Auszug bei Eltern mit Kind?

  • Hallo,


    Ich (22) habe zur Zeit das Problem, dass ich seit einem Jahr ein Kind habe aber noch immer bei meinen eltern wohne. Allerdings haben meine Eltern ein eigenheim....trotz allem habe ich nur mein kleines zimmer zur verfügung und mit kind hab ich nun gar keinen platz mehr. ein halbes Jahr geht meine ausbildung noch,aber ich halt es ne länger daheim aus. es gibt täglich streit und der kindsvater hat sich darum auch grtrennt und sieht sein kind ne mehr,weil er lieber auf seine tochter verzichtet,als meinen eltern in die quere zu kommen....würden diese gründe auch ausreichen bei der arge?ich habe nämlich schon die perfekte wohnung,sogar noch unter preislimit der arge...nur is dieses angebot nicht ewig haltbar....

  • naja, aber ich bin ja eine eigene BG. und auf grund von wirklich täglichem streit mit meinen eltern kann ich das halbe jahr einfach ne mehr warten. mein kind leidet darunter und ich bin auch schon total fertig. beratungsstellen haben wir hier kaum, da is die arge das nächste,und die sind echt dämlich bei uns hier...

  • Soweit ich weiß, bildest du wirklich, wie du das auch schon erwähntest, mit deinem Kind (gerade eben wegen des Kindes) eine eigene BG mit ihm und darfst natürlich ausziehen. An deiner Stelle würde ich mich an die für dich/euch zuständige Arge (oder wie auch immer dieses Amt in eurer Region heißt) wenden und mich darüber informieren, ob die Wohnung, die du in Aussicht hast/hättest, der Größe und auch dem Preis nach angemessen wäre für euch "zwei" oder, wenn dein Freund, der Kindesvater, mit dir dann zusammenziehen möchte / wird, für euch Drei. Dann nämlich würdet ihr zu dritt eine BG bilden. Fazit also: Termin beim Amt, Größe und Kosten erfragen, die möglich sind und auch, welche Zuschüsse ihr ggf. erhalten könntet für eine erste Ausstattung. Darüber, dass die, wie du schreibst, bei eurem "Amt" nicht so nett oder kompetent sind, mußt du an der Stelle hinwegsehen; einen anderen Weg gibt es nicht. Zur Not stellst du den entsprechenden Antrag schriftlich und erhälst dann auch eine schriftliche Antwort, die die sich zwei Mal überlegen.

  • Wende Dich an eine Schwangerschaftsberatungsstelle. Auch nach einer Entbindung stehen diese den Müttern mit Rat (und auch finanzieller Hilfe) zur Seite. Du mußt Dich auch selbst bewegen! Zu dem würde ich auch ein offenes Wort mit den Eltern sprechen - gebe Deine Gedanken kund. Vielleicht findet Ihr gemeinsam einen Weg.

  • ich war auf der arge und die meinten, dass trotz kind es kein grund zum ausziehen gibt, da meine eltern ja ein haus haben und uns angeblich aushalten können. dabei habe ich nicht mal mehr einen schreibtisch! nein,mit dem kindsvater kann ich nicht zusammen ziehen.er hat sich ja getrennt und ich hoffe,dass der auszug erstmal wieder eine beziehung möglich macht. ja die wohnung,die wir haben ist genau angemessen. 2-raum, 48m2 und noch 10 euro unter dem geförderten betrag...die wollen einem halt nur noch steine in den weg legen.darum brauch ich bei der arge au ne mehr deswegen antanzen,denn ich kenne denen ihr geschwafel schon...es ist zum heulen...

  • Da du ein eigenes Kind hast, darf dir die ARGE eigentl. den Auszug nicht verweigern, auch wenn du unter 25 bis.
    Es gibt dafür keine rechtliche Grundlage dem zu widersprechen.
    Stelle schriftlichen Antrag und setze eine Frist bis wann du eine Anwort von der ARGE haben willst.
    An deiner Stelle würde ich auf eine schrifliche Ablehnung bestehen.


    Solange du in Ausbildung bist, könntest du nach einem Auszug Anspruch auf BAB haben. Erkundige dich hierzu bei der für dich zuständigen Arbeitsagentur, da das BAB nicht über die ARGE geht.
    Du erhältst dann den Mehrbedarf für Alleinerziehende sowie den Bedarf für dein Kind von der ARGE und BAB von der Arbeitsagentur.


    Erkundige dich nochmals und lass den Kopf nicht hängen.