Brauche Hilfe!!!

  • Sicher hat es dieses Thema schon mal gegeben, aber ich will euch gerne trotzdem fragen....


    Zur Zeit wohne ich (20) noch zu Hause bei meinen Eltern und beginne im September eine Ausbildung.


    Zwei Freude von mir (Manuel&Lily 19) gründen zusammen mit ihrer Tochter (6monate)eine Bedarfsgemeinschaft und kriegen beide Hartz 4.


    Nun möchten wir vier gerne ab Herbst eine WG gründen und bräuchten natürlich eine vier Zimmer Wohnung.


    Ginge das überhaupt?


    Und wenn ja,wie?


    Weil, ich würde dann ja arbeiten und hätte eigenes Geld, die anderen zwei aber Hartz 4.
    Lily hat gesagt, wir wären dann ja zu viert und würden dann Wohngeldanspruch für vier Personen erhalten, aber geht denn das, wenn ich gar keine finanziellen Hilfsleistungen vom Arbeitsamt in Anspruch nehme?


    Und würde, wenn wir zusammenzögen mein Lohn irgendwie mit dem Geld das Manu und Lily kriegen zusammengerechnet?
    (So dass die Beiden dann weniger Geld vom Amt kriegen, meine ich?!)


    Kann mir bitte jemand Auskunft geben????


    DANKE!!!!:D

  • Hallo Nini,


    das ist alles gar kein Problem. Einer mietet die 4-Zimmer-Wohnung und der andere mietet davon wiederum ein Zimmer (bzw. drei Zimmer, je nach dem). Du hast mit dem ALG II von Manuel & Lily dann nichts zu tun - jeder zahlt seine Miete selbst und jeder hat sein eigenes Geld. Ob du noch Wohngeld bekommst, müsste man ausrechnen.


    Viele Grüße,
    Joachim

  • bloß das weder manuel und lilly als hartz4er und du als azubi eine 4 zimmerwohnung bekommen werden.
    bei den beiden müsste die arge zustimmen und dass wird sicher nicht der fall sein! und dir mit deinem lehrlingsgehalt?

  • Hallo Danielo,


    es gibt Vermieter, die verstehen, was eine WG ist. Das sind nicht alle und in einigen Städten ist das schwer - in vielen Studentenstädten geht das aber super. Aber klar: Zaubern kann keiner. Es ging mir nur um die rechtliche Situation, um die Wohnung müssen die sich schon kümmern. Zugeflogen kommt einem nichts.


    Grüße,
    Joachim