Heizkostenabrechung Hartz 4

  • Hallo Zusammen,


    wie der Titel schon sagt, geht es um um eine Heizkostenabrechnung. Genauer die von meiner Mutter, die Hartz 4 bezieht.


    Bisher betrugen ihre Heizkosten 108 € für eine 60m² Wohnung in der sie mit meinem Bruder (der gerade Abi macht) wohnt.


    Nun hat sie am 28.09.09 eine Heizkostenabrechnung bekommen, in der eine Nachzahlung von 420 € errechnet wurde. Die monatlichen Vorrauszahlungen wurden von von 108 € auf 135 € erhöht.


    Hier haben wir Widerspruch eingelegt und eine Darlegung des Grundes für den neuen Betrag.


    Als Antwort kam vom Vermieter(LEG), obwohl wir die BRUNATA angeschrieben haben, dass es im letzten Jahr in ganz Deutschland einen durchschnittlichen Preisanstieg bei den Heizkosten von 17% gab.


    Wobei unser "Wärmeversorger" die BRUNATA eine Preiserhöhung von 24 % durchgeführt hat.


    Die ARGE hat meine Mutter nun angeschrieben und ihr mitgeteilt, dass wir im Moment 1,78 €/m² an Heizkosten haben. Grundsätzlich als angemessen seine aber nur 1,30€/m². Nach der aktuellen Erhöhung auf 135 € sind es nun sogar 2,23€/m².
    Außerdem bittet die ARGE um Stellungnahme und "droht" damit in sechs Monaten nurnoch 1,30€/m² zu zahlen.


    Laut Aussage meiner Mutter macht sie die Heizung allerdings nur im Winter und auch nur im Wohnzimmer an.


    Nun meine Fragen.


    1. Muss sie die Nachzahlung selber stemmen, oder gibt es da eine andere Möglichkeit?


    2. Gibt es Gründe bei denen die ARGE auch die 2,23€/m² durchgehend zahlen würde, wenn ja welche? (z.b. besteht die Wohnung fast nur aus Wänden die nicht an eine Nachbarwohnung grenzen (viele Aussenwände). Oder die Wohnung hat einen Balkon mit einem großen Fenster (eine Aussenwand besteht quasi aus einem Fenster).


    3. Welche Möglichkeiten hat meine Mutter zu prüfen ob die Heizkosten korrekt berechnet worden sind? (wie gesagt, sie behauptet sie heizt kaum)


    Den entsprechenden Briefverkehr hätte ich gerne geaddet, allerdings sind nur Dateien bis ca. 100kb hochladbar, meine Dateien sind durchgehend ca. 200kb groß :(


    vielen dank schonmal im Voraus für jegliche Hilfe.


    Gruß Fleißiger

  • Vielleicht hilft Dir/euch ja das hier weiter:


    Hartz IV: Urteil zu unangemessenen Heizkosten
    Bei unangemessenen Heizkosten habe der Gesetzgeber keine Sanktionen vorgesehen. ARGE hat Heizkosten in tatsächlicher Höhe zu übernehmen


    Die 23. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf hat die ARGE Krefeld zur Übernahme der Heizkosten eines Arbeitslosengeld II-Empfängers in tatsächlicher Höhe verurteilt.


    Der 62-jährige, alleinstehende Kläger bezieht seit dem 01.01.2006 Arbeitslosengeld II (”Hartz IV”). Obwohl die Behörde alleinstehenden Personen grundsätzlich nur 45 m2 große Wohnungen zugesteht, akzeptierte sie, dass der Kläger eine 55 m2 große Wohnung bewohnte, da die Miete verhältnismäßig niedrig war. Nicht mehr angemessen waren nach Auffassung der Behörde aber die Heizkosten. Diese lagen zwar noch unter ihrer Grenze von 1,00 Euro/m2. Die Behörde berücksichtigte aber nur die Heizkosten einer 45 m2 großen Wohnung. Die Rechtsprechung beurteilte Fallgestaltungen dieser Art bisher uneinheitlich.


    Das Sozialgericht Düsseldorf verurteilte die ARGE zur Übernahme der gesamten Heizkosten. Zur Begründung führte es aus, das Gesetz sehe die Übernahme der tatsächlichen Unterkunfts- und Heizkosten vor, soweit diese angemessen seien. Maßstab für die Angemessenheit der Unterkunftskosten seien die Größe der Wohnung und die Höhe der Miete.


    Hier gelte die sog. Produkttheorie: Wenn die Wohnung zwar entweder unangemessen groß oder unangemessen teuer sei, das aus der Multiplikation der Faktoren Größe und Quadratmetermietpreis zu ermittelnde Produkt aber angemessen sei, seien die tatsächlichen Kosten zu übernehmen. Konsequenterweise seien dann auch die Heizkosten in tatsächlicher Höhe zu übernehmen. Eine Trennung der Heiz- von den Unterkunftskosten sei nicht möglich, zumal diese oft kaum beeinflussbar seien, sondern von den Eigenschaften der Wohnung abhingen. Darüber hinaus gestatte das Gesetz den Behörden nur, Leistungsempfänger wegen unangemessener Unterkunftskosten zu einer Kostensenkung bzw. einem Umzug aufzufordern. Bei unangemessenen Heizkosten habe der Gesetzgeber keine Sanktionen vorgesehen. (Aktenzeichen: S 23 AS 119/06- 24.07.07)

  • Erstmal danke für die ausführliche Antwort.


    Hmm.. der Fall unterscheidet sich ja schon deutlich, da meine Mutter keine "zu große" Wohnung hat.


    Was mir sehr weiterhelfen würde, wenn mir jemand nen Tipp geben kann wie wir am besten weiter vorgehen.


    Gruß

  • Hallo,
    deine Mutter soll sich wohl zu den zu hohen Kosten äußern?
    Vergleich doch mal den Gesamtverbrauch des ganzen Hauses. Vielleicht ist es ein altes Haus, was schlecht isoliert ist, und die Kosten somit im ganzen Haus hoch sind. Sollten die Heizkosten nach einem halben Jahr wieser gekürzt werden, würde ich Widerspruch einlegen.


    Gruß