Unterhalt ab 18???

  • Hallo habe ein Problem
    Kurz zu meiner Situation:
    Bin geschieden habe 2 Söhne 14 und (seit Januar) 18 Jahre.Bin wieder verheiratet ohne Kinder.Für meine Söhne(liegt ein Titel beim Jugendamt vor) ,habe ich 333 euro pro Kind bezahlt und ab Januar 2010 377 Euro pro Kind(110%).Die Kindsmutter ist selbstständig und voll berufstätig und leistet Betreungsunterhalt.Nun wurde mein ältester Sohn 18 Jahre, geht noch zur Schule und wohnt bei der Kindsmutter.Ich habe mich nun mit meinem Sohn darauf geeinigt, daß ich Ihm nun 300 Euro auf sein Konto als Unterhalt überweise.
    Nun hat sich aber die Kindsmutter eingeschaltet und ihn so beeinflusst, daß er beim Jugendamt eine Vollmacht unterzeichnet hat.
    Nun meine Frage:Was ist das für eine Vollmacht?Welche Konsequenzen hat das nun für mich?Muss bei der Neuberechnung des Unterhalts auch die Kindsmutter mit bezahlen?Was passiert mit dem Titel der mit Volljährigkeit verfällt?[

  • Also was den älteren der beiden angeht ist hier die Mutter mit Zahlungsverpflichtet, das heißt auch sie muß alle Unterlagen abgeben, dein Sohn kann zwar sagen das er kein Geld von ihr will, aber dennoch wird ihr Gehalt miteingerechnet und so die Unterhaltsleistung für dich ausgerechnet. Sollte das Amt dies nicht automatisch veranlassen widerspruch anlegen und zum Anwalt, das der Sie dann auffordert.