Auslegware ????

  • Hallo ich wollte mal gerne wissen wie es ist ob man Auslegware vom Jobcenter bezahlt bekommt(als Dahrlehen). Meine kleine Tochter wird demnächst mit dem Krabbeln beginnen. Ich wohne Hochparterre und die Wohnung ist nur mit Dielen versehen. Unter uns sind zum Teil Kellerräume und es war diesen Winter auch schon etwas Fußkalt :eek:. Das Jobcenter hat gleich meine Anfrage abgelehnt mit der Begründung das man es vom Regelsatz bezahlen soll. Und das es keine Sonderleistung ist.
    Danke im voraus für Eure Hilfe.

  • Hallo Babs,


    da hat das Jobcenter wohl recht. So pauschal, nur weil ein Kind größer wird, kann es keinen Sonderbedarf für Auslegware geben.


    Wenn die Wohnung tatsächlich besonders kalt ist, ist dies ein Mietmangel, der mit dem Vermieter zu klären ist.


    Viele Grüße,
    Joachim

  • JoachimM
    Das ist so nicht ganz richtig. Es gibt ein kleines Schlupfloch, wo man Auslegwaren bezahlt bekommt, auch wenn es am Ende vl doch nur ein Darlehen wird.


    Nachlesen


    Zusatz:
    Das Darlehen wäre dann im Sinne von §23 I SGB II

  • Urteile sind meist Einzelfallentscheidungen. Zudem finde ich das Urteil nicht im Volltext. "Wäre der Fall" liest sich zudem nicht so, als wenn es dazu tatsächlich ein Urteil gab, sondern es war nur ein Beispiel in der Urteilsbegründung.


    Versuchen kann man es - wahrscheinlich wird man aber selbst klagen müssen. Im individuellen Einzelfall kann es dann natürlich die Möglichkeit geben - generell wohl eher nicht.


    Grüße,
    Joachim

  • Also, wir wollten erst kürzlich "Bodenbelag" beantragen, allerdings im Sinne der Erstausstattung wegen neuer Wohnung. Die Sachbearbeiterin klärte uns dann darüber auf, dass dies mittlerweile höchstens über ein Darlehen geht, was mit monatlich 10% des Regelbedarfs zurückgezahlt werden muss.


    Also verstehe ich das so, dass die Chancen doch sehr gering sind.


    LG
    Mille