Auto verkaufen

  • Hallo erstmal,
    ich werde Ende Januar vermutlich von ALG1 auf ALG2 rutschen.


    Aufgrund meiner veränderten Lebensumstände werde ich mich wohl im April von meinem 5er BMW trennen. Werde max. 3000€ für ihn noch bekommen. Dafür werde ich mir umgehend einen sparsamen Kleinwagen im Kaufwert von 1500-2500€ zulegen.
    jetzt meine Frage: Muss ich diese (Tausch) Aktion der ARGE mitteilen?


    Gruß

  • Den Verkauf deines "alten" Kfz`s wirst du melden müssen bzw. "die" sehen das dann sowieso anhand deiner Daten, also Kosten Kfz-Versicherung und so weiter, die in jedem Bogen erfragt werden. Eine ähnliche Frage hatte ich vor längerer Zeit selbst auch schon einmal gestellt und es ist anscheinend so, dass ein Verkauf und der damit verbundene Erlös von Amt zu Amt unterschiedlich gewertet werden (können). In dem einen Fall wird es lediglich als eine Umschichtung von Anlage- in Barvermögen gewertet und du hast Null Nachteil. Aber es kommt auch vor, dass der Verkauf des Kfz`s bzw. der Erlös daraus in dem Monat, in dem der Verkaufserlös eingeht, als "Einkommen" gewertet werden kann/wird, so dass dir daraus Nachteile (der Erlös wird angerechnet wie Einkommen, deine H IV-Hilfe entfällit dadurch in dem entsprechenden Monat) entstehen können. Wenn es eine andere Möglichkeit gäbe, würde ich an deiner Stelle die wählen.

  • Hallo Lirafe,
    das hört sich ja alles sehr kompliziert an.
    Wie gesagt, aus meiner Sicht ist das ein Tausch,
    Ich denke die ARGE begrüßt es, wenn man sich von einer Limousine verabschiedet und sich
    einen günstigen Kleinwagen anschafft, das kann aus meiner Sicht doch unmöglich bestraft werden.

  • also wenn das bundessozialgericht klare vorgaben gibt, warum wird darüber noch diskutiert. man würde bei jedem sozialgericht gewinnen, sollte das amt falsch rechnen


    verstehe nicht, dass man nicht ein erfreuliches urteil des höchsten sozialgerichts deutschlands hinnehmen und nutzen kann


    und warum soll ich eien frage aus sicht des amtes beantworten? der fragesteller will sein tatsächliches recht wissen. und das prägt das bundessozialgericht, soweit es juristsiche streitfragen zwischen ämtern und bürgern gibt.
    eine davon war die frage nach dem zulässigem wert des pkw und inwieweit eine gesamtvermögensbetrachtung vorzunehmen ist
    diese frage ist eindeutig entschieden
    was das amt denkt, ist völlig egal

  • das denke ich auch.wenn du es als schonvermögen mit eingebracht hast ist es deine sache .wenn du unter dem freibetrag bleibst kannst du auch den pkw so behalten.


    Danke für Eure Antworten


    Ja klar, den BMW habe ich mir vor 2 Jahren gekauft,
    als es mir finanziell noch recht gut ging und ich berufstätig war.
    Jetzt aber würde ich (erstmal) eher auf nen Kleinwagen umsteigen
    da die Kosten, gerade der Sprit, mich auffressen.