Auszug Tochter

  • Hallo,
    meine Tochter 19, hat jetzt endgültig genug von dem Krieg mit der Arge. Sie will ausziehen. Ich weiß darf sie nicht. Sie will mit ihrem Freund zusammen ziehen aber keine Ansprüche an irgendwelche Ämter stellen. Ist das zumindest möglich. Dann ist sie aus der BG raus.
    Lieben Gruß

  • Wenn sie keine Ansprüche - sprich "Anträge" - stellt, kann sie natürlich tun und lassen, was sie möchte. Sie ist ja nicht im "Knast". Nur wenn man öffentliche Mittel beantragt, muss man sich an die Vorgaben halten. Ansonsten sind wir frei.

  • Wenn sie keine Ansprüche - sprich "Anträge" - stellt, kann sie natürlich tun und lassen, was sie möchte. Sie ist ja nicht im "Knast". Nur wenn man öffentliche Mittel beantragt, muss man sich an die Vorgaben halten. Ansonsten sind wir frei.


    Das ist gut:D
    Sie bekommt von mir das Kindergeld überwiesen und wir haben endlich Ruhe vor dieser verdammten Diskussion mit der Bedarfsgemeinschaft. Sie sieht einfach nicht ein das ihr ganzes Gehalt hier angerechnet wird. Und sie mich unterstützen muss.
    Nein sie verdient genug in ihrer Ausbildung und hat ja auch das Kindergeld noch. Aber wir haben dann hoffentlich endlich mehr Geld zur Verfügung. Lg

  • Hoffentlich klappt das so! Würde euch das von herzen wünschen! Bin allerdings inzwischen so pessimistisch geworden, bei bekannten hat die Arge das KiGeld der im Wohnheim lebenden Tochter den Eltern mit als Einkommen angerechnet, Unverschämtheit!

  • Ja, natürlich versuchen die das: es wird alles versucht. Da muss man eben Widerspruch einlegen. Ich mußte einen "Nachweis" erbringen, dass ich das Kindergeld meinem Sohn, der hier abgemeldet war und nicht mehr zur HG gehört deswegen, an ihn weiterleite. Das ist kein Problem. Ansonsten kann man der Einfachheit halber bei der Familienkasse einen "Abzweigungsantrag" stellen, damit das Kindergeld gleich an die Tocher überwiesen wird.


    Aber daneben habe ich `rausgelesen, dass ihr das Ganze so handhabt, weil deine Tochter als BG-Mitglied gewertet wurde und ihr Gehalt eine Rolle spielte. Das ist auch schon mal nicht richtig; dagegen höttet ihr Widerspruch einlegen sollen. Im Normalfall - wenn die "Kinder" von ihrem eigenen Gehalt und dem KiGeld leben können, reicht ein Schreiben der Eltern/Kinder aus, dass sie gegenseitig nicht füreinander einstehen und dann dürfen sie nur noch als eine HG = Hausgemeinschaft gewertet werden, nicht mehr als BG = Bedarfsgemeinschaft. Natürlich aber müssen sie dann den auf sie entfallenden Mietanteil übernehmen, der wiederum bei der Berechnung der KdU = Kosten der Unterkunft abgezogen werden darf.

  • Angela1
    Sag`mal, so wie es aussieht, hast du unter zwei verschiedenen Überschriften eine nahezu identische Frage gestellt. Das ist ungünstig hier im Forum, weil unter anderem dadurch einiges durcheinander geht und für diejenigen, die regelmäßi zu helfen versuchen und Fragen beantworten, ist es auch nervig.

  • Angela1
    Sag`mal, so wie es aussieht, hast du unter zwei verschiedenen Überschriften eine nahezu identische Frage gestellt. Das ist ungünstig hier im Forum, weil unter anderem dadurch einiges durcheinander geht und für diejenigen, die regelmäßi zu helfen versuchen und Fragen beantworten, ist es auch nervig.


    Das war ja nun keine böse Absicht, wenn man neu ist kann sowas schon mal passieren. Ist Menschlich, kann jedem passierenn.