unterhaltsanspruch

  • Hallo,


    ich bin 19 Jahre alt und keiner kann mir sagen ob ich Anspruch auf Unterhalt habe.
    Ich habe bei Pflegeeltern gelebt, habe mit denen aber nichts mehr zu tun. Meine liebliche Mutter geht selber nicht arbeiten, da ihr Mann so viel verdient, er müsste so ca. zwischen 7000 und 8000 Euro Brutto verdienen. Momentan suche ich eine Ausbildung, bzw. mache einen nebenjob und möchte nur wissen ob ich jetzt Anspruch auf Unterhalt habe.:confused:

  • Wenn du apdoptiert wurdest, hast du an deine leibliche Mutter keine Unterhaltsansprüche mehr, so wie sie auch keine Rechte mehr auf/an dich hat. Selbst. wenn das nicht der Fall ist, spielt es keine Rolle, wieviel Einkommen der Mann, mit dem sie jetzt zusammen lebt / verheiratet ist, hat. Ihr Einkommen zählt, nicht seines. Allerdings hätte sie dir gegenüber eine erhöhte Erwerbsobliegenheitspflicht, müßte also Arbeit annehmen, um den Unterhalt für dich zahlen zu können. Aber das wäre - wie erwähnt - nur so, wenn du noch "ihr" Kind bist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Ob du an deine Pflegeeltern Ansprüche stellen kannst, sofern sie dich adoptiert haben, hängt von deren Einkommen ab.

  • Danke für deine Auskunft. Aber ich bin ja nicht adoptiert, ich bin Pflegekind. Ich habe keine Ahnung, wo ich mich hinwenden kann um eine vernünftige Auskunft zu bekommen. Habe schon beim Amtsgericht angerufen, aber da konnte mir auch keiner was sagen. Mein leiblicher Vater arbeitet ja nicht soweit ich weiß, also ist bei dem nix zu holen. Dann wäre ja eigentlich meine leibliche Mutter Unterhaltsverpflichtet, oder? Selbst wenn sie nicht arbeiten geht, müssten die ja eigentlich das Gehalt von ihrem Mann anrechnen, machen die ja bei Hartz4 auch so. :confused:

  • Hallo!


    Solange du weder in Schulausbildung noch in einer anderen Ausbildung bist, hast du sowieso keinen Anspruch auf Unterhalt.


    Das Einkommen des Ehemannes deiner Mutter kann unter Umständen herangezogen werden, dies ist eine komplizierte Berechnung. Du findest Hinweise unter "Hausmannrechtsprechung".


    Viele Grüße

  • Hallo!


    ich hatte das problem, allerdings war ich alleinerziehende Mutter (über 30, aber das ist egal) mit kind unter 3. ind ich habe in einer Infobroschüre gelesen, MEIN Unterhalts-Anspruch (ich meine hier nicht die Alimente für Kind) gegenüber dem Kindesvater ist derselbe, wie ein kind unter 25 ohne eigenes Einkommen gegenüber den Eltern. Vor 3 jahre war es ca. 600 Euro für neue Länder.


    Geh zum Jugendamt. Das Jugenamt hat so eine Abteilung für Unterhaltsfragen. Für solche Fälle stellen sie dir einen Anwalt kostenlos zur Verfügung. Wenn du von sich aus einen Anwalt suchst, musst du beim Gericht einen Antrag auf beratungshilfe und Prozesskostenhilfe stellen.


    Unterhalt steht dir auf jeden Fall zu!!!


    Viel Glück!


  • Aber wenn ich dann eine Ausbildung mache dann bekomme ich auf jeden Fall unterhalt?


    Besonders wenn du eine Ausbildung machst - muss du Unterhalt kriegen, und zwar solange, bis du fertig bist. Allerdings bei zweiter Ausbildung nicht mehr.

  • Besonders wenn du eine Ausbildung machst - muss du Unterhalt kriegen, und zwar solange, bis du fertig bist. Allerdings bei zweiter Ausbildung nicht mehr.


    Hallo!
    So pauschalisiert ist das nicht richtig.
    Es hängt auch vom einkommen des Unterhaltspflichtigen und vor allem auch vom Einkommen des Unterhaltsberechtigten ab. Es gibt auch Fälle, in denen die Unterhaltpflicht bei Zweitausbildungen bejaht wird, wenn die 2. auf die 1. aufbaut etc. Dies führt hier aber zu weit.


    Ohne Ausbildung und ohne Schule kein Unterhalt, so sieht es zur Zeit aus.
    Im Zweifelsfall kümmert sich eh, die hier wahrscheinlich zahlende SGB II Behörde um die Heranziehung von Unterhalt.


    Gruß


  • Geh zum Jugendamt. Das Jugenamt hat so eine Abteilung für Unterhaltsfragen. Für solche Fälle stellen sie dir einen Anwalt kostenlos zur Verfügung.


    Das wäre das Jugendamt, bis 18 Jahre Beistandschaft, danach Hilfe für junge Volljährige... in diesem Fall werden die auch nur sagen, dass kein Unterhaltsanspruch besteht.




    Wenn du von sich aus einen Anwalt suchst, musst du beim Gericht einen Antrag auf beratungshilfe und Prozesskostenhilfe stellen.
    Unterhalt steht dir auf jeden Fall zu!!!


    Bei fehlendem Unterhaltsanspruch gibts auch keine Prozesskostenhilfe, wegen mangelnder Erfolgsaussicht.
    Sobald du eine Ausbildung angetreten hast, kannst du einen Anwalt aufsuchen, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe (der heisst jetzt anders, wegen des FamFG, ist mir aber grad entfallen...) stellen und dann sehen, ob du Unterhalt bekommst.


    Meine Vorhersage ist...das wird schwer bis unmöglich.


    Gruß