Keine weitere Hilfe für Familienvollzeitpflege?

  • Hallo !


    Wir hoffen, das uns jemand helfen kann.


    Wir haben seit November 09, den Sohn meiner Schwester in Vollzeitpflege ( über das Jugendamt in ihrer Stadt ) bei uns aufgenommen.


    Uns wurde von dessen Jugendamt mitgeteilt das wir die Gelder beantragen können, die auch leiblichen Eltern zusteht,,, sprich Kindergeld,,, Unterhaltsvorschuss (Vater des Kindes kann wohl nicht zahlen ) usw.


    Nun wurde uns, von Jugendamt in unserer Stadt (wir wohnen ca. 100km entfernt von meiner Schwester ) mitgeteilt, das wir nur das Kindergeld beatragen können, da wir nicht die leiblichen Eltern sind.


    Also haben wir uns hier im Internet versucht schlau zu machen, doch irgendwie blicken wir nicht so recht durch,:rolleyes: denn da steht geschrieben, das die Gelder beantragt werden können da sie ja dem Kind zustehen und nicht uns.


    Haben wir da nun was missverstanden oder macht nun wirkliches jedes Bundesland und dessen Ämter was sie für richtig halten?????


    Können wir dann auch nicht das Erziehungsgeld bis er 2 Jahre ist (er ist 1,5 Jahre ) beantragen??? Oder doch?





    Vielen Dank im vorraus :)

  • Hallo!


    Ihr könnt bei eurem Sozialamt für das familiengepflegte Kind Leistungen nach dem SGB XII beantragen. Das liegt normalerweise beim doppelten Regelsatz monatlich, Unterkunftskosten werden nicht berücksichtigt.


    Stellt den Antrag so schnell wie möglich, bewilligt wird erst ab Antragsdatum.


    VG


  • Stimmt so nicht! Ihre Schwester muss beim JA einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung stellen. Zahlen muss das JA in dem Die leibl.Mutter bzw. Eltern ihren Wohnsitz haben. Ihnen steht als Pflegefamilie der volle Betrag zu. Auch wenn sie die Tante sind. Wenden sie sich doch an den PFAD ( Pflege-u. Adoptiveelternverein), Gibt es in jedem Bundesland.

  • Selbstverständlich steht Ihnen für den Kleinen das normale Pflegegeld zu, da sie ja die Pflegeeltern sind. Dazu kommt das Kindergeld das aber zur Hälfte wieder beim Pflegegeld angerechnet wird. Erziehungsgeld steht ihnen nur zu wenn sie die elterl. Sorge bzw. Vormundschaft für das Kind haben. Wendet euch an den PFAD (Pflege-u. Adoptivelternverein). Gibt es in jedem Bundesland.
    Ihre Schwester muss beim Jugendamt einen Antrag auf "Hilfe zur Erziehung" stellen. Zahlen muss immer das JA in dem die leibl. Mutter/Eltern ihren Wohnsitz haben. Lasst euch nicht abwimmeln. Ich bin selbst seit langer Zeit Pflegemutter.

  • die Frage mit dem Pflegegeld wäre ja beantwortet. Wir haben so einen Fall selbst in unserer Familie. Mein Neffe lebt bei meiner jüngsten Schwester.


    Das mit dem Kindergeld läuft normalerweise so, dass die leibl. Mutter das Einverständnis geben muss, dass das Kindergeld woanders hingeht. Sofern sie als Mutter schonmal Kindergeld bekommen hat. So war das zumindest bei meiner jüngsten Schwester. Achja, die Kindergeldnummer braucht man dazu.