Bedarfsgemeinschaft Student + Kind + Mutter

  • Hallo, wollte mal fragen wie die Situation für uns wäre/ist, denn beim Arbeitsamt sagt man uns immermal was anderes und auch im Internet finde ich nur alte Quellen und auch Widersprüchliches...


    Zu unserer Situation, ich bin Student bekomme Bafög (ca.570€ + Kinderbetreuungszuschlag) meine Freundin geht auf Grund unseres Kindes in Mutterschaft und ist ab April keine Studentin mehr, sondern bezieht Hartz 4...


    Nun meine Frage, wie wird mein Bafög angerechnet? Voll oder zu 80%? Und werden davon 100€ Freibetrag abgezogen, die man ja dazu verdienen dürfte, oder zählt Bafög als Sonstiges Einkommen? Oder lassen die mich aus der Rechnung komplett raus?
    Habe von allem schon gelesen... Vielleicht könnt derjenige, der einen Hinweis hat auch die entsprechende Quelle/Gesetz mit dazu posten, damit man das dann auch beim Arbeitsamt zeigen kann, wenn diese etwas anderes sagen!


    Ich wäre dankbar für Hinweise!!


    edit: evtl. verschieben in Einkommensanrechnung? Finde aber eine solche Option nicht...

  • Huhu,


    tja, um ehrlich zu sein, sind wir in fast derselben Situation. Ich habe gerade mein Studium abgeschlossen und bin in Mutterschaftsurlaub. Mein Freund studiert noch. Allerdings bekommt er kein Bafög mehr sondern muss sich sein Geld nebenher verdienen. Ich habe noch kein Hartz IV beantragt, weil ich mit dem Elterngeld noch einigermaßen klar komme, aber ich habe es vor und bin im Internet jetzt auf deinen Beitrag gestoßen.
    Soweit ich das bis jetzt überblicke, gibt es für diese Situation keinen vernünftigen Gesetzestext, also muss man vermutlich argumentieren und auf die Einsichtigkeit der Leute vom Jobcenter hoffen. Wenn nur deine Freundin und euer Kind Hartz IV bekommen, müsste es dir zustehen, soviel aus externen Quellen an Geld zu erhalten, um deinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, weil ihr als Bedarfsgemeinschaft sonst unter Hartz IV Niveau leben würdet und das ist unrechtens. Also rechne dir aus, wieviel dir an Hartz IV zustehen würde, wenn du denn welches erhalten könntest und erkläre, inweiweit dein Bafögsatz dem entspricht. Es ist also kein zusätzliches Einkommen sondern dient allein deinem Lebenserhalt.
    Ich werde noch ein wenig herumstöbern, vielleicht finde ich noch etwas konkreteres.


    Liebe Grüße

  • es gibt freilich einen gesetzestext, denn ohne gesetz kann administrativ nicht gehandelt werden.


    bafög wird angerechnet. umstritten ist, in welcher höhe, da teil ja darlehen ist und teil der ausbildung dient


    aus LSG Sachsen, L 2 AS 43/07,vom 25.10.2007:
    "Die Leistungen nach dem BAföG, die an die Klägerin gezahlt werden, sind nur anteilig als Einkommen zu berücksichtigen. Gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 1 lit. a) SGB II sind Einnahmen, soweit sie als zweckbestimmte Einnahmen einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem SGB II dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach dem SGB II nicht gerechtfertigt wären, nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Zweckbestimmte Einnahmen in diesem Sinne sind solche, die dazu be-stimmt sind, der Finanzierung des laufenden Lebensunterhalts oder der Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit (vgl. § 1 Abs. 2 SGB II) zu dienen (vgl. Brühl, in: Münder, SGB II, 2. Aufl., Rn. 51 zu § 11; Hasske, in: Estelmann, SGB II, Stand: Mai 2007, Rn. 49 zu § 11). Die Zweckbestimmung muss nicht ausdrücklich im Gesetz benannt sein, sie kann sich auch aus der erkennbaren Zweckbestimmung des Gesetzes ergeben (LSG, Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.10.2006 – L 19 B 599/06 AS – zitiert nach juris, RdnN. 36; Brühl, a.a.O.; Mecke, in: Eicher/Spellbrink, SGB II, Rn. 80 zu § 11)."

  • Also ich bin Mutter von 2 Kindern, ich beziehe ALG II. Mein Mann ist Student bekommt KEIN Bafög, arbeitet aber als Aushilfe in einer Firma am Wochenende. Bekommt auch kein Kindergeld.


    Also ich habe das so geklärt.
    Ich beziehe ALG II für meine Kinder und für mich. Mein Mann wird auch zur Bedarfgemeinschaft angerechnet. Da wir 4 Personen sind, wird alles an Leistung bei uns durch 4 geteilt. Ein Viertel an Leistungen muss mein Mann selbst tragen also er muss seinen Teil von seinem Verdienst auf unsere Leistung draufzahlen. Von seinem Einkommen werden noch Werbungskosten und Fahrtkosten zur Arbeitstätte berücksichtigt und halt sonst noch alles was ein Student eigentlich zum Leben und studieren braucht (Semesterbeitrag alle 6 Monate, Auto für Arbeit - Fahrgemeinschaften werden auch berücksichtigt bei uns extra Antrag stellen oder bescheid sagen), Arbeitsschuhe + Arbeitskleidung, Brot für Arbeit, Mittagessen an der Uni, sonstige Kosten für Bücher und Unterrichtsmaterial usw). Also man kann sich da einiges Einfallen lassen. Mein Mann verdient im Monat 500-600 Euro aber mir wird trotzalledem seit Jahren nichts abgezogen. Ob da aber noch dieser Freibetrag von 100 Euro abgezogen wird das weiß ich nicht, aber ich denke mal schon. Also kann man sagen, dass vom Einkommen meines Mannes nicht viel übrigbleibt für uns eigentlich. Bis jetzt hatten wir garkeine Probleme und leben gut und sparsam.


    Wenn auch was falsch berechnet wird lege ich sofort Widerspruch ein.


    MFG