Unterhal,für Tochter??

  • Guten Morgen


    Ich möchte gern die Mutter meine Sohnes heiraten. Mein Sohn ist jetzt 2 J und die mutter bekommt ALG2. Ich habe seit Januar wieder Arbeit. Wir haben das mal durchgerechnet mit Wohngeld und Kinderzuschlag könnten wir ALG2 abmelden nach der heirat. Das mal so vorweg.


    Bis jetzt wohne ich mit meiner Tochter zusammen 21 J ich kann sie nacht der Heirat nicht mit nehmen,da die Wohnung meiner Freundin zu klein für alle wäre. Meine Tochter hat noch keine Ausbildung macht grade die Hauptschule nach.Kann sie einen Antrag bei der Arge stellen das Sie die Wohnung übernehmen kann. Würde sonst ja auf der Straße stehen. Frage weil sie ja U 25 ist. Und müßte ich für Sie Unterhalt zahlen? Leider verdiene ich nicht so viel. Habe etwa 1084€ netto. Wenn wir verheiratet sind muß ich meine Familie ja auch versorgen können.


    Ich hoff mir kann jemand weiter helfen

  • bei einem netto von 1084 € ist dein selbstbehalt gegenüber volljährigen kindern 1100 e. also unterhalt fällt weg. und die wohnung, eigentlich hat sie keinen anspruch darauf, aber es ist in der tat so, dass sie kaum bei euch mit einziehen kann. also alles beantragen und eine einzelfallentscheidung herbei führen. aber ist die wohnung denn für eine einzelne person nicht zu groß?

  • Hallo Danielo


    Erstmal Danke für deine Antwort. Und nein die Wohnung ist nicht zu groß. Ich habe die Wohnung seit 2006 und wurde vom Amt bezahlt.Meine Tochter ist erst 2008 zu mir gezogen. Wie schon geschrieben Habe ich seit Januar erst wider Arbeit. Du schreibst das Sie kein Anspruch auf die Wohnung hat aber was will argr denn machen? Soll sie auf der Straße Leben und es ist einfacher die Wohnung zu übernehmen als eine neue zu suchen.Selbst wenn die Arge die übernahme ablehnt irgentwo muß Sie ja hin. Die Wohnung meiner Freundin hat 63qm 3 zimmer also da geht wirklich nichts. Es gibt doch auch ne Härtefallregel oder?

  • MIke 6
    Also ehrlich gesagt sehe ich das Ganze komplett anders, und so unterschiedlich, wie Danielo und ich deine Sachlage hier sehen, könnten auch potentielle Sachbearbeiter bei der Arge dann entscheiden. Natürlich bleibt es dir unbenommen die entsprechenden Anträge - so wie von dir und Danielo angedacht -, zu stellen, aber es wird wirklich vom SB (=Sachbearbeiter) abhängig sein, wie das Ergebnis aussieht. Also: Ich denke, dass du nicht "nur", weil du dich jetzt "neu orientierst", also heiraten und zu deiner Freundin ziehen möchtest, deine Tochter "ausgliedern" kannst. Und natürlich bist du bis zum vollendeten 25. Lebensjahr deiner Tochter für diese unterhaltsverpflichtet. Das ist jetzt mal der "Umkehrfall" im Gegensatz zu vielen sonstigen Fragestellern hier. Dort ist es nämlich meist so, dass diese jungen Menschen U25 ausziehen wollen und nicht "dürfen" (jedenfalls nicht mit Unterstützung durch die Öffentlichkeit), und bei euch ist es umgekehrt, nämlich "du" als "Vater" möchtest sie "ablegen" (anders kann man das nicht sehen, selbst wenn sie es auch wollen sollte.)


    Und ganz ehrlich. Dein Satz, enthalten in deiner Eingabe von heute 8.44 Uhr, den ich jetzt mal zitiere: "...Wenn wir verheiratet sind muß ich meine Familie ja auch versorgen können..." habe ich zwei Mal gelesen und mich auch zwei Mal darüber geärgert. Du schreibst wirklich, dass du deine Familie "ja auch" versorgen können mußt. Erstens ist deine Tochter "Familie", zweitens war sie "eher" da und drittens schreibst du richtig "auch" versorgen, also "auch deine Tochter". Man kann doch so`n Kind aus der (ich nenne es mal Vergangenheit) nicht ablegen wie einen alten Schuh, weil man neue hat!? Ich hoffe, dass du dich gegenüber deiner Tochter nicht so unbedacht äussert, denn ich gehe zu deinen Gunsten mal davon aus, dass das unbedacht war.

  • Ich finde es schon ziemlich unferschämt von Dir sowas zu schreiben. Ich war immer für meine Tochter da egal was gewesen ist.Sie hat sich einige dinger geleistet wovon Du nichts wissen kannst.Unter anderem hat sie 2008 ihre Wohnung verloren und damals habe ich Sie auch nicht abgelegt wie einen alten Schuh ganz im Gegenteil.Natürlich gehört Sie zu meiner familie aber das schließt ja nicht aus das Sie Ihre eigene wohnung hat. Ich hätte nicht gadacht das in diesem Forum jemand der Hilfe sucht so angegangen wird
    Einen schönen Abend noch

  • Man kann nur auf Fragen antworten und auf die in diesen Fragen ausgesagten Details eingehen. Und Tatsache ist nun mal, dass Eltern (rein rechtlich gesehen) bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ihrer Kinder für diese unterhaltsverpflichtet sind. Und dass man / ich Dinge, die du nicht geschildert hast, die wir (wie du schreibst) nicht wissen können, eventuell eine Rolle spielen, mag sein. Aber wie du selbst schreibst: Genaueres weiß hier niemand, so dass man sich also allein an dem orientieren kann, was du als Fragesteller hier mitgeteilt hattest.