Frage zu offenen Urteilen eines anderen Klägers

  • Hallo zusammen,


    wie vielleicht welche Wissen, mache ich gerade die selbe Leier durch wie eine Dame, die zur Zeit gegen die ARGE vorgeht.
    Es geht um die Anrechnung der Schmerzensgeldzinsen und einer schon vorhandenen Klage gegen die ARGE.
    (Mein Fall siehe hier: http://www.sozialleistungen.in…zensgeldzinsen-10560.html)


    Die Arge hat gegen das Urteil Az: S 23 AS 2/08 Berufung eingelegt Az: L 7 AS 33/09


    Nun überlege ich folgendes:


    Mein Widerruf wurde abgelehnt weil, logisch, Urteil erst in 1. Instanz und somit noch nichts rechtskräftig.
    Berufung wurde schon im Mai eingelegt


    Gibt es eine Möglichkeit die Forderungen so lange "einzufrieren" bis das Urteil der Klägerin rechtskräftig ist?


    Vielleicht weis hier jemand darüber bescheid.
    Würde mich sehr freuen.


    Vielen Dank und Grüße,


    Daniel