eigentum vermietet

  • hallo zusammen;-)))
    mein lebensgefährte wird wohl zum 1ten märz hin hartz 4 empfänger.
    er besitzt eigentum wo seine eltern mitleben in 2 sepraten wohnungen,sie sind seit jahren getrennt,bwz geschieden beide beziehen wohngeld zusätzlich zu ihrer rente..die miete überweisen sie an meinen freund damit ist das haus auch finanziert,wenn er jetzt hartz4 beantragt,natürlich nur für seinen lebensunterhalt weil das haus wird ja bezahlt durch die mieteinahmen,kann es dann trotzdem probleme geben? wie gesagt seine beantragung würde sich nur auf seinen unterhalt beziehen..diesen regelsatz von 325 euro.die angst ist nur das seine eltern etwas gestrichen bekommen oder er das haus verkaufen soll etc.
    hoffe ihr könnt mir da weiter helfen
    lieben gruß lavinia

  • Danielo : Ich verstehe den Beitrag so, dass der Leistungsempfänger und die Eltern in der Immobillie wohnen ("er besitzt eigentum wo seine eltern mitleben ").


    Auch die lediglich mitgenutzte Immobilie ist vor der Vermögensverwertung geschützt, wenn sie den Angemessenheitskriterien entspricht. Selbst wenn das Haus unangemessen groß wäre, bedeutet das nicht zwingend, dass das komplette Haus verkauft werden muss. Vorangig wäre z.B. die Verwertung abtrennbarer Einheiten oder die Beleihung.


    Gruß


    Philipp