Miete und vieles mehr

  • hallo,
    ich bin neu hier und weiß gar nicht , ob ich in dieser rubrik richtig bin. hoffe ja, aber stelle mal meine frage mit der hoffnung ich krieg sie beantwortet.


    nun ich habe eine freundin , die geschieden ist und 2 kinder hat.
    sie bezieht hartz 4 und bekommt natürlich im moment auch unterhalt für die kinder. also sie wohnen momentan mit 3 personen in einer ca. 80qm wohnung +- paar qm.


    eines der kinder wird für immer abgegeben an den vater , da das kind so möchte und der vater natürlich das kind auch haben will.
    meine frage ist das zuerst. meine freundin bekommt das kindergeld und den unterhalt fürs eine kind nicht mehr, das is mir schon klar.
    meine freundin bekommt für die wohnung was fü r sie angerechnet wird für die miete geld sonst nichts soweit ich informiert bin.
    wenn wir zusammenziehen würden, bekäme sie was sie an anspruch hat alles gestrichen bekommen? das eine kind bekäme weiterhin kindergeld und unterhalt was auch ihr geld ist. aber bekommt dann meine freundin nix oder nur teilweise etwas, wenn sie mit mir zusammen wohnt, da ich berufstätig bin. also kürzungen oder was irgendwie gestrichen wird?
    keine eheschließung


    danke im voraus für die antwort, und hoffe ich bekomme eine antwort , wo ich auc weiterkomme

  • was den Unterhalt anbelangt, kann es sein, das sie nichts mehr bekommt, da je ein Kind beim Unterhaltsberechtigten lebt, vl gleicht es sich ja aus..demnach für Sie ein geringeres Einkommen zur Anrechnung; durch -1 Kind sowieso weniger Einkommensanrechnung..


    dein Einkommen wird derzeit noch nicht angerechnet, bei einem Zusammenzug..jedoch wird sie nur noch den Anteil der Miete bekommen, der Ihr mit einem Kind zusteht und Du mußt den Rest übernehmen..
    Das würde heißen Ihr bildet noch keine Bedarfsgemeinschaft, sondern eine Haushaltsgemeinschaft bzw. Sie ist Ihre eigene Bedarfsgemeinschaft mit dem Kind, da Du ja berufstätig und anscheinend nicht bedürftig bist.


  • danke nochmals,


    nur was ist der unterschied zwischen bedarfsgemeinschaft und haushaltsgemeinschaft???


    also das eine kind und meine freudin würden immernoch für die miete von arge angerechnet bekommen???
    ok unterhalt dann nur für das eine kind das ist mir klar.
    mein eigentliches problem und frage ist,da ich noch bei den eltern lebe bin ich natürlich dort angemeldet.
    was würde passieren wenn ich zu ihr ziehe. also wenn ich im selben haus in der selben wohnung gemeldet bin. sie muss ja alle 6 monate einen antrag stellen für arge und wohngeld usw.


    welche vor und nachteile können antstehen? vorteile???
    wenn die wohnung weiterhin auf ihren namen gemeldet wäre , oder neu auf meinen namen, bekäme sie immernoch unterstützung von der arge usw???


  • Deine Freundin bildet derzeit noch mit ihren beiden Kindern eine Bedarfsgemeinschaft (BG). Ab dem Zeitpunkt wo ein Kind weg ist, bildet sie nur noch mit dem 2 Kind eine BG.
    Wenn Du dann bei ihr einziehst, bildest Du 1 Jahr mit ihr eine Haushaltsgemeinschaft!
    Nachdem einen Jahr, gehörst auch Du, soweit ich weiss zu dieser BG! Also würde dementsprechend dein Einkommen angerechnet werden.


    ABER: Es kommt auch darauf an wieviel Du verdienst!

  • versteh ich das jetzt richtig? im ersten jahr, indem wir zusammen wohnen würden, würde sie soweit nichts gekürzt bekommen? auch wenn ich schon dort gemeldet bin?
    erst im zweiten jahr, käme mein verdienst dazu und würde mit berücksichtigt werden.da sie alle 6 monate einen antrag stellen muss.
    muss ich weiterhin im ersten jahr bei meinen eltern gemeldet sein,oder kann ich meine anmeldung schon machen???


    das ganze ist ziemlich durcheinander. entschuldigt meine fragereien.


    danke