Nebenkosten Gutschrift

  • Hallo ,


    ich hoffe mir kann jemand eine antwort für meine fragen geben?


    ich habe eine rund 90m2 große wohnung die ich alleine in völklingen(Saarland) beziehe und dafür 350€ kaltmiete zahle. an die Stadtwerke Völklingen zahle ich monatlich 150€ für fernwärme & strom,und zusätzlich 100€ an den vermieter für Wasser,Allgemein Strom,Müllgebühren,Garage. Macht Monatlich 600€


    da ich eine umschulung mache bekomme ich eine Vergütung von 409€ vom betrieb.zuzüglich bekomme ich von der arge noch rund 535€ monatlich für leistungen zur sicherung des lebensunterhalts .macht Monatlich 944€


    habe jetzt die verbrauchsabrechnung von der stadtwerke völklingen bekommen und eine gutschrift von 458€ erhalten.die nebenkosten abrechnung des vermieters liegt mir noch nich vor.muss ich die gutschrift von 458€ jetzt komplett an die arge zurücküberweisen oder kann ich dieses geld selbst verwalten?



    gruss bogenlampe

  • Ich hatte vor nem halben Jahr auch ne Gutschrift und durfte es ausgeben.


    SGB II § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung


    (1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden Aufwendungen erbracht. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht

  • ich musste die abrechnung vorlegen und sie wird jetzt überprüft ob die arge nicht zuviel bezahlt hat.und hattest du die selben voraussetzung wie ich? denn ehrlich gesagt ist mir etwas bammel wenn ich das geld jetzt verprasse und nächste woche kommt der bescheid bitte zahlen sie 450€ zurück:mad: warte trotzdem erst den bescheid ab sicher ist sicher.denn kenne mich auch nicht so aus mit den ganzen sachen was sie zahlen und nicht zahlen bei den leistungen zur sicherung des lebensunterhalts

  • ich bekomme etwa 50€ strom zurück und 400€ heizung und das alles sollte ich behalten können kann ich ehrlich gesagt erst glauben wenn ich es schwarz auf weiss in meiner hand halt und lese. aber vielleicht kann mich jemand aufklären wie dies geregelt ist

  • Ich wäre da auch vorsichtig. Denn wenn 400 Euro Rückzahlung von den Heizkosten gezahlt werden, denke ich schon, dass die ARGE die zurückfordern kann, denn diese Kosten sind ja von der ARGE gezahlt worden.
    Und oben in dem Paragraphen steht ja, dass Rückforderungen auf die Kosten von Unterkunft und Heizung zurückgefordert werden (dürfen) nur die vom Strom nicht.


    Ich würde an deiner Stelle auch warten, bevor sie Dir das Geld dann anrechnen und Du deswegen keins mehr hast.


    LG
    Mille

  • Wenn die Jahresrechnung sich auf Fernwärme und Strom bezieht, dann leg Sie der ARGE vor. Der Anteilm der Gutschrift von der Fernwärme wird von dir an die ARGE zurückgezahlt werden müssen.
    Den Strom-anteil kannst du nach gut dünken verwalten ;)


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • woher weiss ich was die arge für einen mietkosten anteil,strom anteil und fernwärme anteil zahlt? und was mir zum leben übrig bleibt? denn zahle ja 350€ miete, 150€ stadtwerke,100€ nebenkosten an vermieter und von der arge bekomme ich 535€ wie kann dieser betrag aufgeteilt worden sein? bezahle ja auch jeden monat 65€ aus meiner tasche um meine miete und die nebenkosten zu zahlen. denn wenn ich die 65€ x 11 monate rechne kommt ein betrag von 715 zustande den ich selbst zahle.