Umzug genehmigt, was kann ich beantragen ?

  • hallo ihr lieben, die Bagis hat unseren Umzug (4 Personen 2 Erwachsene + 2 Kinder) zum 1.6.2010 als angemessen betrachtet und demnach genehmigt. Nun meine Frage, macht es Sinn noch Renovierungskosten für die Alte Wohnung zu beantragen(90m") oder aber Teppichböden für die Neue (85m")? Umzugskosten in Höhe von 75 € wurden ebenfalls von der BaGis bewilligt, vielleicht kann mir hier jemand weitere Tipps geben, denn wir haben gemerkt, so günstig ist das alles nicht :-)


    P.S. wir machen im Moment beide Umschulungen von der BAGIS aus.



    Viele Grüße aus Bremen

  • auszugsrenovierung wird bezahlt, wenn vom vermieter wirksam vereinbart (mietrecht einschlägig) genauso alle notwendigen umzugskosten und ggf. einzugsrenovierung


    man ist aber verpflichtet, kosten gering zu halten und helfer besorgen sowie selbst zupacken


    teppichboden wird ermessenssache und preisfrage sein


    ein bisschen rechtsprechung:
    Kosten eines Umzugs durch ein gewerbliches Umzugsunternehmen gehören zu den erforderlichen Umzugskosten nur dann, wenn nach allen Umstände des Einzelfalles ein selbst organisierter Umzug für den Hilfeempfänger unzumutbar ist, etwa auf Grund seines Alters, seiner Behinderung, dem Fehlen von hilfebereiten Angehörigen, Freunden oder Bekannten
    LSG Hamburg v. 29.03.2006, L 5 B 111/06 ER AS


    Umzugskosten sind vom Leistungsträger auch dann zu übernehmen, wenn der Umzug zwingend notwendig (hier: Eigenbedarfskündigung der alten Wohnung), die Zusicherung zur Übernahme der künftigen KdU nach § 22 Abs. 2 SGB I wegen Überschreitung der Angemessenheitsgrenze nicht erteilt wird.
    SG Duisburg S 27 AS 444/07 ER vom 21.11.2007


    Hilfebedürftiger ist im Rahmen seiner Obliegenheit, die Hilfebedürftigkeit zu verringern (§ 2 Abs. 1 SGB II) regelmäßig gehalten, einen Umzug selbst zu organisieren und durchzuführen; in diesem Fall gehören zu den erforderlichen Kosten insbes. Aufwendungen für erforderlichen Mietwagen, Anmietung von Umzugskartons, Kosten für Verpackungsmaterial und Sperrmüllentsorgung und üblichen Kosten für Versorgung mithelfender Familienangehöriger und Bekannter. Dafür wird in diesem Verfahren ein Betrag von 400,-- Euro als angemessen erachtet.
    SG Duisburg S 27 AS 444/07 ER vom 21.11.2007


    zudem bejaht:
    Reinigungskosten SG Hamburg vom 14.06.2007 - S 56 AS 1220/07 ER


    Verpackungsmaterial bzw. Umzugskartons
    BSG, Urteil vom 1. 7. 2009 - B 4 AS 77/ 08 R

  • hoffentlich vergess ich nicht die Hälfte :( hab da bisher nie was mit zu tun gehabt. Inwiefern kann man eigentlich Erstausstattung beantragen, wir haben dieses bisher nicht in Anspruch genommen und haben wirklich sehr alte Möbel und würden schon gerne die Kinderzimmer verschönern :(