Ansprüche auf Leistungen

  • Mein Problem ist dies. Ich mache ab dem 17.5 eine Weiterbildung über den Europäischen Sozialfond. Nun hat mir meine Vermittlerin heute offenbart das ich für offene Bewerbungen wo ich evt in der Zeit der Weiterbildung zum Vorstellungsgespräch eingeladen werde gesagt das sie mir die Fahrkosten zu dem Gespräch nich bezahlen will. Ist das rechtens? Des weiteren will sie mir noch vor dem 17.5 den Vermittlungsgutschein für den privaten Arbeitsvermittler verwähren. Was kann ich tun??

  • da hilft nur eins ,über internet das sgb lesen!!!!


    (1) Fahrkosten können übernommen werden


    1. für Fahrten zwischen Wohnung und Bildungsstätte (Pendelfahrten),
    .........


    (2) Als Fahrkosten ist für jeden Tag, an dem der Teilnehmer die Bildungsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Bildungsstätte von 0,36 Euro für die ersten zehn Kilometer und 0,40 Euro für jeden weiteren Kilometer anzusetzen. Zur Abgeltung der Aufwendungen für die An- und Abreise bei einer erforderlichen auswärtigen Unterbringung sowie für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,40 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstands und dem Ort der Weiterbildung anzusetzen. Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung maßgebend.


    (3) Kosten für Pendelfahrten können nur bis zu der Höhe des Betrages übernommen werden, der bei auswärtiger Unterbringung für Unterbringung und Verpflegung zu leisten wäre.