Mietübernahme erst ab dem Zeitpunkt der Ummeldung ?

  • Meine Schwiegertochter wohnte in Berlin und wollte/mußte aus mehreren Gründen nach Dortmund umziehen. Da sie hier eine Übernahme der Mietkosten erst beantragen konnte, wenn sie in Dortmund gemeldet ist, hat sie sich vorübergehend bei uns angemeldet. Dies war der Arge auch bekannt. Ab 15.Januar hat sie nun eine Wohnung gemietet und den Mietvertrag eingereicht. Man hat ihr nach mehreren Nachfragen heute mündlich mitgeteilt, dass die erste Monatsmiete nicht übernommen wird, weil sie sich noch nicht in die neue Wohnung umgemeldet hat. Was kann sie nun tun? Umgemeldet hat sie sich bisher nicht, weil sie noch dabei ist die Wohnung zu renovieren.Die erste Miete konnte sie selbst nicht zahlen und hat sich das Geld geliehen.Wie kann man vorgehen damit der Antrag auf Mietübernahme ab 15.1. bewilligt wird?

  • Hallo,


    ja, da ist schon einiges schief gelaufen. um eine übernahme der wohnkosten zu übernehmen setzt die arge tatsächlich voraus, dass die betreffene person unter der neuen anschrift gemeldet ist, da sonst keine zuständigkeit vorhanden ist. in diesem fall ist das nicht eingetroffen, denn die ummeldung ist noch nicht erfolgt. auf grund der nicht erfolgten polizeilichen meldung hinsichtlich der neuen wohnung kann somit deine tochter nicht auf eine übernahme der kosten beharren. es nutzt auch nicht, dass sie bei dir gemeldet ist, da es sich nicht um diese wohnung handelt. sollte eine nebenkostenforderung belaufend der alten wohnung zur forderung kommen, sollte sie diese sofort nach erhalt an die berliner arge einreichen, um die übernahme prüfen zu lassen.
    ich rate zu einer unverzüglichen ummeldung an die neue anschrift, um zumindest die künftigen kosten erstattet zu bekommen. hier eine rückwirkende erstattung zu erhalten sehe ich aussichtslos, leider.


    MfG Bob.