Unterhaltsanrechnung bei Arbeitslosengeld 2

  • Hallo


    Ich bin im 4 Monat schwanger und war gestern bei einer Schwangerschaftsberatung.Und jetzt sehe ich überhaupt nicht mehr durch. Mein Partner hat 2 Kinder aus erster Ehe, für die er auch Unterhalt bezahlt. Jeweils 200€. Während meiner Elternzeit muß ich Hartz 4 beantragen, da das Elterngeld vorn und hinten nicht reicht, gehe erst seit 2 Monaten arbeiten davor war ich 5 Monte arbeitslos. Mein Verdienst liegt bei 800€/netto. Mein Partner verdient ca. 1400€/netto abzüglich des Unterhalts sind es noch ca. 1000€. Die Dame gestern von der Beratung meinte, dass der Unterhalt bei der Berechnung nicht berücktsichtigt wird, aber man kann uns doch nicht den Unterhalt berechnen, wo wir ihn doch überhaupt nicht zur Verfügung haben? Wie verhält sich denn nun die ganze Sache? Ich habe mich noch nie mit dem Thema auseinander gesetzt daher habe ich auch wirkl. nicht die leiseste Ahnung. Vielen Dank für eure Hilfe!!!!!

  • also wenn ihr einen hartz4-antrag gestellt habt, dann zählt in der tat das nettoeinkommen deines partners ohne berücksichtigung der unterhaltsleistungen.
    aber wenn euer kind geboren wurde, dann ist er ja für selbiges auch unterhaltsverpflichtet, sodass die zahlungen an die kinder aus erster ehe gemindert werden könnten. sein eigenbehalt beträgt dabei als arbeitneher 900 €. wenn an also 500 € durch 3 kinder nimmt, würde er in etwa nur noch 170 € pro kind zahlen müssen. genaues entscheidet aber das jugendamt oder familiengericht.

  • Mein Partner verdient ca. 1400€/netto abzüglich des Unterhalts sind es noch ca. 1000€. Die Dame gestern von der Beratung meinte, dass der Unterhalt bei der Berechnung nicht berücktsichtigt wird, aber man kann uns doch nicht den Unterhalt berechnen, wo wir ihn doch überhaupt nicht zur Verfügung haben? Wie verhält sich denn nun die ganze Sache? Ich habe mich noch nie mit dem Thema auseinander gesetzt daher habe ich auch wirkl. nicht die leiseste Ahnung. Vielen Dank für eure Hilfe!!!!!


    Die Antwort dieser Dame ist richtig!
    Der Unterhalt der von deinem Partner für seine 2 Kinder gezahlt wird,kann nur dann angerechnet werden wenn ein Titel oder eine notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung vorliegt!