Verkauf bei Ebay

  • Ich habe etwas bei ebay verkauft, das Arbeitsamt wollte meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate wegen der aktuellen Vermögensverhältnisse. Ich hoffe denen stört das nicht dass ich etwas verkauft habe zusammen 31.00 €. Ich kann Dir ja mal schreiben was daraus geworden ist.

  • Hallo
    @Edgar
    würde mich freuen wenn du mir schreiben könntest,was rausgekommen ist.
    Meine Tochter hat auch Sachen von sich verkauft und ihr wurde alles angerechnet.


    Kleiner Tip, damit ihr erst gar nicht in Erklärungsnot kommt, würde ich bei ibääh-Verkäufen versuchen, dass die Beträge auf Konten von Verwandten oder Bekannten landet. Somit haltet Ihr Eure Kontoauszüge sauber. Und das Geld lasst Ihr Euch in bar geben.

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    Es gibt Politiker, die Angst haben, ihr Gesicht zu verlieren. Dabei könnte ihnen gar nichts besseres passieren.


    Wenn die Menschen nur über Dinge reden würden, von denen sie etwas verstehen - das Schweigen wäre bedrückend.

  • Ehrlich gesagt - ich finde es "hahnebüchend", was die alles anrechnen, also sogar kleine ebay-Verkäufe (wie beispielsweise die der Tochter von sanni). Nicht mal ein klitzekleines bißchen darf man sich "rappeln"; auch diesbezüglkich sollten die Grenzen klar definiert wenigstens etwas erhöht werden.

  • Widerspruchsfrist beträgt ein Monat (siehe Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Bescheid; sollte diese fehlen hast du sogar 1 Jahr Zeit Widerspruch einzulegen)
    sollte die Widerspruchsfrist bereits verstrichen sein, hast du die Möglichkeit einen Antrag auf Überprüfung zu stellen.

  • Wenn du das tust bis du selber schuld wen dir die ARGE Geld streichen tut!


    1. Die ARGE Mitarbeiter sind keine hellseher oder haben solche Fähigkeiten!
    2. Du kannst deine Wohnung nach und nach verscheuern, wie es dir beliebt und keiner kann was dagegen tun!
    3.Erzähle niemals das du (Geschäfte) bei Ebay tätigst, die sind nicht Nachweißbar den Ebay ist nicht berechtigt
    deine Daten raus zu rücken!
    4. versuche dir nen Konto über nen Kumpel oder ähnliches zu besorgen blos nicht auf deinen Namen darf es
    stehen, und er oder Sie sollte mit der ARGE nichts zu tun haben oder von den was bekommen!
    Wenn das alles geklappt hat dan Frohes Geschäfte treiben und so, das gilt auch wenn du Privatinsolvenz am laufen hast!


    ich hoffe ich habe dir geholfen!


    mfg. robbo

  • robbo
    sanni 612 war schon seit mehr als einem Monat nicht im Forum, vermutlich wird er deine Eingabe nicht mehr lesen können. Das ist das Eine. Zum anderen ist es nicht ratsam, hier im Forum, in dem man "legal" zu helfen versucht, öffentlich Tipps zu geben, wie man Einkünfte unter Umgehung der Arge oder sonstiger öffentlicher Behörden nicht nachweisbar haben kann; dies ist auch nicht Sinn und Zweck dieses Forums.