Beiträge von tellertaxi

    Der Sb hat richtig gehandelt, allerdings hätte dein Bekannter darüber informiert werden müssen.


    Wenn durch die Wohngeldbeantragung der auszuzahlende ALgII Satz dezimiert wird und ein Teil der Bg (meist Kinder) dadurch aus der Berechnung fallen, kann auch der ALgII Empfänger Wg erhalten. Soll heissen: Meist ist es garnicht so schlecht, wenn man Wg erhalten kann.


    Allerdings: Die Wg Bearbeitung kann bis zu 9 (!!) Monaten dauern, deshalb alles korekkt ausfüllen und alles beifügen.



    Alles Gute!

    Auf der zweiten Seite des Vordruckes findet man ziemlich am Ende ein Feld "sonstige Änderungen".
    Da sollte dies hineingeschrieben werden, natürlich gehts auch formlos, auf jeden Fall sollte die Abrechnung in Kopie beiliegen...!



    :rolleyes:

    ...Du stellst es Dir richtig vor...


    Bei dem Sb einfach eine Veränderungsmitteilung ausfüllen ( Ich bitte um Übernahme meiner NK-Abrechnung...) Die Abrechnung in Kopie beifügen und gut...


    Nun ja, bei den NK-Nachzahlungen gibt es leider immer wieder Schwierigkeiten.
    Allerdings sind Nebenkosten i. H.v. 131 € für ein halbes Jahr sehr im Rahmen, deshalb wirst Du keine Probleme mit der Übernahme durch das Amt haben.


    ;)

    ...dann hast Du wohl immer sehr viel Glück gehabt, denn eigentlich ist es Dir als Alg2 Empfänger nicht gestattet, "einfach so" umzuziehen!


    So aber nun zum Thema: Die 15 € müsstest Du definitiv selber tragen.Aber es ist sehr fraglich, ob die Agentur diesen Umzug überhaupt billigt,Du musst auf jeden Fall auf die Angemessenheit der Wohnung achten ( soll heissen: Nicht zu grosser Wohnraum und vorallem entsprechender Mietzins und Nebenkosten )


    Deinem Sohn stehen natürlich seine Quadratmeter zu....

    Hallo scherbi,



    grundsätzlich gilt: Wer nichts zu verbergen hat, braucht keine Angst zu haben...!


    Es ist schon sehr "nett", dass der Besuch angemeldet ist, eigentlich sind es eher Überraschungsbesuche.
    In einer Wg sollte der Kühlschrank in mit Namen versehenen Fächer unterteilt sein, ebenso sollte jeder seine eigenen Körperpflegeartikel haben. Auch sollten zwei getrennte Kleiderschränke und vorallem Betten vorhanden sein.


    Ganz wichtig: Beide Parteien der Wg sollten im Mietvertrag stehen!




    Alles Gute!

    Moin...


    sehr verfahrene Situation...Eigentlich haben die Vermieter immer Glück, AlgII Empfänger zu haben, denn Sie können vom Mieter verlangen, das der Mietzins direkt von der ARGE überwiesen wird. Somit sind sie auf der sicheren Seite...!


    Allerdings ist es bei Dir auch durch den Schufa-Eintrag schwierig, da dies ja bedeutet, Du hast irgendwann
    mal Schulden gemacht hast (Weshalb und Warum ist den Vermietern egal...) Du bist für Vermieter eben ein "Risiko"...



    Probier mal das: Geh zur ARGE und lass Dir schriftlich geben, dass die Miete immer zum Monatsanfang direkt von der ARGE an den Vermieter überwiesen wird! Dies kann man ja schon mal vorab klären, auch wenn noch kein MV geschlossen wurde!



    Alles Gute!

    Wenn dein Kind eine BG mit dir ist, dann würdest Du für jedes Schuljahr 100 € bekommen...


    Wenn er allerdings bei der Mama lebt, wird er ja wohl nicht bei Dir gemeldet sein und da wird der Staat dir bestimmt nix zuschiessen...weshalb auch? Die Mutter geht schliesslich arbeiten....!!!


    Soll nicht böse gemeint sein, ist aber so....!

    Zuerst möchte ich mal anmerken, dass niemand einfach so über Krankheiten egal welcher Art urteilen sollte...!


    Zum zweiten, ich weiss das Du durchs Burnout wahrscheinlich einfach nicht die Kraft hast, aber wehre dich gegen solch dreiste SB....diese haben einfach nicht das Recht, Urteile zu fällen, die keinen Halt haben


    Zum dritten, Du wirst zuerst mit 10% sanktioniert, dies geht bis zur kompletten Streichung...aber lass dich nich auf so einen Scheiss ein!!



    Zum Letzten, wünsche ich dir Allles Gute!!

    :)


    Nein, dieses musst Du aus deiner eigenen Tasche bezahlen. Zu den Kosten der Unterkunft gehören lediglich der monatliche Mietzins sowie ein Teil der Nebenkosten.....




    Alles Gute!

    ..Auch sehr witzig!


    Behördendschungel in Deutschland...Nun, eigentlich ist es nichtens, aber ich würde Dir raten, es dir nochmals ausstellen zu lassen (bei Arzt oder K-Kasse) und ihr dann überreichen. Einfach um Sanktionen zu vermeiden!


    Alles Gute!

    :D


    Wahnsinn, es war absehbar, dass wieder die Leier mit dem "Autoverschleiss" kommt! Mal davon abgesehen, dass längere Strecken für das KfZ eh besser sind, dein Auto geht auch kaputt wenn du nicht damit zu Arbeit fährst...Wer zahlt dir das dann??



    ich gebe Dir grundsätzlich recht, wenn Du meinst, eine Arbeit sollte deutlich über dem AlgII entlohnt werden, doch ist es harte Realität das es eben nicht so ist....


    Ich habe auch mit einem Minus von 200 € angefangen...aber es ging auch irgendwie...!!!



    Alles Gute für dich!

    :confused:


    Eine BaE für zwei Wochen?? Weisst Du überhaupt was das bedeutet?


    Fast einen Monat Urlaub...wow, kann ich mir als Arbeitnehmerin nicht leisten..!!!



    Ja, die Arge kann dir deinen Urlaub versagen und klammere dich nicht an mündliche Abmachungen, der Mensch bei dem Du das Praktikum machen möchtest, kann Dich doch nicht mal ausbilden....!!!

    Boar...


    Nur 400 € ????



    Ein bisschen sehr unverschämt,oder?


    In deinem Opener hast Du selbst geschrieben, du müsstest mit 250- 300 € Benzinkosten rechnen...Also, was ist dein Problem?


    Sei lieber froh, die Beine wieder ins Arbeitsleben zu bekommen, eben weil es ne harte Zeit ist....!!!!

    ..Mmh...


    auf der einen Seite verstehe ich ja deinen Verdruss, aber auf der anderen Seite, kann jeder persönlich dazu beitragen, seine Situation wieder ins rechte Licht zu rücken...!!!


    In Deutschland müssen sich erstmal ganz andere Dinge ändern,z.B. das Arbeitnehmer deutlich besser gestellt sind als ALGII Empfänger....Manche gehen in drei Schichten arbeiten und werden kaum besser entlohnt, als was der ALGII Empfänger so bekommt...!!!!


    Nicht falsch verstehen, aber da fängt wes doch schon an.....

    BOAR...!!!



    Mädel, vielleicht hätte man sich doch eher bissl mehr um das Thema Verhütung kümmern sollen?
    Jetzt ist ein Kind da und es werden grosskotzig Ansprüche verlangt?


    Du warst in deinem Leben noch nie abeiten, aber hauptsache das Amt muss dir helfen!??!!
    Niemand sagt, dass man sich keine Lehre suchen kann nur weil man schwanger ist....darüber schon mal nachgedacht?


    Wenn keine Lehre, dann wenigstens ein Überbrückungsjahr??


    Klar reicht dann das Geld auch nicht aus und der Staat muss Dir helfen, aber für dich scheints ja verdammt
    normal zu sein, irgendwas zu bekommen und nichts dafür zu tun???


    Da brauchst dich nicht über unsere ausländischen Mitbürger aufregen, du scheinst keinen Deut besser zu sein!!


    Ich schreibe dass hier nicht, um dich zu verärgern, ich habe selbst mit 20 mein Kind bekommen!
    Aber ich habe mich gekümmert,wollte nie ein Sozialfall werden, meinem Kind ein Vorbild sein, auch wenns manchmal hart war, ich verdiene mein eigenes Geld,kann meiner kleinen Familie auch mal was leisten! Darauf bin ich stolz!


    Ich wünsche Dir trotzdem allles, alles Gute!!

    hallo,


    also erstmal: Glückwunsch!


    Zum Problem: Mache einen Termin bei deinem SB aus, dem legst Du deinen Mutterpass vor. Dieser soll ihn kopieren und einen Dreizeiler dazuschreiben!


    Es ist so: Dir steht ab der zwölften Woche dieser Mehrbedarf zu,da sollte auch bei Dir keine Aussnahme gemacht werden!!


    Egal, ob Du etwas vergessen hast abzugeben oder etwas falsches abgegeben hast, so einfach kann sich es die ARGE nicht machen!


    Ach und: Ich freue mich, dass du dich für Kinder entschieden hast...lass Dir keinen Scheiss einreden,auch mit Kindern kann man erfolgreich im Berufsleben stehen!!


    Ich wünsche Euch alles erdenklich Gute!!

    Die Erstausstattung steht dir zu, allerdings einmalig,d.h. solltest Du diese schonmal beantragt haben, dann bekommst Du nichts mehr!


    Die Erstausstattung musst Du nicht zurückzahlen, in manchen Fällen gibt es Gutscheine, welche nur in einigen Läden eingelöst werden.