Fahrtkosten, Umschulung

  • Hallo ich würde gern erfahren ob das Jobcenter (Sozialamt) Fahrtkosten nur für die Bahnfahrt zahlen darf. Meine Beraterin weigert sich mir Fahrtkosten für die fahrt mit dem PKW zu zahlen. Ich befinde mich seit Januar in einer Umschulung und die fahrt mit der bahn dauert ca. 2 std. ich habe mit dem auto 25 min. Fahrzeit es sind rund 35 KM (einfache strecke) die zahlen aber nur die fahrt mit der Bahn 150 €. Wenn ich die Bahn benutze habe ca. 4std fahrt ich wäre 12 std. insgesamt unterwegs ich brauche noch energie zum lernen und für meine frau und 2 söhne.


    Wer könnte mir Infos geben wie ich vorgehen kann? Haben die Recht in dem sie sagen mit der Bahn fahren?

  • Ja das stand da ich habe für die ersten drei monate mit auto ausgefüllt der rest war frei ich wollte es später entscheiden weil wir nachwuchs erwartet haben die Beraterin hat das auch so erstmal akzeptiert. Dann haben die mir ein bescheid geschikt 2 monate 360 € der rest 150 € ich habe mündlich mit Ihr beschprochen Sie hat gesagt kein problem stellen Sie nach der Geburt neuen antrag wir machen das dann jetzt tut Sie strikt Nein sagen und seit 1,5 monaten war Sie krank jetzt geh ich morgen nochmal mit Ihr reden ansonsten klage ich aber ob es was bringt??

  • hallo, ich habe auch eine frage zu der erstattung von fahrtkosten und finde hier leider kein feld zum einschreiben eines neuen themas. deshalb schreibe ich jetzt hier. also bitte nicht böse sein. vielleicht kann mir ja jemand sagen, wo ich meine neuen fragen reinschreiben kann und dann noch folgendes: mein sohn ist in berufsausbildung im zweiten jahr und bekommt aufstockend hartz IV. jeden monat muss er fahrtkosten zur firma und zurück für die monatskarte in höhe von 63,50 € zahlen. im bescheid der arge ist dieser oder ein anderer betrag für fahrtkosten nicht aufzufinden, also in meinen augen nicht berücksichtigt. der sachbearbeiter sagt mir aber, die fahrtkosten seien berücksichtigt und es sei nichts mehr zu klären. muss die arge die fahrtkosten während der ausbildung übernehmen? und falls ja, wie sehe ich, ob sie auch tatsächlich berücksichtigt wurden? LG von jolik

  • Also ich habe auch eine Umschulung gemacht und kann nur sagen was steht im Vertrag?


    Wenns da nicht steht dann bei den Begleit schreiben, als uns die Umschulung vorgeschlagen wurde, gleich unserer erste Frage wie seiht es mit den Fahrtkosten, jeder von uns hat eine Kostenpauschale je km bekommen, mit Öffentlichen Verkehrsmittel waren wir mit einer Monatskarte (Zeitkarte) gut bedient so das noch was übrig blieb, die mit dem Auto, naja Spritkosten ging wohl auf aber alles andere, Versicherung Steuer, Abnutzung des Fahrzeugs das wird natürlich nicht berechnet, als SGBII Empfänger geht das AMT ja eh davon aus das man kein Fahrzeug unterhält.


    Das Problem mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln ist natürlich, viel Früher Aufstehen, längere Fahrtzeit, nach der Arbeit wartezeit, wieder die lange fahrt mit Umwegen (Bei uns war es Bus) manchmal blieben sie liegen, meistens wegen Tür die nicht mehr zuging und mit offener dürfen sie nicht fahren, und so war es dann auch das wir mind 12 std. von zuhaus weg waren wenn man mit dem Öffentlichen Nahverkehr Unterwegs ist.


    mfg