Wohnungsgemeinschaft mit Bekanntem und Kind möglich?

  • Hallo, ich bin grad noch 25, werde in ein paar Tagen 26, bin alleinerziehend mit einem 3jährigen, chronisch kranken Kind und möchte gern mit einem guten Freund eine Wohngemeinschaft gründen.
    Ich bin anderweitig vergeben und ich habe keine eheähnliche Beziehung zu oben genannten Freund. Wir hätten in der Wohnung (Maisonette, also über 2 Etagen) die wir uns schon angesehen haben, eine perfekte Raumaufteilung, mein Kind hätte endlich ein eigenes Zimmer, ich ein eigenes Schlafzimmer, separate Toilette mit Waschbecken, gemeinschaftliche Küche, gemeinschaftliches Wohnzimmer mit Essbereich und gemeinschaftliches Badezimmer, der Bekannte hätte ein eigenes Schlafzimmer und ein eigenes Arbeitszimmer.
    Er geht ganztags arbeiten, ist fast nie zuhause, allein schon wegen der langen Arbeitszeiten und ein sehr ruhiger Zeitgenosse, so dass ich mir eine WG mit ihm gut vorstellen kann.
    Wir haben einige Gründe warum eine WG sinnvoll für uns wäre. Erstens wir möchten beide gern endlich wieder in unserem Heimatort leben, zweitens die Mieten für Alleinlebende sind einfach zu horrend oder die paar wenigen Wohnungen die vom Preis her gehen, sind Bruchbuden mit kriminellen und sozialschwachen Umfeld, ausserdem ist meine jetzige Wohnung für mich und das Kind zu klein, liegt weit ab vom Schuss und ich habe kein Auto geschweige denn Führerschein, muss zum Kindergarten sehr weit laufen, habe keine Einkaufsmöglichkeiten, keine Ärzte, so gut wie nichts eben in der Nähe und die Busverbindung ist weit entfernt und ziemlich schlecht. Arbeiten gehen ist in diesem Umfeld leider geradezu unmöglich, da ich nicht wüsste wie ich zur Arbeit kommen soll von hier aus, ausserdem bin ich gar nicht rechtzeitig zurück da der Weg vom Kindergarten (Nachbardörfchen) hin und zurück so lang dauert dass es von der Zeit her nicht reicht. Da das Kind zudem chronisch krank ist, kann es auch nur halbtags in den Kiga gehen, nachmittags muss ich es zuhause behalten. Ich würde sehr gern endlich den Führerschein machen und wieder in den Beruf einsteigen (bin Arzthelferin).
    Jetzt frage ich mich, was muss ich beachten, bin grad erst (Mai-Juni) vom Erdgeschoss aus einem(!) Zimmer in die erste Etage bei meinen Eltern (ARGE zahlt normale Miete) in zwei Zimmer eingezogen, der nächste Umzug wäre aber eh frühestens März nächsten Jahres.
    Würde die neue ARGE (neuer Wohnort) die WG genehmigen (wir könnten nachweisen dass wir keine Bedarfsgemeinschaft sind, Hausbesuch würde ich nicht ausschließen), dürften die das überhaupt abweisen? Meine jetzige ARGE würde einem Umzug sicher zustimmen, aber das kläre ich noch.
    Kann mir einer helfen, wäre wirklich sehr dankbar. Halte es in diesem abgelegenem Dörfchen nämlich wirklich kaum noch aus, möchte endlich wieder in die Gesellschaft integriert werden und meinem Kind bessere Fördermöglichkeiten zukommen lassen (am neuen Wohnort wäre auch ein integrativer Kiga, was wir jetzt hier nicht haben).
    Umzugskosten, geschweige denn Renovierungskosten habe ich für meine jetzige Wohnung übrigens keine erhalten und Kaution war nicht nötig, da Eltern Vermieter. Umzugskosten waren auch nicht nötig, aber von der Möglichkeit auf Übernahme von Renovierungskosten habe ich leider erst erfahren als es schon zu spät war, man muss ja immer alles vorher beantragen.... :(
    Naja ich glaub sonst habe nichts vergessen. Ich hoffe mir kann einer einen gescheiten Rat geben.
    Habe wirklich Sorge dass ich die Wohnung sonst nicht nehmen kann.
    Danke, liebe Grüße.

  • Achja, die neue Wohnung wäre 84qm² und die Warmmiete insgesamt (ohne Heizkosten) 651 Euro. Dachte daran einen Untermietvertrag mit dem Bekannten zu machen, in dem die Miete so aufteilt ist dass die Arge sie von der Höhe her noch bewilligen müsste. Also gerechtfertig wäre.

  • Kann mir auch nicht vorstellen dass die was dagegen sagen können, aber ich frag mal lieber vorher bevor ich was tue wo ich mir die Energie auch hätte sparen können. Denn diese Situation zur Zeit macht einen schon echt fertig und mit der WG erhoffe ich mir wesentliche Verbesserungen für mein Kind und mich. Vorallem hab ich ja auch nicht vor arbeitslos zu bleiben.... :)
    Falls trotzdem jemand noch Tipps hat, gerne, vielleicht hat ja auch einer mit genau sowas schon Erfahrung. Hab sonst im Internet nichts dazu gefunden. : /

  • Gehe zur ARGE. Trage dein Problem vor und höre die Entgegnunggründe an. Und die schreibe hier rein zur Diskussion/Entgegnung. Die ARGE bezahlt nur die qm, die einer Person mit Kind zustehen und nimmt nur den qm-Preis lt. Liste. Wenn du aber mit noch geringeren Mietpreisen ankommst, bezahlen die nur diese geringe Miete. ARGE-Motto: Nichts bezahlen oder nur sowenig wie möglich!

  • War bei der ARGE.
    Ich habe meine Gründe=> Förderung des kranken Kindes, Selbstständigkeit im sozialen Leben, bessere Verkehrsanbindung, Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme, Fahrschule, etc. angegeben. Und das ansich ist soweit nicht das Problem des SB gewesen.
    Was er aber trotz der Tatsache dass es sich hier um eine WG und nicht um eine HG noch um eine BG handelt(!), versucht hat mir weis zu machen ist, dass er mir nur eine 75qm² Wohnung zu 315 € kalt (hiesiger Mietspiegel für eine BG[=Bedarfsgemeinschaft!]) berechnen dürfe.
    Ich halte das für reinen Unsinn!
    Ich nutze schließlich nicht die Räume meines (zukünftigen) Untervermieters mit! Noch zahle ich bzw die Arge die komplette Miete, sondern nur einen Anteil. Der SB wollte die Tatsache dass er einen Untermietvertrag bewilligen soll nicht akzeptieren, sondern beharrte auf die Angaben für den Hauptmieter.
    Ich frage mich jetzt ob der SB das einfach so willkürlich berechnen darf, ich bezweifle das stark und werde mich noch bei sozialen Einrichtungen darüber informieren und hoffen, dass auch jemand in diesem Forum darüber Bescheid weiß.
    Ausserdem würde ich gern wissen was passiert wenn ich, rein theoretisch, einfach für eine Wohnung einen Untermietvertrag bekommen könnte bei dem mein Wohnraumanteil und mein Mietanteil für mich und mein Kind angemessen wären. Dürfte die ARGE das ablehnen?
    Würde mir gegebenenfalls ein Sozialgericht Recht geben?
    Ich habe natürlich schon daran gedacht dass es sein kann dass mein UnterVermieter seinen Hauptmietvertrag kündigen kann und ich dann auch ausziehen muss. Bei einem Untermietvertrag ist doch klar, dass ich dann ja nicht mehr in der WG bleiben kann. Somit würden auch keine (bis zu) 6 Monate überhöhte Kosten der Unterkunft anfallen, weil ich eh aus der Wohnung rausmuss, wenn diese gekündigt ist.