Unterhalt bei zurück gezogener Vaterschaftsanerkennung

  • Hallo
    habe vor drei jahren eine vaterschaftsanerkennung unterschrieben, mit meiner damals minderjähigen freundin.
    haben uns vor zwei jahren getrennt und es gab jede menge streit und als ich damals im jugendamt war haben sie mir gesagt, dass die Vaterschaftsanerkennung ungültig ist weil sie zum Zeitpunkt der Unterschrift nicht volljährig war.


    habe damals die vaterschftsanerkennung zurück gerufen und das ist auch mit einer urkunde belegt.


    jetzt meine fragen:


    wie sieht das mit den unterhaltsanspruch mir gegenüber aus?
    ist die vaterschaftsanerkennung noch gültig oder nicht?
    worauf muss ich achten?


    mfg

  • Also zuerstmal bist du denn der Vater oder nicht?Wenn ja laß es lieber gleich bleiben denn dann wird einer vom Gericht gefordert und der ist sau teuer, also Bezahl den Unterhalt gleich. Bist du nicht der Vater brauchst du dir keine Gedanken zu machen, es kann aber passieren das du auch hier durch einen Vaterschaftstest belegen mußt das du nicht der Vater bist. Ist durch eine Urkunde belegt das du die Vaterschaftanerkennung abgelegt hast dürfte eigentlich alles ok sein, wiegesagt wenn du nicht der Vater bist.Es kommt auch darauf an ab wann Unterhaltsansprüchr geltend gemacht wurden, für den Fall das du der Vater bist kann ab dem Zeitpunkt der Geltendmachung auch Unterhalt Rückwirkend gefordert werden.

  • hallo


    meine exfreundin hat nie die vaterschaftsanerkennung von einem erziehungsberechtigten unterschreiben lassen und sie hat mir nie gesagt ob ich der vater bin und soweit ich weiß hat sie sich nie bemüht über das jugendamt einen unterhaltsanspruch mir gegenüber geltend zu machen.
    also weiß ich nicht ob ich der vater bin oder nicht,da sie sich anscheinend selbst nicht sicher ist.
    das jugendamt hat damals zu mir gesagt, dass sie sich darum kümmern muss und alles in die wege leiten muss.
    ich habe laut gesetz keine rechtlichen möglichkeiten etwas zu tun.
    mir wurde damals auch gesagt das mit der rückgängigmachung der vaterschaftsanerkennung alles wieder bei null los geht.


    bin etwas ratlos


    mfg

  • Das Problem ist doch immer dasselbe: "Mir wurde gesagt..." Damit kannst (muß aber nicht so sein, wenn es stimmt), du irgendwann mal so richtig "hinten" `runter fallen. Hast du denn irgendwann schon einmal Unterhalt gezahlt, oder seid ihr zusammen gewesen und du brauchtest das daher nicht und wurdest nicht aufgefordert, Wenn ja - seit wann seid ihr auseinander -? Detaiiertere Antworten wären für halbwegs vernünftige Antworten wichtig. Ansonsten müßte ich an dieser Stelle mal wieder irgendwelche Mutmaßungen anstellen.

  • hallo


    also ich fang mal von vorn an


    29.08.07 ist die kleine gebuhren
    sind danach zusamenn gezogen, haben drei monate zusammen gelebt
    unterhalt habe ich erst danach bezahlt das aber auch nur 5 monate, weil sich in der zeit herraus gestellt hat das die vaterschaftsanerkennung nicht rechtskräftig ist weil eine Unterschrift von ihrer mutter gefehlt hat, da sie damals erst 17 war
    das Jugendamt hat mich damals beraten und mir geholfen die vaterschaftsanerkennung zurück zu ziehen weil es nach einem jahr immer noch keine reaktion von der kindesmutter gab (unterschrift)
    habe in diesem jahr versucht die kleine zu sehen und mich darum zu kümmern aber die kindesmutter wollte das alles nicht
    hat damals im jugendamt gesagt das sie selber nicht weiß ob ich de vater bin weil sie damal noch eine affäre mit einem andern hatte
    bis heute stehe ich im regen und weiß nicht was los ist
    brauchst du noch irgendwas


    ich bin zur zeit etwas verunsichert weil von allen seitenw as anderes kommt und ich absolut keine ahnung habe was ich tun kann bzw soll


    mfg

  • Soweit so gut; inwiefern hat dir das Jugendamt "geholfen", zurückzuziehen, wie sah diese Hilfe aus? Weißt du, ob "sie" Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt erhält; das wäre schon mal ein klitzekleiner Hinweis darauf, dass es sich für dich "vorerst", oder aber auch "ganz", falls sie sich später nicht doch wieder wegen "Unterhalt" melden sollte, erledigt hat.

  • ich kann die nur sagen das sie nie im jugendamt war seit dem wir auseinander sind und das ist schon zwei jahre her und ich habe auch seit diesem zeitpunkt keinen kontakt zu der kleinen habe bzw sie es mir nicht erlaubt.
    das jugendamt hat mir geholfen alles auszufüllen und dann per urkunde bestättigt, dass ich die vaterschaftanerkennung zurück ziehe und seit diesem zeitpunkt kam von ihr gar nichts mehr.

  • Also wenn das Jugendamt dir per Urkunde, wie du schreibst, bestätigt hat, dass diese einst unterzeichnete Vaterschaftsanerkennung zurückgezogen ist. Also gehe ich davon aus, dass das so eine Art "amtliches" Dokument - auch mit Stempel / Unterschrift von dort ist. (Anderenfalls guck`noch einmal nach.) Dann bist du offiziell formal nicht der Vater, es sei denn, sie fordert dann irgendwann doch wieder eine Anerkennung und leitet etwas in die Wege, aber bis dahin hast du auf jeden Fall "Ruhe" und rückwirkend mußt / müßtest du in dem Fall auch nichts zahlen.


    Schön zu wissen, damit du auch "letzte"Sicherheit hast, dass sie dich definitiv nicht mehr in Betracht zieht, ob sie Unterhaltsvorschuß vom Amt bekommt. Den bekommt man nur, wenn der Vater des Kindes nachweislich nicht zahlt (also auch nach Aufforderung nicht) oder nicht zahlen kann. Hast du irgendeine Möglichkeit, dies in Erfahrung zu bringen, vielleicht über Bekannte oder so. Denn, wenn das der Fall sein sollte, wird sie dich definitiv als "Vater" ausgeschlossen haben. Es würde mich wundern, wenn sie weder Unterhaltsvorschuß erhält, noch Unterhalt eines - vielleicht anderen, in Betracht kommenden - Mannes, mit dem sie - wie du schreibst - auch zu dieser Zeit verkehrte.

  • ja das ist ein amtliches dokument mit stempel und unterschrift.
    eine möglichkeit etwas darüber in erfahrung zu bringen ist leider nicht möglich.


    also nehme ich aus deinen antworten das es sich vorerst für mich erledigt hat.
    bis auf den fall,dass sie wieder mit unterhaltsansprüchen gegenüber mir kommt


    viel dank für deine antworten


    mfg

  • Genau so ist es, ich weiß nur nicht, wie du damit umgehst, nicht zu wissen, ob da "ein" Kind aufwächst, das unter Umständen doch deines sein könnte und bei dem du alles verpaßt. Aber da ist jeder anders gestrickt, und wenn das für dich so, wie es jetzt ist, in Ordnung ist, dann ist es für dich den Moment auch richtig so. Alles Gute.