Nebenkosten nachzahlung abgelehnt

  • hallo leute ich hoffe jemand kann mir dabei behilflich sein mein antrag für nebenkosten nachzahlung wurde mir komplett abgelehnt grund :


    1) Die bruttokaltmiete der von ihnen bewohnten unterkunft ist nicht angemessen im sinne des § 22 ABS 1 SGB II. Hierüber wurden Sie mit dem schreiben vom 5 juli 2008 informiert. Aus diesem grundkann der anteil der nebenkosten im nachzahlungsbetrag nicht übernommen werden.


    2.)die gesamten heizkostem im abrechnungsjahr 2009 betrugen 804,82 euro, wir leisteten an vorauszahlung 12 mal 60 euro also 720 euro, es ergibt sich somit grundsätzlich eine nachzahlungsbetrag von 84,42 euro für die heizkosten, die kosten der warmwasseraufbreitung müssen aus der regelleistung (§ 20 SGB II ) finanziert undkönnen nicht im rahmen des § 22 Abs.1 SGB II übernommen werden, diese betrugenim abrechnungsjahr2009 307,09 euro, sie leisteten bereits 190.90 euro aus der regelleistung für diese kosten, den differenzbetrag in höhe von 116,85 euro müssen sie noch selbst tragen, da dieser betrag den nachzahlugsanspruch in höhe von 84,42 euro übersteigt muss der antrag leider ingesamt abgehlent werden..


    kann mir bitte jemand genaueren erklären was das heissen soll letztes jahr hatte ich 290 euro nachzahlung und mir wurden 190 euro bezahlt 110 müsste ich selbst tragen aber das dieses jahr komplett abgelehnt wird hätte ich nihct gedacht


    hätte ich eine chance wenn ich widerspruch einlegen würde und wenn ja wie könnte ich einen widerspruch machen was könnte ich als begrundung schreiben ich hoffe sie können mir behilflich sein


    liebe grüsse

  • die rechnung für die warmwasserkosten ist zu hoch. kann man diese bei dir separat berechnen?


    dann verwechseln die ämter oft die kosten für das warmwasser mit den kosten für die warmwasseraufbereitung.


    falls man die warmwasseraufbereitungskosten nicht einzeln messen kann, ist der bescheid auf jeden fall rechtswidrig.


    alos ich würde widerspruch einlegen


    satz reicht: hiermit lege ich widerspruch gegen den bescheid vom ... ein

  • Hallo,
    ich bin neu hier und möchte einfach fragen ob jemand helfen kann. Meine Tochter, Alleinerziehen mit 4jährigem Sohn hat eine Heizkostennachforderung in Höhe von 197,80 € von ihrem Vermieter erhalten. Dem gegenüber steht eine Betriebskostengutschrift von 48,17 €. Für de Restsumme von 149,63 € hat sie bei der ARGE einen Übernahmeantrag gestellt.
    In dem Bescheid wird mitgeteilt, dass nach Abzug der Warmwasserpauschale nur 12,83 € übernommen werden.
    Nach meiner Kenntnis dürfen max. 18 % als Warmwasserpauschale von den Heizkosten abgezogen werden. Liege ich da falsch? Ich kann nicht nachvollziehen, wie die ARGE auf eine solche Summe kommt.
    Kann mir da jemand helfen?

  • Hallo,


    leider sind deine Angaben zu ungenau.
    Hat deine Tochter schon monatliche Abschlagzahlungen im Abrechnungszeitraum an den Vermieter geleistet?
    Hat die Arge in dem Heizungabrechnungsjahr schon Heizkosten übernommen oder bekommt deine Tochter erst kurze Zeit ALG II?


    Wolfgang

  • Hallo Wolfgang,
    meine Tochter bezieht schon lännger H4 als Alleinerziehende. Die Nachforderung ist für den Zeitraum Januar 2009 bis September 2009. Dann ist sie in eine andere Stadt gezogen, wohnt mittlerweile aber wieder hier mit einem arbeitenden Lebenspartner. Mir ging es ja hauptsächlich darum wieviel Warmwasserpauschale die ARGE von den Heizkosten abziehen darf.


    Rollo1