Stromkostennachweis

  • Hallo hat schon mal jemand seine Stromkosten nachweisen müssen?
    Aber der Reihe nach.
    lebe von ALG 2
    46 m² 300 € warm
    Vermieter ist meine Mutter der die Wohnung gehört.
    Weil es einfacher ist haben wir 300 €-pauschal vereinbart. (also keine extra Nebenkosten)
    bisher gab es damit keine Probleme.
    Neuerdings verlangt man den Nachweis meines Stromverbrauches.
    Was habe ich zu erwarten?
    der Verbrauch ist wirklich sehr ,sehr niedrig.
    Danke

  • nein ich heize nicht mit Gas
    habe aber wie gesagt für alle Nebenkosten eine Pauschale im Mietvertrag.
    Ich denke mal man will einfach eine Kotrolle darüber
    wie oft und ob überhaupt man in der Wohnung ist
    mich interssiert jetzt einfach was jetzt passiert.
    Kann man z.b. anhand der Stromkosten Rückschlüsse
    auf die übrigen Nebenkosten ziehen und mir die dann ggf.
    abziehen ,
    wenn ja auf welcher ges.Grundlage.
    Danke

  • Glaube ich nicht, das die NK gestrichen werden. Da der Stromabschlag aus deiner Regelleistung bezahlt werden muß und ebend NICHT in den NK bzw. den KdU enthalten ist.

  • meine Vermutung:
    die wollten mich schon paar mal besuchen
    und haben mich nicht angetroffen
    vielleicht hat denen auch jemand gesteckt ,
    das ich fast nie in der Wohnung bin.
    Das ist ja aber auch nicht verboten?
    Grüße

  • [quote='BineNRW','https://neu.sozialleistungen.info/forum/thread/?postID=51549#post51549']Glaube ich nicht, das die NK gestrichen werden. Da der Stromabschlag aus deiner Regelleistung bezahlt werden muß und ebend NICHT in den NK bzw. den KdU enthalten ist.[/QUOTE


    ..sehr richtig! Dir kann und darf weder dein Mietzuschuss noch die RL gestrichen werden!


    Habe von dieser Praktik, Stromnachweise zu verlangen, noch nichts gehört! Da du deinen Strom von deiner RL zahlen musst, haben Sie eigentlich auch garkeine Handhabe...manchmal muss man sich wundern...


    Alles Gute!

  • hallo habe jetzt die Antwort, meine Wiederholungsantrag ist bewilligt
    mit der Auflage innerhalb von 10 Tagen meine Nebekostenabrechnung für 2008 u 2009 nachzureichen!!!
    sonst wird mir die Leistung gestrichen.
    zur Erinnerung: habe einen Mietvertrag 300 € incl. Nebenkosten pauschal !
    außerdem verlangt man in Zukuft meine Stromkostenabrechnung .
    Habe aus den genannten Gründen keine Abrechnung auch der Vermieter ist nicht bereit sich die Arbeit zu machen.
    Sind das jetzt nur Drohungen oder welche Handhabe gibt es hier und wie soll
    ich mich verhalten.
    Danke

  • Ich konnte leider nur das finden. Berechnung Nebenkosten
    Stromkosten Beitrag hier vom Forum

  • Hi
    Hier ist eine kurze info für dich


    Empfänger von Sozialhilfe müssen zuviel gezahlte Stromkosten, die sie nach der Endabrechnung zurück erstattet bekommen, als Einkommen anrechnen lassen. So urteilte das BSG in Kassel (AZ: B 8 SO 35/07 R). Das bedeutet, dass die Zurückerstattung durch den Energielieferanten an die Sozialhilfe angerechnet wird und somit sich der monatliche Regelsatz entsprechend der Zurückzahlung verringert.


    Nicht betroffen von diesem Urteil sind Bezieher von ALG II, dem sogeannten Hartz IV.


    mfg
    Getdown