand auf halten.


    Solange du bei deiner Mutter lebst, müsste sie den Antrag stellen und der Bedarf würde für euch 3 (dich deine Mutter und deinen Bruder) berechnet werden.
    Sollte die Lebensversicherung den Vermögensfreibetrag deiner Mutter übersteigen und es wie du schreibst nicht unwirtschaftliche wäre diese zu verwerten, müsste deine Mutter sich diese auszahlen lassen und euren Lebensunterhalt erst mal davon bestreiten.


    Der Staat ist nicht dazu da, dass man auf Kosten anderer lebt und dabei selbst noch Vermögen ansammelt.