Kinder zu Besuch oder in Bedarfsgemeinschaft?

  • Hallo, könnte mir bitte jemand Infos geben über folgendes:
    Ich bekomme seit knapp 1 Jahr ALG2. Meine 2 Kinder (bin auch sorgeberechtigt) sind oft bei mir, ca. 10 Tage pro Monat. (lebe getrennt/nicht verheiratet/Mutter keine Bezieherin von ALG). Habe kürzlich deshalb Unterstützung bei der ARGE beantragt und bewilligt bekommen. Bilde jetzt eine Bedarfsgemeinschaft.


    Macht es einen Unterschied (in geldlicher Hinsicht), ob die Kinder bei mir LEBEN oder "nur" zu BESUCH kommen? Im letzteren Fall wäre das offenbar keine Bedarfsgemeinschaft.


    Und wird nun im Fall einer jetzt definierten Bedarfsgemeinschaft der Mutter das Kindergeld gekürzt?


    Danke schon mal im voraus!

  • Kindergeld wid nur an einen Elternteil ausgezahlt. Das heißt deine Frau erhält weiterhin die vollen Kindergeldbeträge für eure Kinder.


    Sofern du mit deinen Kindern als Bedarfsgemeinschaft berechnet wirst, werden für deine Kinder Leistungen mitberechnet. Das heißt du erhältst Leistungen für deine Kinder.
    Schau doch mal auf deinem Bescheid ob du das volle Sozialgeld für die Kinder erhältst oder ob der halbe Betrag als Einkommen gegengerechnet wird. Ebenso solltest du mal nachsehen ob das Kindergeld in voller Höhe als Einkommen der Kinder angerechnet wird.


    Wenn du nicht als BG gerechnet wirst, das heißt also nur Leistungen für dich alleine berechnet werden, dann sehen die den Aufenthalt deiner Kinder nur als "Besuch".


    Insofern hat der Besuch zur Folge dass du keine Leistungen für deine Kinder erhältst.

  • Schau doch mal auf deinem Bescheid ob du das volle Sozialgeld für die Kinder erhältst oder ob der halbe Betrag als Einkommen gegengerechnet wird.


    Also ich erhalte 8,37 Euro pro Kind und pro Tag. Die Miete wird rechnerisch verteilt auf mich und Kinder. Aber was heißt, "ob der halbe Betrag als Einkommen gegengerechnet wird"?



    Ebenso solltest du mal nachsehen ob das Kindergeld in voller Höhe als Einkommen der Kinder angerechnet wird.


    Das ist wohl gegenstandslos, weil die Mutter ja das Kindergeld erhält. Oder wie kann ich das verstehen? Ist das Kindergeld Einkommen der Kinder, das dann bei meinem Bedarf abgerechnet werden kann? Kann ja wohl nur sein, wenn ICH das Kindergeld erhalten würde, oder irre ich da total?


    Also ich erhalte jetzt wie gesagt 8,37 Euro pro Tag und Kind, was schon mal sehr erfreulich ist.
    Da der Bescheid für die einzelnen Tage spezifiziert war (jeweils einzelne Tage, aber auch mal Wochenende) und für jeweils diese einzelnen Tage auch der jeweilige Mietanteil errechnet wurde -für den ersten Monat umfaßte der Bescheid 18 Seiten- war es selbst für mich Hochschulgebildeten nicht sofort verstehbar. Es fehlte auf dem Bescheid irgendwo der absolut klare, fett umrandete Kernsatz: "Sie erhalten pro Tag soundsoviel und das macht für die aufgezählten Tage soundsoviel, Punkt. Oder halt so ähnlich.


    Also mir ist es jetzt schon klar - bis auf die obengenannten Aspekte; aber ich wollte die Materie halt verstehen.


    Bedarfsgemeinschaft mit Hälfte des Monats anwesenden Kindern heißt ja übrigens auch, daß mir per Gesetz mehr Wohnraum zusteht. Das hatte der ARGE-Mitarbeiter bei Antragstellung jedoch mehrmals glatt verneint. Ich werde jetzt auch versuchen, für rund ein halbes Jahr rückwirkend die Leistungen zu erhalten, obgleich ich diese seinerzeit nur mündlich, SCHRIFTLICH jedoch erst vor einem Monat beantragt habe.