Wohnung mit Partner und Kind

  • Hallo
    Ich und mein Freund haben beschlossen zusammen zu ziehen.
    Ich (20) habe eine kleine Tochter die jetzt 4 Monate alt wird und lebe bei meiner Mutter und ihren Freund in einen 12qm kleinen zimmer was langsam echt zu klein wird.
    Außerdem beziehe ich Hartz4,Elterngeld,Kindergeld,Unterhaltsvorschuss und Halbwaisenrente.
    Mein Freund (23) arbeitet Festangestellt(und wohnt noch zuhause) allerdings muss er seinen Job aufgeben aus Gesundheitlichen gründen.
    Er würde dann Arbeitlosengeld1 bekommen.
    Wir wohnnen auch in verschiedenen Regionen.Ich in Vogelsbergkreis(Alsfeld,Hessen) und er in Volkmarsen(nähe Kassel).
    Können wir den zusammen ziehen.Wir würden uns gern eine wohnung hier nehmen damit meine Tochter ihre Oma und Opa in der nähe hat.
    Würden wir eine wohnung bekommen und wen ja wie groß dürfte sie ca sein und wie teuer?
    Und wie beantrage ich die??


    Wir wollen auch Heiraten,bringt das ein bisschen mehr?


    Vielen Dank schon mal im vorraus :)

  • herat bringt weniger an geld ...heiraten sollte man nur aus liebe :-)


    ansonsten entweder wohngeldantrag stellen oder antrag bei der arge wegen umzug ob die das überhaupt gestatten.wie groß die wohnung sein darf für 3 personen sagen die euch im norm fall auch

  • Größe des Wohnraums


    Was die angemessene Größe der Wohnung betrifft, so gelten in der Regel 45m² für eine, bzw. 60m² für zwei Personen, sowie weitere 15m² für jede weitere Person, als angemessene Wohnungsgröße. Als Person zählen nach der Rechtsprechung auch Säuglinge (LSG Niedersachsen-Bremen v. 17.10.06, L 6 AS 556/06 ER, LSG Baden-Württemberg vom 27.9.2006 - L 7 AS 4739/05 ER-B u.a.).


    Für den Fall, dass der Leistungsbezieher eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim besitzt, ist die Frage der Angemessenheit in dem Bereich der Vermögensanrechnung zu klären. In diesem Fall gelten andere Maßstäbe bezüglich der angemessenen Größe des Eigenheims.