Umzugskosten Renovierungskosten

  • Noch ne Frage: Durch meine Trennung wurde die Wohnung zu groß und ich wurde in Dezember aufgefordert eine günstigere zu suchen dazu kam eine Eigenbedarfkündigung im Mai. Nun habe ich eine Wohnung in einer anderen Stadt gefundenund Umzugskosten beantragt (bin alleine mit Kindern) mir wurde der Umzug wegen eigenbedarf genehmigtund die Kosten Mietwagen un d was ist mit dem Rest wer fährt den Wagen(ich darf kein LKW fahren) Umzugskisten Helfer? Ich habe auch die Kosten für die Auszugsrenovierung beantragt diese wurden abgelehnt da im Mietvertrag besenrein steht. Ja aber es war Neubau Erstbezug und ich habe keine Schönheitsreparaturen in 5 Jahren gemacht also muss ich laut Vermieter diese jetzt machen. Und kann ich Möbel die duch die Trennung aufgeteilt werden beantargen?

  • den wagen muss fahrer fahren, kosten muss arge übernehmen


    neuanschaffung für fehelende möbel ist möglich


    die frage der renovierung hängt davon ab, ob die klausel im mietvertrag gütig ist


    wenn nicht, dann übernimmt auch arge nicht und auch du musst nicht übernehmen


    folgendes sei dazu angemerkt:


    In Rechtsprechung und Literatur lässt sich ein weitgehender Konsens dahingehend feststellen, dass Schönheitsreparaturen als neben der Regelleistung gesondert zu erstattende Kosten der Unterkunft anzusehen sind, wenn und soweit sie per Mietvertrag wirksam auf den Mieter übertragen worden sind (vgl. BVerwGE 90, 160, 161; LSG Niedersachsen-Bremen v. 11.09.2006 - L 9 AS 409/06 ER; LSG Berlin-Brandenburg vom 01.12.2006 - L 19 B 616/06 AS ER; Berlit, NDV 2006, S. 5,15)
    Fraglich bleibt daher, ob der Vermieter wirksam die Renovierungspflicht übertragen hat. Auf den ersten Blick wäre dies mit dem BGH (Urteil v. 23.6.2004,VIII ZR 361/03) zu verneinen, wenn starre Fristenpläne nicht zulässig sind.