Unterhalt steigt aber Schule geschmissen

  • Hallo an Alle,


    das Kind ist jetzt 17 Jahre, lebt bei der Mutter und hat das Gymnasium vor kurzem in der 12. Klasse geschmissen.
    Begründung: Sie habe keinen Bock mehr auf Schule.
    Die Mutter informierte bis heute noch nicht den Vater darüber, verlangt aber mehr Unterhalt der neuen Düsseldorfer Tabelle entsprechend.
    Meine Frage ist nun: Ist die Mutter dem Vater nicht auskunftsverpflichtend wenn das Kind die Schule schmeißt?
    Soweit mir bekannt hat die Mutter dafür zu sorgen, dass das Kind in die richtige Richtung gelenkt wird um sich beruflich orientieren zu können. Die Mutter macht aber nichts, hat noch nicht einmal gemerkt, dass das Kind über Monate die Schule schwänzte. Zu Elternsprechtagen oder Elternabende ging sie nie, selbst die Information, dass die Tochter die Schule schwänzte ging zum Vater, da die Mutter das Kind in der Schule noch nicht einmal ummeldete nachdem das Kind vor 2 Jahren vom Vater wieder zur Mutter zog.
    Nebenbei hat das Kind einen Freund seit 3 Jahren (5 Jahre älter als sie) und ist mit ihm mittlerweile moslemisch verheiratet (sie ist Moslem geworden).
    Die Frage ist wie geht man weiter vor? Wenn Mutter mehr Unterhalt will für das Kind (mittlerweile knapp 600 pro Monat zuzgl. 180 Euro Kindergeld) kann Vater dann nicht verlangen, dass das Kind zur Schule geht oder eine Ausbildung macht? Und kann der Vater nicht verlangen, dass er von der Mutter eine Auskunft erhält bei einer Veränderung der Schule, wie in diesem Fall die absichtliche Schulbeendigung auf Handhabe der Tochter?
    Freue mich auf Eure Antworten.
    L.G. fanusa

  • Also zuerst mal wenn deine tochter verheiratet ist, und ich gehe mal davon aus vor dem deutschen staat anerkannt wieso zahlst du unterhalt?und warum wohnt deine tochter bei der mutter und nicht bei ihrem mann.
    zu der auskunfstpflicht der mutter ein klares nein, mit 17 ist deine tochter in der lage dich auf dem laufenden zu halten, du solltest einen anwalt aufsuchen der sich hier auskennt, dein fall ist nicht einfach.

  • Das Problem ist, dass die Tochter "nur" moslemisch verheiratet ist, also nicht nach deutschem Recht. Deshalb ist die Ehe nach deutschen Recht auch nicht gültig.
    Tochter wohnt bei der Mutter, soweit der Vater weiß.
    Das Problem ist nur, dass die Mutter den erhöhten Unterhalt fordert und nicht das Kind. Dementsprechend müsste die Mutter, meines Erachtens nach auch auskunftspflichtig sein.
    Ab 18 sieht das sicherlich anders aus.

  • hallo , also das die mutter das geld fordert is normal, weil sie ja noch minderjährig ist. mit der auskunfstpflicht ist das immer so ne sache, sobald ein kind in der lage ist selbst auskunft zu geben ist die mutter nicht mehr verpflichtet. besteht kein kontakt zum kind ist auch die mutter bei minderjährigen über unterhaltsrelavante änderungen( beginn einer ausbildung) verpflichtet dies mitzuteilen und den lehrvertrag auszuhändigen um den unterhalt anzupassen.
    du hast noch ein strammes jahr vor dir, ab 18 ist sie auch unterhaltsverpflichtet und damit auch auskunftsverpflichtet über ihre lage. aber auch da kann das kind die mutter weiterbeauftragen.

  • Hallo Frage ich welches Sorgerecht besteht ein geteiltes? oder hat die Mutter das alleinige Sorgerecht? wenn der Vater sich sorgen macht um die Tochter würde ich das alleinige Sorgerecht beantragen das ist zwar hart aber so kann er in dem 1 Jar noch Versuchen seine Tochter wieder auf die richtige Bahn zu bringen.Ich sehe es genau so wie Du das die Mutter dem Vater die Auskünfte hätte erteilen müssen aber die Rechtslage dafür kenne ich leider nicht