6 Monate Mietfortzahlung - bei Trennung Auszug aus Wohnung

  • Hallo,
    ich habe eine Frage die ich eigentlich eher im Namen meines Noch-Ehemannes stelle:
    Ich bin Vollverdienerin, er war Selbstständig und hat nun Hartz IV beantragt.
    Am 01.10.09 habe ich mich von ihm getrennt - wir leben derzeit noch in einer gemeinsamen Wohnung. Ich bin auf Wohnungssuche und möchte so schnell wie möglich ausziehen, der Mietvertrag hat aber die reguläre Kündigungsfrist von 3 Monaten, somit bin ich zur Zahlung bis dahin verpflichtet.


    Nun der Punkt:
    Er kam mit der Aussage, dass das Amt ihm die komplette Miete ab Trennungszeitpunkt noch max. 6 Monate weiter bezahlt, obwohl die Wohnung flächenmäßig zu groß ist, im Fall der Trennung dies aber - eben diese 6 Monate bis Ende März 2010 - möglich ist.
    Er möchte nun erst auf den 31.03.10 kündigen und diese Möglichkeit komplett ausreizen, damit er noch einen Monat länger Zeit eine kleinere Bleibe zu suchen und diese 6 Monate erst Ende März auslaufen.
    Ich möchte ihm da nicht im Weg stehen und wäre einverstanden, kann aber die Doppelbelastung von 2 Wohnungen nicht bezahlen.
    Wie sieht das nun mit dieser Mietfortzahlung aus für den Fall, dass ich z.B. schon ab 01.02.10 eine Wohnung anmieten kann - muss ich die Miete der vorherigen Wohnung nun bis Ende der Kündigungsfrist selbst komplett weiterbezahlen oder übernimmt das Amt nun die kompletten Kosten, sobald ich einen neuen Mietvertrag vorlegen kann, für ihn weiter? Das hatte ich nun leider nicht verstanden.
    Wenn das mt der Meite bezahlen würde, brauche ich etwas schriftliches in der Hand, wo kann ich das nachlesen? Auf der Seite des für ihn zuständigen Amtes gibt es leider keine verwertbaren Informationen.


    Ich bitte um schnelle Hilfe, da ich morgen nachmittag bis max. 15.00Uhr Zugriff aufs Internet habe und die Kündigung sonst am Wochenende abgeben muss. Danke im Vorraus!!!

  • Läuft euer Mietvertrag nur auf dich oder auf euch beide?
    Wenn er auf euch beide läuft, dann redet doch mit dem Vermieter, dass der Mietvertrag bei Auszug von dir auf deinen Ehemann alleine läuft, dann hättest du keine doppelte Belastung.


    Dein Ehemann soll sich die Übernahme der übersteigenden Kosten und die Dauer schriftlich von der ARGE geben lassen. Nicht damit ihr da auch noch Probleme bekommt.

  • Das haben wir schon durchgespielt. Wir stehen beide im Mietvertrag und müssen rechtsmäßig beide zusammen kündigen. Leider ist unser Vermieter damit nicht einverstanden, entweder beide oder keiner.


    Die Bearbeitung beim Amt des Antrags meines Mannes läuft noch.
    Leider geben diese ihm das nur schriftlich, wenn der Antrag komplett bearbeitet ist und die Zeitangabe die er bekam war, dass in den nächsten 4 Wochen sich in dieser Hinsicht erst einmal nichts bewegen wird. Er hofft, dass er bis dahin wenigstens einen Job gefunden hat und nicht mehr auf die Unterstützung angewiesen ist, dann würde sich dies von selbst klären, aber der Arbeitsmarkt sieht derzeit ja nirgends wirklich gut aus.


    Trotzdem danke für den Hinweis...