Umzug ohne zustimmung der arge

  • Hallo erstmal an alle!


    Also ich habe folgendes problem:


    ich und mein freund würden gerne umziehen.
    wir haben auch schon eine neue wohnung gefunden.


    mein problem dabei ist das die arge erst ihre zustimmgen geben will wenn so ein ermittlungsfuzzi unsere alte wohnung angesehen hat und erlaubt das wir umziehen dürfen.
    das dauert aber alles zu lange habe ich heute festgestellt und dann ist die neue wohnung weg.


    ich habe auch jetzt im internet gelesen das man ohne zustimmung der arge auch umziehen kann.
    werden mir dann irgenwelche regelleitungen gesspret oder gekürzt oder irgendwas ?


    mfg und viele dank für die antworten im vorraus


    Shelly


    Ps.: man muss dazu sagen das die neue wohnung wesentlich billiger ist als sie jetzige!!!

  • also ich will jetzt auch umziehen und habe letzte woche ein Umzugspaket von der Arge bekommen...wo alles drinne steht.


    Dort steht unter anderem was die Anmietung ohne die Zustimmung betrifft.


    Ich zitiere:


    -Liegt keine Zustimmung zur Wohnungsanmietung bzw: zum Umzug vor,werden weiterhin nur die bisherigen Mietkosten anerkannt, so sie denn angemessen waren (§ 22 Abs. 2 SGBII)


    -Wird ohne Zustimmung umgezogen werden keine Kosten der Unterkunft anerkannt und die Regelelistung bleibt gemindert.

  • Hallo,


    ich bin vor etwa einem Jahr umgezogen. Für die Bestimmungen zu groß und zu teuer. Habe meinen Sachbearbeiter dann die Seiten aus dem SGB II vorgelegt in denen steht, das er mir nicht zu sagen hat wo ich wohne. Da war er überrascht und meinte, " da hat sich aber eine ganz schlau gemacht". Er sagte dann aber er könne mir keine Umzugs- oder Renovierungskosten erstatten, und nicht die volle Miete anrechnen. Das Alles wollte ich auch garnicht. Und er hat auch gemeint er könne mir nicht vorschreiben wo ich zu wohnen habe.


    Komisch nur wenn die Wohnung sogar günstiger ist. MAnchmal geht es auch nach den qm.


    Also so war es bei mir, vielleicht habe ich dir/euch etwas mut gemacht


    mela

  • Ne genehmigung das ich Umziehen darf hab ich schon bekommen. Jetzt muss ich nur noch Wohnungsangebote einholen und die dort vorlegenund auf Angemessenheit prüfen lassen.Und im Anschluss kann ich gleich noch nen Antrag auf Übernahme der Kaution stellen der aber laut meines Bearbeiters schon dann genehmigt ist wenn man ne Zusage bekommt das man Umziehen darf.

  • also die wohnung liegt komplett im satz
    ich zahle für meine jetzige wohnung 420 euro und es sind 45 qm
    die neue wohnung kostet 370 und sin circa 57 qm
    also das nervt mich das sie mir nich gleich die bestätigung geben sonder das noch der ermittlungsdienst vorbei kommen muss und mir dann *erlaubt* umzuziehen


    lg shelly

  • Na bei mir ist es so...Wir wohnen mit 4 Personen (also mein Mann und die beiden Kids 8 Jahre und 1 Jahr) in einer 2 1/2 Raum Wohnung . Und die hat 57qm und wir sollen jetzt ab Juni 550€ Miete zahlen.und das Amt hat auch gesagt das die Wohnung für 4 Personen zu klein ist und deswegen ham se uns den antrag auch gleich genehmigt.


    Woher kommst du denn wenn ich fragen darf?