Zinzerträge

  • Hallo,


    habe mal eine Frage zu Zinserträgen. Diese werden doch zu den Einnahmen gezählt, dies hat mir mein Sachbearbeiter auf meine Anfrage nach Zinsen, auch aus Riester-Verträgen, so geschrieben.
    Gibt es dabei Freibeträge?
    Angeblichlich sind Riester-Veträge doch Hartz 4 sicher ist. Wo steht denn genau, möglichst mit Paragraph, dass die Zinseinkünfte aus Riester-Verträgen nicht zum Einkommen zählen, damit ich dies meinem Sachbearbeiter auch genau belegen kann.

  • Hallo Yves,


    das Werbeargument "Hartz IV sicher" bezieht sich auf das angesparte Vermögen, nicht auf die Erträge. Sofern zugriff auf die Zinszahlungen möglich ist, sind diese grundsätzlich als Einkommen anzurechnen.


    Das gilt übrigens auch für Rentenzahlungen in der Auszahlungsphase. Wer also eine so geringe Rente bekommt, dass er Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben wird, muss sich grundsätzlish (auch) die Auszahlungen der Riester-Rente hierauf bedarfsmindernd anrechnen lassen. Insofern bietet es sich an, mal zu prüfen, ob man überhaupt irgendwann mal einen finanziellen Nutzen aus den angesparten Rentenbeträgen ziehen wird...


    Allerdings gibt es bei der Anrechnung von Zinserträge als Einkommen eine sogenante Bagatellgrenze. Die Einnahmen jedes Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft aus Kapitalvermögen werden nach dieser Grenze (§ 1 I Nr. 1 Alg II-V) bis zu einer Hähe von 50 Euro pro Jahr grundsätzlich nicht zu berücksichtigt.


    Gruß


    Philipp

  • Hallo,


    habe das immer noch nicht so ganz verstanden. Bei meinem Riestervertrag werden mir jährlich Zinsen auf mein Konto gutgeschrieben und eine Kontoführungsgebühr berechnet. An das Geld komme ich natürlich nicht ran, außer ich kündige den ganzen Vertrag dann muss ich aber die Fördergelder des Staates zurückzahlen.
    Ansonsten beginnt erst ab dem 60 Lebensjahr die Auszahlungsphase in Form einer Rente. Werden mir die jährlichen Zinsen außer dem Freibetrag von 50 Euro angerechnet oder nicht? Mann hat doch generell bei diesen Verträgen keinen Zugriff auf die Zinszahlung?


    Bezüglich der Anrechnung der Rente auf einen eventuelle Grundsicherung habe ich gelesen das dies nicht der Fall ist wenn man trotz mindestens 35 Jahre Anrechnunszeiten bei der Rentenversicherung nur diese Grundsicherung erhält.