"Was bleibt uns noch zum leben"

  • Hallo zusammen,


    Kurz zu meiner Person,
    Ich bin Vater von drei Kindern ( 10,9,1 ) und habe diese mit drei verschieden Frauen.
    Mit meiner heutigen Lebenspartnerin haben wir unsere ein jährige tochter und sind seit fünf jahren ein paar.
    Wir beide sind typ eins Diabetiker und unsere Blutzuckerwerte sind entschuldigung echt beschissen.
    Unsere tochter kahm mit einer körperlichen behinderung zu Welt mit (80%) eingetragen.


    Seit August 2008 bin ich durchgehend in einem Arbeitsverhältnis.In einem ( 3 Schichten-system). War zuerst über eine Leasingfirma dort. Seit Mai 09 bin ich durch einem befristetenvertrag übernommen worden. Dieser läuft noch bis Oktober 2010.


    Ich verdiene 1350€ netto bei Steuerkl.1 hinzu kommen Nachtschichtzulagen, Urlaubs.- und Wheinachtsgeld
    (13.Monatsgehalt). Ich zahle laufenden unterhalt von 25€ an beiden Kindesmüttern, 25€ Rückständigen an einem Jugendamt und zahle noch 2 kredite von 250€ und 72€ ab. Anteilig zahle ich die Warmmiete von 350€.


    Juni 2008 hatte ich die Verhandlung meiner älteren Tochter wegen Unterhalt. Man konnte damals nichts tun, weil ich in keinem Arbeitsverhältnis stand. Mir sind zum Teil Prozesskostenhilfe bewilligt wurden und natürlich wurden mir die Kosten der Verhandlung auferlegt. Das Amtsgericht dort prüft zur Zeit meine Lohnabrechnungen um zu sehen, was sie mir abknüpfen können. Zur gleichen Zeit war der Gerichtsvollzieher bei mir und forderte von mir einen Betrag von ca. 2500 Euro, da die Mutter in einem Zeitraum dies zu Unrecht vom Amt bezog, jetzt soll ich diese Summe zurückzahlen. Dieser lies sich aber nicht auf eine geringe Ratenzahlung ein sondern forderte von mir prompt 150 Euro Rückzahlung, die ich nicht hatte und er wollte auch nicht mit sich reden lassen. Jetzt sieht die ganze Sache so aus, dass er einen Haftbefehl beantragt hat zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und ich einen negativen Schufaeintrag habe, meine Bank mir sämtliche Leistungen verweigert.


    Vor sieben Tagen erhielt ich ein Schreiben vom Anwalt meines Sohnes, der jetzt auch den Unterhalt voll einklagen möchte und von mir verlangt mindestens noch einen 400 Euro Job zusätzlich zu meinem Vollzeitjob zu machen. Die Verhandlung kommt jetzt Januar / Februar, wo ich natürlich auch alle Verhandlungskosten auferlegt bekomme. Das Jugendamt von dort hat auch schon Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen mich eingeleitet.


    Letzendlich reißen jetzt sechs Parteien an mir rum, die von mir Geld wollen. Ich selber weiß nicht mehr wo mir der Kopf steht. Das einzige was mich zur Zeit oben hält ist meine Familie. Hoffe jemand von euch kann mir helfen bzw. Tipps geben, ob man mir wirklich an mein Grundlohn was ich netto zur Zeit habe auch drangehen kann. Oder was uns generell zum Leben bleibt.

  • Also - das Unterhaltsrecht ist sehr umfangreich und es wird vom Gericht im Einzelfall unterschiedlich entschieden, wie das "zum Verteilen an die Unterhaltsberechtigten" übrig Bleibende auf diese verteilt werden kann. Aber bei alledem ist eines klar, nämlich dass du als Berufstätiger einen "Mindestselbstbehalt" hast, der auf keinen Fall unter 1100 Euro zzgl. Werbungskosten (steuerlich gesehen) liegt. Alles andere ist nicht drin, also weder kann dir von diesem verbleibenden Betrag noch etwas gepfändet werden , noch sonstwas. Deine Schulden, die du nebenher hast, sind dabei allerdings nicht relevant, also fallen nicht ins Gewicht, also ich meine diejenigen, die du noch erwähnt hast. Die Schulden aber, die du hast, die nichts mit dem gerade laufenden Unterhalt zu tun haben und wegen derer Zwangsvollstreckung gegen dich eingeleitet werden soll oder ist, können von dem Rest, den du hast, kaum eingetrieben werden.


    Weiter im Text: Natürlich kann der Anwalt, der deine Frau (wegen des Unterhaltes für deinen Sohn) vertritt, viel fordern, auch eine weitere Nebenbeschäftigung. Aus eigener Erfahrung kann ich dir da nur raten, die Ruhe zu bewahren; meist kommen die damit nicht durch, weil du durch deinen Vollzeitjob und (hoffentlich auch zusätzliches Kümmern um deine Kinder) sowieso dazu nicht kämst. Es wird einfach mal versucht, auch als Dokument für deine Exfrau, also Mutter des Sohnes, der der Anwalt vermutlich alles Mögliche erzählst hat als Motivation, Klage einzureichen oder Forderungen an dich zu stellen.


    Generell also bleiben dir zum Leben definitiv mindestens (als berufstätiger Mensch) 1100 Euro, euer Kindergeld, ggf. auch Wohngeldzuschuß, den ihr beantragen solltet, Befreiung von der Zuzahlung, was Praxisgebühren, Medikamentenzuzahlungen und so weiter betrifft.)


    Die Verhandlungsgebühren, wie du das nennst, bekommst du nicht auferlegt; in Familienrechtsangelegenheiten (Scheidung ausgenommen), kann man sich selbst auch ohne Anwalt vertreten und muß die Kosten des Gegners (selbst, wenn man "verliert", nicht tragen. Vermutlich aber wäre es in deinem Fall sinnvoll, einen Anwalt zu beauftragen, der für dich/euch Prozesskostenhilfe beantragt, so dass die Gebühren weitaus geringer ausfallen und die du dann ggf. auch abstottern kannst.

  • Hallo lirafe danke schön für deine Antwort.
    Wie sieht es den bei der mutter meines Sohnes aus.( ich bin mit beiden nicht verheiratet gewesen)
    Und zwar ist sie noch mit jemand anderes verheiratet und hat mit ihm noch ein kind.
    Kann sie trozdem selber für den unterhalt auf kommen bzw. einen Teilzeitjob nach gehen oder ist sie fein raus aus der sache?
    Meine freundin und ich wollen heiraten dann bekomme ich ja eine andere Steuerkl. kann man uns den alles anrechnen oder nur einen teil?

  • Tut mir leid, dass ich nochmal nachfragen muß: Mit welchen "beiden" warst du nicht verheiratet, was meinst du? Ob und wie deine Ex-Partnerin verheiratet ist, spielt bei Unterhaltsrechtsfragen, die Kinder betreffen, die man gemeinsam hat, keine Rolle. Und was meinst du mit: "Kann sie trotzdem selber für den Ungterhalt aufkommen ....?" Vielleicht kann ich dir nach Beantwortung konkreter antworten.

  • Hallo lirafe,
    Ich habe ja drei kinder von drei verschiedenen Frauen und mit den ersten beiden bin ich nicht verheiratet gewesen. Mit meiner jetzigen Lebenspartnerin wo ich die kleinste mit habe wollen wir heiraten.
    Kann die mutter meines Sohnes für den unterhalt des jungen mit einen teilzeitjob selber aufkommen?

  • Auf jeden Fall sind seit neuester, also jüngster Rechtsprechung Mütter spätestens ab dem 3. Lebensjahr der (zu beaufsichtigenden) Kinder dazu verpflichtet, sich ein Beschäftigungsverhältnis zu suchen. So soll den Vätern die Möglichkeit gegeben werden, selbst auch weider zurechtzukommen.


    Natürlich bedeutet das nicht, dass du - auch wenn die Mutter deines Sohnes wieder berufstätig ist -, von deiner Unterhaltsverpflichtung entbunden bist. Grundsätzlich haben beide Elternteile eine Unterhaltspflicht; oft nur ist es so, dass die Mütter die Kinder bei sich haben und damit ja alleine schon ihrer Verpflichtung Genüge getan haben, weil sie neben dem alltäglichen Lebensunterhalt, Schulzeugs, Kitagebühren, einer natürlich größeren Wohnung, die sie brauchen, als würden sie alleine leben und so weiter haben.