Eingliederungsvereinbarung

  • Guten Abend,


    also,ich war im februar diesen jahres im krankenhaus um einen medikamentenentzug zu machen.
    habe das selbstverstaendlich der arge mitgeteilt.danach folgte eine therapie ueber 3 monate.
    stehe jetzt wieder der arge zur verfügung,was ich am montag meiner sb telefonisch mitteilte.
    sie sagte das die Eingliederungsvereinbarung erneuert werden muss und sie mich dann gleich in
    einen eurojob vermitteln will.das einzige was mich etwas irritierte war die frage von ihr ob ich mich dazu in lage fühle einen eurojob zu machen.:confused:ich gab ihr erstmal keine antwort darauf und sagte das wir das besprechen
    können wenn ich dann bei ihr bin.und nun zu meinen fragen.


    muss man diese eingliederungsvereinbarung grundsätzlich unterschreiben ?


    welche folgen hat es(ob mit oder ohne begründung) wenn ich die unterschrift verweigere ?


    und was passiert wenn ich ihr z.b. sage das ich mich nicht dazu in der lage fühle einen euro-
    job zu machen ?was soviel wie .ich bin noch nicht clean ich nehme nur das zeug zur zeit nicht,
    aber was in stresssituationen jeder zeit wieder passieren kann.heisst.


    ich sag schon mal dankeschön


    gruss verona

  • Hallo verona,


    entweder eine androhende Sanktion oder Deine Vermittlerin weisst Dich daraufhin, das wenn du sagst, das du dich nicht in der Lage fühlst einen Job nach zugehen, die Konsequenz hat, das du dich einer Amtsärztlichen Untersuchung stellen musst....Die Vermittlerin würde dann einen Antrag auf Erlass einer Amtsärztlichen Untersuchung für suchtgefährdete Personen stellen und du müsstest dann dahin...wenn die feststellen, das du aber dazu fähig bist und keine gefahr besteht oder bestanden hat, hat oder kann es auch hinter her für die ablehnung eine sanktion geben. du kannst den job aber auch annehmen wenn du dann erkrankst kannst du ja nichts dafür, dann lässt du dich krankschreiben und fliegst aufgrund von krankheit aus der maßnahme...natürlich ist ein Artest ganz wichtig also das schützt dich davor sanktioniert zu werden.


    LG